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Nr. 16:

Erläuterungen der Reichsregierung zur Frage der Verwirklichung der Gleichberechtigung, 16. April 19341
(Auszug)

Die Deutsche Regierung ist bereit, das Memorandum des Vereinigten Königreichs vom 29. Januar 19342 als Grundlage für eine Konvention anzunehmen, jedoch unter dem Vorbehalt gewisser wichtiger Änderungen. Die Deutsche Regierung hält es für unmöglich, zwei Jahre lang auf angemessene Mittel zur Verteidigung in der Luft zu warten. Sie wünscht, vom Beginn der Konvention an, eine Verteidigungsluftflotte von Flugzeugen mit kurzer Reichweite, zu der keine Bombenflugzeuge gehören würden, zu besitzen. Die zahlenmäßige Stärke dieser Luftflotte würde 30 Prozent der zusammengerechneten Militärluftstreitkräfte der Nachbarn Deutschlands oder 50 Prozent der Militärluftflotte Frankreichs (d. h. derjenigen, die es in Frankreich selbst und in seinen nordafrikanischen Gebieten besitzt) - je nachdem, welche Zahl die geringere ist - nicht überschreiten. Diese Forderung erhebt die Deutsche Regierung ohne Präjudiz für das Ergebnis der in dem Memorandum des Vereinigten Königreichs vorgeschlagenen Untersuchung über die Luftfrage, die, wie vorgeschlagen, stattfinden würde und die wenigstens die Bombenflugzeuge abschaffen sollte. Deutschland verlangt während der ersten fünf Jahre einer zehn Jahre laufenden Konvention keine hierüber hinausgehende Zahl von Militärflugzeugen; aber nach diesen fünf Jahren verlangt es, daß die nötigen Herabsetzungen und Erhöhungen vorgenommen werden, so daß es am Ende der zehn Jahre dauernden Konvention volle zahlenmäßige Gleichheit mit den Hauptluftmächten erhalten würde.

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1Vom Reichsminister des Auswärtigen dem Britischen Botschafter in Berlin am 16. April 1934 übergeben. ...zurück...

2Vgl. Nr. 14. ...zurück...

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Dokumente über die Alleinschuld Englands
am Bombenkrieg gegen die Zivilbevölkerung

Hg. vom Auswärtigen Amt