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Nr. 5:

a) Artikel 34 des von Großbritannien der Konferenz für die Herabsetzung und Begrenzung der Rüstungen am 16. März 1933 vorgelegten Entwurfs einer Abrüstungskonvention (MacDonald-Plan)1

"Die Hohen vertragschließenden Teile nehmen die völlige Abschaffung des Bombenabwurfs aus der Luft an (ausgenommen für polizeiliche Erfordernisse in gewissen entfernten Gebieten)."



b) Von der deutschen Delegation vorgelegter Abänderungsvorschlag zum Artikel 34 des britischen Entwurfs:

"Die Worte in Klammern von 'ausgenommen' bis 'Gebieten' sind zu streichen und die folgenden Worte sind anzufügen: 'und das Verbot jeder Vorbereitung eines solchen Bombenabwurfs'."

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1Über diesen Artikel wurde am 27. Mai 1933 in der Generalkommission der Konferenz diskutiert. Nicht nur die abgerüsteten Staaten lehnten die Einschränkung des Verbots von Luftbombardements ab, sondern auch Vertreter zahlreicher anderer Mächte nahmen dagegen Stellung (vgl. Nr. 6 bis Nr. 11). ...zurück...

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Dokumente über die Alleinschuld Englands
am Bombenkrieg gegen die Zivilbevölkerung

Hg. vom Auswärtigen Amt