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Gebt mir vier Jahre Zeit! Dokumente zum ersten 
Vierjahresplan des Führers.


Der Weg zum Dritten Reich

s sind nicht wenige gewesen, die im November 1918 in all dem Taumel den inneren Halt verloren und aus dem nationalen Lager in das der Demokratie gingen, weil sie glaubten, daß nun - wenn auch unter Schmerzen - ein Reich geboren werden könne, das alle deutschen Stämme umfaßt, und so ihrem großdeutschen Sehnen Erfüllung werden würde. Die Fürsten waren gefallen. Was stand noch der Schaffung eines einheitlichen, einigen Deutschen Reiches entgegen? Österreich verkündete seinen Willen zum Anschluß, und eine Bewegung ging durch alle deutschen Volksteile Europas: Hin zum Reich!



 

Die Fürsten gingen - die Bonzen kamen

er günstige Augenblick fand nur kleine Geister. Die Fürsten gingen - die Bonzen kamen. Die Zerrissenheit des Reiches blieb und wuchs; wuchs in einem solchen Maße, daß es Augenblicke gab, in denen sie fast den Rahmen des Reiches sprengte. Reich gegen Länder und Länder gegen Reich. Das ist immer wieder das innerpolitische Thema in den 14 Jahren Weimarer Republik gewesen. Es gab Reichsexekutionen gegen Länder, Länderdrohungen gegen das Reich. Regierungen wurden mit militärischer Hilfe abgesetzt. Gemeinden sagten den Ländern den Gehorsam auf, Länder griffen in die gemeindliche Selbstverwaltung ein. Ferner denn je erschien der Tag, an dem einmal die Grenzpfähle im Innern des Reiches fallen würden.



 

"Jeder einmal Minister"

er Drang zur Futterkrippe siegte über den Drang zum einigen Reich. "Jeder einmal Minister" wurde die Parole, und die Vielzahl der kleinen Landesregierungen, deren Ministerzahl oft im umgekehrten Verhältnis zur Größe des Landes anschwoll, bot genügend Möglichkeiten dafür. Regierungskrisen in Reich und Ländern waren an der Tagesordnung. Womit sollte sich auch sonst die Vielzahl der Parlamente beschäftigen? Zur positiven Arbeit waren sie nicht fähig, so beschäftigten sie sich dann ausschließlich mit reinen Machtkämpfen, mit Kämpfen um Formen und Posten. Nie jedoch waren die Folgen ihres Wirkens positive Maßnahmen für das deutsche Volk.

Es ist eine Binsenweisheit, daß eine Regierung zur Erzielung großer Leistungen der Stetigkeit bedarf. Ein Parlament ist niemals zur Erzielung großer Leistungen fähig. Denn jeder geniale Plan, jede gute Idee wird im Parlament zunächst von den Vertretern der Parteien zerredet, von denen keine der anderen den Ruhm gönnt, Urheberin irgendeiner wirkungsvollen Aktion zu sein.

So sind in den Jahren 1918 bis 1933 ganz ohne Zweifel viele gute Anregungen im Reichstag und den zahlreichen Parlamenten in ihren Ausschüssen und Unterausschüssen untergegangen, weil die eigene Unzulänglichkeit der Parlamentarier sie vor den Auswirkungen jeden größeren Planes erschrecken ließ. Hätte jenem Reichstag ein Adolf Hitler seinen Plan zur Bau der Reichsautobahnen vorgelegt, man hätte ihn für irrsinnig und größenwahnsinnig erklärt, und wenn etwa der Reichstag sich schließlich herbeigelassen haben sollte, sich überhaupt auf die Behandlung des Themas einzulassen, dann wären vielleicht "probeweise" 12 Kilometer Autobahn gebaut worden - damit hätte man sich für alle Zeiten begnügt.

Die Tatsache, daß die Zeit von 1918 bis 1933 bar jeder größeren Leistung blieb, daß dort nichts geschah oder geschaffen wurde, was irgendwie über das Normalmaß hinausgeragt hätte, liegt nicht zuletzt im parlamentarischen System begründet. Wenn eine Regierung jeden Tage gewärtig sein muß, von einem Parlament davongejagt zu werden, woher soll sie dann die innere Ruhe und Sammlung nehmen, Pläne auf lange Sicht zu fassen und mit der Durchführung von Aufgaben zu beginnen, für die eine Reihe von Jahren benötigt wird?

24 Regierungen hat das deutsche Volk von 1918 bis 1933 über sich ergehen lassen müssen, von denen einige nur wenige Tage oder Wochen am Ruder waren. Der Rekord einer Regierungszeit betrug in diesen Jahren 21 Monate, steht aber vereinsamt auf seiner Höhe. Nur 5 von 24 Kabinetten haben länger als ein Jahr regiert.

Die persönliche Unzulänglichkeit der meisten Minister dieser Systemjahre ist bei dieser Betrachtung gar nicht in Rechnung gestellt. Es sind nicht wenige von ihnen, die schließlich wegen Korruption und anderer Verbrechen vor Gericht gestellt werden mußten und deren sachliche und menschliche Unzulänglichkeit sich an zahlreichen Beispielen schlaglichtartig zeigt. (Reichskanzler Bauern, Reichspostminister Höfle u.a.)

Folgende Regierungen haben sich in einem Zeitraum von 14 Jahren und zwei Monaten am deutschen Volke versucht:

  9. 11. 1918 Kabinett Ebert 7 Tage
16. 11.   " Rat der Volksbeauftragten (Ebert/Haase) 1 Mon. 13 "
29. 12.   " Rat der Volksbeauftragten
      (Ebert, Ausscheiden der Unabhängigen)
1 " 15 "
13.   2. 1919 Kabinett Scheidemann (Soz.) 4 " 7 "
21.   6.   " 1.     "      Bauer (Soz.) 3 " 12 "
  3. 10.   " 2.     "      Bauer (Soz.) 5 " 24 "
27.   3. 1920 1.     "      H. Müller (Soz.) 2 " 24 "
21.   6.   "         "      Fehrenbach (Zentr.) 10 " 19 "
10.   5. 1921 1.     "      Wirth (Zentr.) 5 " 16 "
26. 10.   " 2.     "      Wirth (Zentr.) 12 " 26 "
22. 11. 1922         "      Cuno 8 " 21 "
13.   8. 1923 1.     "      Stresemann (DVP.) 1 " 23 "
  6. 10.   " 2.     "      Stresemann (DVP.) 1 " 24 "
30. 11.   " 1.     "      Marx (Zentr.) 6 " 3 "
  3.  6. 1924 2.     "      Marx (Zentr.) 7 " 12 "
15.   1. 1925 1.     "      Luther (DVP.) 12 " 5 "
20.   1. 1926 2.     "      Luther (DVP.) 3 " 27 "
17.   5.   " 3.     "      Marx (Zentr.) 8 " 12 "
29.   1. 1927 4.     "      Marx (Zentr.) 17 "
29.   6. 1928 2.     "      H. Müller (Soz.) 21 " 1 "
30.   3. 1930 1.     "      Brüning (Zentr.) 18 " 12 "
12. 10. 1931 2.     "      Brüning (Zentr.) 7 " 21 "
  2.  6. 1932         "      v. Papen 6 " 1 "
  3. 12.   "         "      v. Schleicher 1 " 27 "




 

280 Millionen Mark für die Parlamente

eutschland hatte im Jahre durchschnittlich 2.200 Parlamentarier zu ernähren, die sich auf den Reichstag und die einzelnen Landtage verteilten. Der Gesamtverbrauch an Parlamentariern in Reich und Ländern in der Zeit von 1918 bis zum 30. Januar 1933 betrug 10.683. Über zehntausend kleine "Könige" haben also versucht, Deutschland zu regieren. Die Kosten für diese Parlamentarier betrugen von 1919 bis 30. Januar 1933 ca. 200 Millionen Mark, unter Ansatz der Kosten, die die Aufrechterhaltung des gesamten parlamentarischen Apparates (Personal, Gebäude usw.) verursachte, in 14 Jahren sogar 280 Millionen Mark. Sie standen also im umgekehrten Verhältnis zu den Leistungen der Herren. Der Schaden allerdings, den sie angerichtet haben, beträgt ein Vielfaches dieser Summe.



 

Verantwortung im nationalsozialistischen Staat

er nationalsozialistische Staat hat an die Stelle der Verantwortung von unten nach oben die Verantwortung von oben nach unten gesetzt. Sein Grundsatz lautet: Je höher die Stellung, desto größer die Verantwortung. Er hat die Hoheit der Länder beseitigt, die Zahl der Länderminister auf das geringstmögliche Maß heruntergesetzt, die Länderparlamente abgeschafft, die Verwaltung verbilligt und vereinfacht und der Regierungsarbeit die Stetigkeit gegeben, die die allein tragfähige Grundlage für all die großen Leistungen der letzten vier Jahre gewesen ist.

Er hat in der Erkenntnis der Tatsache, daß nicht eine anonyme Vielheit regieren und bestimmen, sondern immer nur einer führen kann, die Regierungsarbeit aus dem Reichstag in das Reichskabinett verlegt und den Reichstag wieder zu dem gemacht, was er eigentlich sein soll, eine Vertretung des Volkes, die zur Beratung und Unterstützung der Reichsregierung bestimmt ist und nicht eine Nebenregierung sein darf, die die praktische Regierungsarbeit lahmlegt.



 

Moderne Demokratie

m Staate Adolf Hitlers ruht das Fundament der Regierung wieder direkt im Volke. In keinem Staat der Welt ist die unmittelbare Verbindung zwischen Regierung und Volk so eng wie gerade im nationalsozialistischen Staat, der damit der demokratischste Staat der Welt ist. Wie keine Regierung der Welt hat die Regierung Adolf Hitlers Jahr um Jahr an das deutsche Volk appelliert und ihm Gelegenheit gegeben, in Abstimmungen zur Politik der Reichsregierung und wichtigen Lebensfragen der Nation Stellung zu nehmen. Sie konnte das in dem Bewußtsein tun, so fest im Volke verankert zu sein, daß sie die Entscheidung des Volkes nicht zu scheuen brauchte.

Am 5. März 1933 waren es 17.269.629 Deutsche, die sich mit 43,9 Prozent aller abgegebenen Stimmen bei der Reichstagswahl zum Führer und zur NSDAP. bekannten.

Am 12. November 1933, als der Führer den Austritt des Deutschen Reiches aus dem Völkerbund bekanntgab und gleichzeitig das Volk zur Abstimmung über diese Politik und zur Neuwahl des Reichstages aufrief, dokumentierte sich das Vertrauen, das er und seine Mitarbeiter sich in einem halben Jahre im Volke errungen hatten, dadurch, daß 39.655.212 Deutsche bei einer Gesamtzahl von 43.053.616 Wählern ihm und der NSDAP. ihre Stimme gaben.

Als am 19. August 1934 das Gesetz über das Staatsoberhaupt zur Abstimmung stand, durch den das Amt des Reichspräsidenten mit dem des Reichskanzlers vereinigt wurde, gaben abermals 38,4 Millionen oder 90 Prozent freudig ihr Ja.

Die Krönung aber dieses Bekenntnisses des Volkes zum Führer wurde der denkwürdige 29. März 1936. Bei dieser Volksabstimmung lautete die Begründung:

          "In der Absicht, dem deutschen Volke Gelegenheit zu geben, der mit dem heutigen Tage abgeschlossenen dreijährigen Politik der Wiederherstellung der nationalen Ehre und Souveränität des Reiches, verbunden mit dem aufrichtigen Bestreben nach einer wahren Völkerversöhnung und -verständigung auf der Grundlage gleicher Rechte und gleicher Pflichten, seine feierliche Zustimmung erteilen zu können, löse ich den Reichstag mit der Wirkung vom 28. März 1936 auf. Neuwahlen zum Reichstag finden am 29. März 1936 statt."

Wie immer stellte sich der Führer selbst an die Spitze des Wahlvorschlages. Das, was in der ganzen Welt niemand für möglich hielt, was nirgends ein Gleichnis hat, wurde zur Tatsache. 98,8 Prozent der Bevölkerung, 44.411.911 Deutsche, zeugten in einer Abstimmung für den Führer, die eine Wahlbeteiligung wie kaum jemals in der Welt eine Abstimmung aufwies.

So wurde dem Sehnen des deutschen Volkes nach einer wahrhaften Demokratie im Staate Adolf Hitlers die Erfüllung, die ihm in der Weimarer Republik versagt blieb.



 

Keine Verfassung vom grünen Tisch

er Führer hat in seiner Rede vom 11. Februar 1933 gesagt, daß der Aufbau des neuen nationalsozialistischen Staates sich organisch vollziehen werde. So hat der Nationalsozialismus nach der praktischen Beseitigung der Weimarer Verfassung darauf verzichtet, durch einen guten Juristen auf dem Papier eine neue Verfassung entstehen zu lassen und das freie Leben im jungen Staat durch papierne Formeln in Fesseln zu schlagen.

In der Weimarer Republik dachte man umgekehrt. Das Wichtigste war die Verfassung auf dem Papier. Sie war so brüchig und so schlecht, daß man sich erst spät dazu entschließen konnte, den Tag ihrer Einführung zu feiern, daß es der Ankündigung von Gratisschokolade und der kostenlosen Verabreichung von warmen Würstchen bedurfte, um wirklich Volk zu diesen Feiern zu locken. Die Väter dieser Verfassung haben sie später im stillen oft selbst verflucht. Bezeichnend ist die Geschichte der Entstehung der Verfassung von Weimar, wie sie Dr. Goebbels am 10. Juli 1928 im Reichstag schilderte:

          "Ich darf Ihnen jetzt ein unverdächtiges Dokument vorlegen, wie diese Verfassung, für die Sie einen Nationalfeiertag einführen wollen, in Wirklichkeit zustande gekommen ist. Im Vorwärts schrieb damals ein unverdächtiger Zeuge - Paul Nathan - folgendes:
            'In jenen Spätherbsttagen betrat Preuß, der sonst keine Besuche zu machen pflegte, überraschend meine Wohnung und legte mir eine Frage vor. Ebert hat mir angetragen, die deutsche Reichsverfassung der Republik zu entwerfen.
        (Hört! Hört! bei den Nationalsozialisten.)
      Soll ich in das Ministerium eintreten? Soll ich diesen Auftrag annehmen? Und ohne zu zögern, sagte ich: Natürlich, wenn Ihnen freie Hand für die Schaffung einer demokratischen Verfassung garantiert wird. Eine halbe Stunde später waren wir bei Theodor Wolff vom Berliner Tageblatt. Unmittelbar darauf trat dort auch Witting ein, der Bruder Maximilian Hardens, der frühere Oberbürgermeister von Posen, und wir alle, die Preuß zusammengerufen hatte, waren einig, daß Preuß eine Zusage an Ebert geben müßte, die nötige Unabhängigkeit der Bewegung vorausgesetzt, und so fuhr Preuß von der Jerusalemer Straße nach der Wilhelmstraße.'
    Der einzig richtige Weg!
      (Heiterkeit.)
    Von der Jerusalemer Straße in die Wilhelmstraße hinein; die Jerusalemer Straße fabrizierte in der Wilhelmstraße dieses Machwerk, von dem Sie von uns verlangen, daß wir dafür einen nationalen Feiertag einführen sollen."



 

"Erst Rechtsvereinheitlichung,
dann Reichsvereinheitlichung"

rst Rechtsvereinheitlichung, dann Reichsvereinheitlichung, das ist der Grundsatz, nach dem der nationalsozialistische Staat an das Problem der Reichsreform, an dem die Novemberrepublik so kläglich scheiterte, herangegangen ist. Organisch soll sich der Aufbau des neuen Reiches entwickeln. 17 Staatswesen haben bis zum Jahre 1933 noch ein starkes Eigenleben geführt. Jedes dieser Staatswesen verfügte über einen völlig eigenen Verwaltungsaufbau, über eine eigene Polizei, über ein eigenes Beamtentum, eine eigene Beamtenordnung, ein eigenes Steuerwesen und eigene Steuergesetze, über eine eigene Gemeindeordnung, sofern nicht gar im gleichen Staate verschiedene Gemeindeordnungen galten, Kreisordnungen verschiedenster Art, eine eigene Justiz, eigene Haushaltsordnungen usw. Eine territoriale Umgliederung des Reiches ist aber erst dann möglich, wenn in ganz Deutschland auf allen Lebensgebieten gleiches Recht herrscht und in ganz Deutschland ein völlig organischer gleichartiger Verwaltungsaufbau durchgeführt ist.

Schritt für Schritt ist der nationalsozialistische Staat in diesen vier Jahren dem großen Ziel nähergerückt: jenem Tage, an dem endgültig die willkürlich gezogenen und nur aus der dynastischen Entwicklung gewordenen Ländergrenzen verschwinden und an ihre Stelle der in Reichsgaue gegliederte nationalsozialistische Einheitsstaat tritt, der die Vorteile der Zentralisierung und der Dezentralisation durch eine kluge Aufgabenverteilung zwischen dem Reiche und den Reichsgauen in sich vereinigt.



 

Vier Jahre Reichsreform

ie Reichstagswahl vom 5. März 1933 gibt dem Führer den nötigen Rückhalt, nunmehr eine Einheitlichkeit der Politik und Verwaltung und der Arbeit von Reich und Ländern herbeizuführen. Zunächst werden die rebellierenden Länderregierungen abgesetzt und zuverlässige alte Nationalsozialisten zu Reichskommissaren ernannt. Am 23. März 1933 verabschiedet der Reichstag das "Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich", das sogenannte Ermächtigungsgesetz, gegen die Stimmen der Sozialdemokraten. Am gleichen Tage nimmt auch der Reichsrat das Gesetz an und schon am nächsten Tage tritt es in Kraft. Damit hat der Führer die notwendige Vollmacht zur völligen Neugestaltung des Reiches in der Hand.

Das "Vorläufige Gesetz zur Gleichschaltung der Länder mit dem Reich" vom 31. März 1933 ist der nächste Schritt. Durch dieses Gesetz werden die Landtage der Länder und die gemeindlichen Selbstverwaltungskörper, die Kreistage, Bezirkstage, Stadtverwaltungen, Gemeinderäte aufgelöst und nach dem Ausfall der Reichstagswahl vom 5. März 1933 umgebildet. Die Landesregierungen erhalten das Recht, selbst Landesgesetze zu beschließen und dabei von den Landesverfassungen abzuweichen.

Ihm folgt kurz darauf das "Zweite Gesetz über die Gleichschaltung zwischen Reich und Ländern" vom 27. April 1933, das sogenannte Reichsstatthaltergesetz, das als entscheidender Schritt zum Umbau des Reiches angesprochen werden kann.

Dieses Gesetz bestimmt die Einsetzung von Reichsstatthaltern für die deutschen Länder, auf die ein wesentlicher Teil der Aufgaben der Landesregierungen übergeht, die die Aufsicht über die Landesregierungen führen, den Ministerpräsidenten und die Minister ernennen und entlassen, das Recht zur Auflösung und Neuwahl der Landtage und das Begnadigungsrecht erhalten, die Ausführung und Verkündung der Landesgesetze übernehmen usw. Sie sind dem Reichskanzler für die Politik der Länder verantwortlich. Für Preußen übernimmt der Führer selbst die Aufgaben des Reichsstatthalters, die er zum größten Teil auf den Preußischen Ministerpräsidenten, Hermann Göring, überträgt.

Nach mehrfachen Änderungen wird das Reichsstatthaltergesetz schließlich am zweiten Jahrestag der nationalsozialistischen Revolution durch das neue Reichsstatthaltergesetz vom 30. Januar 1935 ersetzt, durch das die Reichsstatthalter in noch engere Bindung zum Reich treten und erweiterte Befugnisse erhalten. Sie können nunmehr auch die Führung der Landesregierungen direkt übernehmen und handeln nur noch im Auftrag des Führers, der selbst das Verfügungsrecht über die Landesbeamten übernimmt, das Gnadenrecht ausübt, die Reichsstatthalter ernennt und entläßt und ihnen die Amtsbezirke zuweist.

Schon am 30. Januar 1934, dem ersten Jahrestag der nationalsozialistischen Revolution, hatte der Reichstag das "Gesetz über den Neubau des Reiches" beschlossen, durch das bestimmt wurde:

    1. Die Volksvertretungen der Länder werden aufgehoben.
    2. Die Hoheitsrechte der Länder gehen auf das Reich über. Die Landesregierungen unterstehen der Reichsregierung.
    3. Die Reichsstatthalter unterstehen der Dienstaufsicht des Reichsministers des Inneren.
    4. Die Reichsregierung kann neues Verfassungsrecht setzen.

Auf diesem Gesetz baut sich praktisch seitdem die gesamte Reichsreform auf, weil durch dieses Gesetz ausdrücklich der Reichsregierung das Recht gegeben wird, Verfassungsrecht zu setzen, also langsam und Zug um Zug das Reich neu zu bauen und damit in der Praxis eine neue Verfassung zu schaffen. Die Hoheit der Länder verschwindet. Sie sind nur noch Verwaltungsbezirke des Reiches. So ist dieses Gesetz Abschluß einer jahrhundertelangen Epoche und Auftakt zu neuem Werden.

Es hat nur noch formale Bedeutung, daß in Verfolg dieses Gesetzes, das die Hoheit der Länder beseitigt, am 14. Februar 1934 durch Reichsgesetz der Reichsrat aufgehoben wird und die diplomatischen Vertretungen der Länder beim Reich, Überbleibsel aus der Zeit des Deutschen Zollvereins, fortfallen. Schon am 13. Oktober 1933 sind die Parlamente der Länder ohne Ansetzung von Neuwahlen aufgelöst worden.

Das "Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums" vom 7. April 1933 bildet die Grundlage zur Reinigung des gesamten Beamtentums von all den unliebsamen Erscheinungen, die in der Zeit der Weimarer Republik den deutschen Beamtenkörper zu durchsetzen begonnen hatten. Zum ersten Male wird hier der Arierparagraph eingeführt.

Das "Deutsche Beamtengesetz" vom 26. Januar 1937 mit der "Reichsdienststrafordnung" vom gleiche Tage ist ein weiterer Schritt zur Reichsreform, denn dieses Gesetz schafft nunmehr ein einheitliches Recht für alle Beamten des Reiches, der Länder, der Gemeinden und der sonstigen Körperschaften des öffentlichen Rechts und macht sie alle zu mittelbaren oder unmittelbaren Reichsbeamten. Es verpflichtet die Beamten dem Führer persönlich durch Treueid zu Treue und Gehorsam bis zum Tode, zur Beachtung der Gesetze und gewissenhaften Erfüllung der Amtspflicht. Zum ersten Male wird in einem Beamtengesetz Kameradschaft gegenüber den Mitarbeitern zu einer Dienstpflicht gemacht. Durch die Treue zum Führer als dem Staatsoberhaupt wird der Beamte Diener des gesamten Volkes, das geeint ist durch die NSDAP., die den Staat trägt, in dessen Dienst der Beamte steht. So wird der Beamte im Dritten Reich zum Vollstrecker des Willens des von der NSDAP. getragenen Staates.

Wenn man heute rückschauend alle jene Maßnahmen zusammenstellt, von denen jede eine Stufe von jener breiten Treppe darstellt, die ins neue Reich führt, dann erkennt man bewundernd, mit welcher Folgerichtigkeit hier Stein auf Stein gesetzt, jede Stufe erst auf ihre Tragfähigkeit geprüft wurde und so allmählich ein kunstvoll gegliederter Bau entstand, der nicht jene Konstruktionsfehler und vielen Risse und Spalten aufweist, mit denen der Bau der Weimarer Republik behaftet war.

Das "Gesetz über Volksabstimmung" vom 14. Juli 1933 gibt der Reichsregierung die Möglichkeit einer unmittelbaren Volksbefragung. Das "Gesetz gegen die Neubildung von Parteien" vom 14. Juli 1933 macht mit dem Parteiunwesen ein Ende und das "Gesetz zur Sicherung der Einheit von Partei und Staat" vom 1. Dezember 1933 enthält in seinem § 1 bereits den Grundstein für den gesamten Bau des Dritten Reiches, indem es den totalen nationalsozialistischen Staat proklamiert. Der § 1 lautet:

          "Nach dem Sieg der nationalsozialistischen Revolution ist die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei die Trägerin des Staatsgedankens und mit dem Staat unlöslich verbunden."

Das "Gesetz über das Staatsoberhaupt des Deutschen Reiches" vom 1. August 1934, durch das nach dem Tode des Reichspräsidenten, Generalfeldmarschall von Hindenburg, das Amt des Reichspräsidenten mit dem des Reichskanzlers in der Hand des Führers zusammengefaßt wird, ist ein Eckpfeiler im Bau des deutschen Führerstaates.

Der 30. Januar 1935 brachte dem deutschen Volke die so lange ersehnte einheitliche "Deutsche Gemeindeordnung", die nun an die Stelle der zahllosen Gemeindeordnungen und Stadtrechte im Reich tritt und eine einheitliche Verwaltungsgrundlage für alle deutschen Gemeinden bildet, die Gemeinden gleichzeitig von vielen alten hemmenden Bestimmungen befreit und die enge Verbindung zwischen der Arbeit der Partei und der Gemeinden herstellt, aus der die Kräfte erwachsen, die die deutschen Gemeinden zur neuen Blüte bringen sollen.

Nach jahrhundertelanger Pause tagt am 15. September 1935 zum ersten Male wieder ein Reichstag zu Nürnberg. Und abermals werden hier Stufen ins neue Reich gebaut. Durch das "Reichsflaggengesetz" wird die Hakenkreuzflagge, die sieghafte Sturmfahne der nationalsozialistischen Revolution, zur alleinigen Reichsflagge erklärt. Die alte ruhmreiche schwarz-weiß-rote Flagge, die ihre Träger am 9. November 1918 kampflos in den Schmutz sinken ließen und die der nationalsozialistische Staat noch einmal aufzog, damit sie in Ehren wehe, wird an diesem Tag eingerollt und gehört der Geschichte an. Die Flaggen der Länder verschwinden.

Am gleichen Tage wird das "Reichsbürgergesetz" verkündet, durch das bestimmt wird, wer künftig im nationalsozialistischen Staat Bürgerrechte besitzt.

Das "Gesetz zum Schutz des deutschen Blutes und der deutschen Ehre" bringt die gesetzliche Grundlage für die Lösung der Judenfrage und eine klare Scheidung zwischen Ariern und Juden. Es beseitigt gleichzeitig damit alle Zweifel und gibt die Möglichkeit, das Judentum allmählich aus dem Volkskörper auszuscheiden.

Am 17. Juni 1936 ernennt der Führer auf Vorschlag des Reichs- und Preußischen Ministers des Innern, Dr. Frick, den Reichsführer SS. Heinrich Himmler zum Chef der deutschen Polizei im Reichsministerium des Innern. Damit wird der Anfang gemacht zur Schaffung einer schlagkräftigen einheitlichen Reichspolizei, die an die Stelle des zersplitterten Polizeiwesens der Länder tritt. Das "Gesetz über Finanzmaßnahmen auf dem Gebiet der Polizei" vom 19. März 1937 führt diese Entwicklung weiter, die mit dem Inkrafttreten des deutschen Polizeigesetzes am 1. Juli 1937 ihren Abschluß findet.

So erhält die Polizei des nationalsozialistischen Staates ein neues Gesicht. Zwei Maßnahmen sind für den Wandel auf diesem Gebiet besonders bezeichnend: Die Abschaffung des Gummiknüppels und die Verminderung der Polizeikräfte des Reiches um ein Drittel als unmittelbare Folge der Ruhe und Ordnung und der Reichssicherheit, die der nationalsozialistische Staat mit eherner Energie wieder hergestellt hat. Durch die ideenmäßige und organisatorische Verbindung der Polizei mit den Schutzstaffeln der NSDAP. wurde aus der Knüppelgarde marxistischer Polizeiminister eine nationalsozialistische Volkspolizei. Ein außerordentlicher Rückgang der Kriminalität und nach Durchführung energischer Maßnahmen ein Absinken der Zahl der Verkehrsunfälle können unter vielen anderen als weitere Erfolge hervorgehoben werden.

Strafbare Handlung Rechtskräftig verurteilte Personen
1932 1936
Gewalt und Drohung gegen Beamte 17 475 6 040
Hausfriedensbruch 7 210 2 700
Arrestbruch 7 852 1 400
Geldfälschung 702 200
Gefährliche Körperverletzung 31 764 15 900
Nötigung und Bedrohung 5 764 2 140
Einfacher Diebstahl 85 315 56 800
Schwerer Diebstahl 27 253 13 800
Unterschlagung 38 027 14 900
Raub und räuberische Erpressung 1 471 620
Einfache Hehlerei 10 882 6 200
Betrug 57 888 33 300
Fälschen öffentlicher Urkunden 12 604 7 700
Einfacher und betrüglicher Bankrott 639 100

Auch die Realsteuerreform vom 1. Dezember 1936, durch die 22 Landesgesetze abgelöst wurden, ist ein Schritt zur Reichsreform, denn es galt nunmehr im deutschen Reichsgebiet nur noch einheitliches Grundsteuer- und Gewerbesteuerrecht. Dadurch, daß zur Erhebung der Grund- und Gewerbesteuer im gesamten Reichsgebiet nur noch die Gemeinden berechtigt sind, werden die Länder bei der Erhebung dieser Steuern ausgeschaltet und die Lasten auf Reich und Gemeinden verteilt. Es wird aber auch für die Wirtschaft ein klares übersichtliches Steuerwesen geschaffen, das außerordentliche Erleichterungen allein in der Verwaltung bringt.



 

Die ersten Reichsgaue

o ist schon Ende 1936 der Zeitpunkt gekommen, wo bereits der territorialen Neugliederung des Reiches vorgegriffen werden kann. Am 1. Dezember 1936 schafft das "Gesetz über die Verfassung und Verwaltung der Reichshauptstadt Berlin" den endgültigen Reichsgau Berlin, das "Gesetz über Groß-Hamburg und andere Gebietsbereinigungen" vom 26. Januar 1937 den Reichsgau Hamburg in seiner endgültigen Gestalt. Das, was Generationen vordem nicht glückte und was gerade in der Novemberrepublik besonderen Schwierigkeiten begegnete, wird nun zur Tatsache: der gesamte hamburgische Wirtschaftsraum wird zu einem einheitlichen Gebilde geformt. Altona, Wandsbek und Harburg-Wilhelmsburg werden in den Gau Groß-Hamburg eingegliedert. Damit ist der Weg frei für eine sinnvolle Gestaltung dieses Wirtschaftsraumes, in dem bisher allein vier verschiedene Hafenverwaltungen nebeneinander arbeiteten, eine sinnvolle Gestaltung, deren Nutznießer in erster Linie der schaffende deutsche Mensch ist.

Gleichzeitig werden in ganz Norddeutschland alle Enklaven beseitigt und die Staatsgrenzen abgerundet. Eine Fülle von Schwierigkeiten wird damit für die Einwohner dieser Orte beseitigt. Lübeck und der oldenburgische Landesteil Eutin werden in den Verband der Provinz Schleswig-Holstein, Cuxhaven in die Provinz Hannover eingegliedert, Wilhelmshaven mit der oldenburgischen Stadt Rüstringen zu einem starken Gemeinwesen verschmolzen, und das oldenburgische Ländchen Birkenfeld an der Grenze der Saarpfalz in die Rheinprovinz eingegliedert.

Ohne Überstürzung und mit der gleichen Folgerichtigkeit wie in den ersten vier Jahren nationalsozialistischer Staatsführung geht nun der Weg weiter, hinein in jenes große Reich aller Deutschen, das den Besten der deutschen Nation zu allen Zeiten vorschwebte und dem Ulrich von Hutten den Namen gab:

Deutschland!



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