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Nr. 14:

Memorandum der Britischen Regierung zur Rüstungs- und Gleichberechtigungsfrage vom 29. Januar 19341
(Auszug)

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15 (c). Luftrüstungen. Die Regierung Seiner Majestät hat wiederholt darauf hingewiesen, wie wichtig es ist, daß eine Einigung über die Begrenzung und Verminderung der Luftrüstungen erzielt wird, die sich in Zukunft als die gefährlichsten Kriegswaffen der Menschheit erweisen dürften. Reifliche Erwägung hat sie von der Richtigkeit der Vorschläge überzeugt, die in Artikel 34 - 41 ihres Konventionsentwurfes2 enthalten sind. Artikel 35 fordert, daß die Ständige Abrüstungskommission unverzüglich die Aufgabe in Angriff nehmen soll, die denkbar besten Pläne für die vollständige Abschaffung der Militär- und Marineluftfahrt zu entwerfen; diese muß jedoch eine wirksame Kontrolle der zivilen Luftfahrt zwecks Verhinderung ihres Mißbrauchs für militärische Zwecke zur Voraussetzung haben. Der Regierung Seiner Majestät ist bekannt, daß die deutsche Delegation in Genf eine Änderung dieses Artikels anregte, indem sie die vollständige Abschaffung der Militär- und Marineluftfahrt vorschlug, ohne dabei jedoch eine besondere Regelung für das Problem der Zivilluftfahrt vorzusehen. Die zur Erörterung dieses Vorschlags geeignete Gelegenheit würde die in Artikel 35 vorgesehene, unverzüglich einsetzende Untersuchung sein. Nach Ansicht der Regierung Seiner Majestät würde es die Aussichten der Untersuchung beeinträchtigen, wenn Parteien, die bisher zum Besitz von Militär-Luftfahrzeugen nicht berechtigt waren, solche beanspruchen würden, solange die Ergebnisse der Untersuchung noch nicht feststehen. Gleichzeitig erkennt sie unumwunden an, daß von Deutschland und anderen Staaten, die gegenwärtig keine Militärluftfahrt haben dürfen, nicht verlangt werden kann, ihre Ansprüche auf lange Zeit zurückzustellen. Sie regt daher an, daß der "status quo", dessen Aufrechterhaltung in Artikel 36 ihres Konventionsentwurfes vorgesehen worden ist, folgendermaßen geändert werden soll:

      Wenn die Ständige Abrüstungskommission nach Ablauf von zwei Jahren die Abschaffung nicht beschlossen hat, sollen alle Länder das Recht haben, eine Militärluftfahrt zu besitzen. Die Länder würden in den folgenden acht Jahren je nach ihrer Lage ihre Bestände schrittweise entweder vermindern oder erhöhen, so daß sie bis zum Ablauf der Konvention zu den Zahlen gelangen, die in der Tabelle bei Artikel 41 angegeben sind, oder auch auf andere Zahlen, die noch zu vereinbaren wären.

Durch dieses schrittweise Vorgehen würde Deutschland Parität mit den Hauptluftmächten erlangen - entsprechende Bestimmungen wären für andere Mächte vorzusehen, die gegenwärtig keine Militär- oder Marineluftfahrt haben dürfen.

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1Das Memorandum wurde der Reichsregierung in Verfolg der von Deutschland eingeleiteten diplomatischen Verhandlungen von der Britischen Regierung übermittelt. ...zurück...

2Es handelt sich um den am 18. März von der Britischen Regierung der Konferenz für die Herabsetzung und Begrenzung der Rüstungen vorgelegten Entwurf einer Abrüstungskonvention (MacDonald-Plan) (vgl. Nr. 5). ...zurück...

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Dokumente über die Alleinschuld Englands
am Bombenkrieg gegen die Zivilbevölkerung

Hg. vom Auswärtigen Amt