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Warschau unter deutscher Herrschaft.
Deutsche Aufbauarbeit im Distrikt Warschau.

 
Wirtschaftlicher Aufbau
im Distrikt Warschau (Teil 3)

5. Preispolitik

Seit der Machtübernahme durch den Nationalsozialismus hat sich im Großdeutschen Reich immer mehr die Auffassung durchgesetzt, daß der Preis das Kernstück der Währung und damit der gesamten Wirtschaft ist. Auch während des jetzigen Krieges ist alles getan worden, um das Preisgefüge zu erhalten. Insbesondere hat die Kriegswirtschaftsverordnung dafür gesorgt, daß die Preise und Entgelte für Güter und Leistungen jeder Art nach den Grundsätzen der kriegsverpflichteten Volkswirtschaft zu bilden sind.

Durch diese straffe Wirtschaftsführung des Reiches und die geschlossene Disziplin des deutschen Volkes ist es im Gebiet des Großdeutschen Reiches möglich gewesen, trotz aller Schwierigkeiten, die ein totaler Krieg mit sich bringt, der Preise Herr zu bleiben, d. h. die Wirtschaft trotz schärfsten Preisdruckes auf höchsten Touren zu halten und gleichzeitig jedem deutschen Volksgenossen seinen Lebensstandard im großen und ganzen auf dem alten Preisniveau zu bewahren.

Diese Dinge muß man sich vor Augen halten, wenn man die Preispolitik im Generalgouvernement und insbesondere in Warschau betrachtet.

[179] Abgesehen davon, daß vor dem Kriege die polnische Wirtschaft ausschließlich liberalistisch und kapitalistisch ausgerichtet war, daß eine staatliche Wirtschaftsführung nur im geringen Umfange bestanden hat, hat der Krieg mit seinen verheerenden Folgen für Stadt und Distrikt Warschau bereits unmittelbar nach Ende des Polenfeldzuges die schwersten Wirtschaftserschütterungen mit sich gebracht. Hinzu kommt, daß das alte Polen vor dem Kriege ein landwirtschaftliches Überschußland gewesen ist, während das Generalgouvernement, dessen Grenzziehung nach großdeutschen Interessen erfolgen mußte, während des jetzigen Krieges noch nicht in der Lage ist, die Ernährung der in seinem Gebiete lebenden Bevölkerung aus eigener Kraft genügend sicherzustellen.

Die durch diese Umstände entstandene Verknappung von Waren und Rohstoffen jeder Art, vor allem aber die grenzenlose Disziplinlosigkeit der polnischen Bevölkerung und ihr weit verbreiteter krasser Eigennutz, riefen nach dem liberalistischen Grundsatz "Angebot und Nachfrage" bald einen Schleich- und Hamsterhandel hervor, der ohne jegliche kaufmännische Planwirtschaft und ohne volkswirtschaftliches Verantwortungsgefühl aus dieser kriegsbedingen Notlage höchstmögliche Gewinne herauszuschlagen versuchte.

Bereits einige Monate nach Beendigung des Polenfeldzuges entstanden daher im Generalgouvernement Preisprobleme schwierigster Art. Zu ihrer Lösung wurde schon im Januar 1940 vom Generalgouverneur die Verordnung zur Bekämpfung der Preistreiberei erlassen, die diesen zutage tretenden Mißständen durch Androhung scharfer und schärfster Strafen ein Ende machen sollte. Danach wird schwerer und das Gemeinwohl gefährdender Preiswucher, Hamster- und Schleichhandel mit Zuchthausstrafen, in besonders verwerflichen Fällen mit der Todesstrafe bedroht. Dieser Verordnung folgte einige Tage später eine Verordnung über die Preisfestsetzung für Gebrauchsgegenstände der arbeitenden Bevölkerung und eine Verordnung über Preisschilder, die in erster Linie der Erleichterung der Preisüberwachung dienen und Käufer und Verkäufer zu einer Preisdisziplin erziehen sollte.

Die Erfahrungen weniger Monate zeigten, dass angesichts der Grundeinstellung der polnischen Bevölkerung mit diesen Massnahmen allein nicht auszukommen sei, sondern dass ähnlich wie im Reich eine umfassende Preispolitik getrieben werden müsse, um überhaupt an die Wirtschaft in dieser Hinsicht heranzukommen. Es folgte deshalb im April 1940 der Erlass der Preisbildungsver- [180] ordnung, die sowohl in materiell-rechtlicher als auch organisatorischer Hinsicht den Auftakt zu einer umfassenden Preispolitik im Generalgouvernement gab.

Selbstverständlich konnte kein starrer Preisstop eingeführt werden, da bereits damals im April 1940 die Dinge schon anders als im Reich lagen. Die Preisbildungsverordnung geht daher in der Regel davon aus, dass die einzelnen Sachgebiete durch besondere Höchst-, Fest- oder Richtpreisverordnungen des Generalgouverneurs oder der Gouverneure geregelt werden sollten. Soweit derartige Verordnungen nicht festgelegt wurden oder werden, ist ein gleitender Preisstop geschaffen worden, d. h. es dürfen alle Preise und Entgelte höchstens insoweit über die am 31. 8. 1939 erzielten Börsen- oder Marktpreise oder die damals üblichen Preise erhöht werde als nachweislich die Einkaufspreise gestiegen sind oder sonst unvermeidbare Kostenerhöhungen vorliegen, die sich durch eine Gewinnschmälerung nicht ausgleichen lassen, wobei selbstverständlich die am 31. 8. 1939 üblich gewesenen Gewinn- und Handelsspannen nicht vergrössert werden dürfen. Soweit darüber hinaus aus volkswirtschaftlichen Gründen eine Erhöhung von Preisen und Entgelten sowie von Gewinn- und Handelsspannen erforderlich sein sollte, können die dazu für zuständig erklärten Dienststellen Ausnahmen zulassen oder anordnen. Damit wurde der Wirtschaft im Generalgouvernement hinsichtlich der Preisgestaltung einerseits ein viel weiterer Spielraum als im Reich gegeben, auf der anderen Seite aber die erhöhte Verpflichtung zu dauernder selbstverantwortlicher Überprüfung der eigenen Preisgestaltung auferlegt.

Tatsächlich trat auch infolge der systematischen Planung und Lenkung durch die damals geschaffenen Preisüberwachungsbehörden zunächst eine Beruhigung auf dem Preisgebiete ein. Die Preise gingen erkennbar zurück, was in der Hauptsache allerdings nur deshalb erreicht werden konnte, weil damals wenigstens auf dem gewerblichen Sektor das Preisgefüge noch einigermassen normal war und weil auch noch eine nicht unbedeutende Warenmenge vorhanden war. So konnte fast ein Jahr hindurch ein einigermassen tragbarer Preisstand gehalten werden, der jedoch damals schon bei vielen Bedarfsgegenständen weit über dem Vorkriegspreisniveau lag.

Selbstverständlich versuchte die staatliche Führung das Preisgefüge durch ein engmaschiges Bewirtschaftungssystem auf fast allen Gebieten der gewerblichen und der Ernährungswirtschaft zu untermauern, wobei die Bewirtschaftungsvorschriften denen des [181] Reiches weitgehend angepasst oder sogar nachgebildet wurden. Auf diese Weise wurde versucht, das fehlende Gleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage auch von der Bewirtschaftungsseite her etwas auszugleichen und damit gleichzeitig die eigenwillige Preisgestaltung einer liberalistischen Wirtschaft durch staatlichen Zwang auszuschalten.

Die immer stärker werdende Verknappung der Waren sprengte diese Bewirtschaftungsvorschriften immer mehr und damit auch die Preisvorschriften, da der Preis nur das Endglied einer langen Kette wirtschaftlicher Vorgänge darstellt und nur funktionieren kann, wenn sämtliche Glieder dieser Kette einwandfrei sind.

Die bereits erwähnte grenzenlose Disziplinlosigkeit der polnischen Bevölkerung steigerte den gewerblichen Schleichhandel und das gewerbliche Schiebertum in einem Ausmasse, wie es für deutsche Verhältnisse einfach unfassbar ist. Von ausschlaggebender Bedeutung in dieser Hinsicht war naturgemäss auch der jüdische Einfluss auf Warschau. Die Anhäufung von etwa einer halben Million Juden in der Stadt Warschau, die ihrer Veranlagung und Neigung entsprechend immer bemüht gewesen sind, alle Aufbauarbeit zu zersetzen und zu zerstören, ist sehr abträglich gewesen. Die spätere Zusammenfassung der Juden in einem jüdischen Wohnbezirk hat diesen Einfluss zwar gemindert, aber nicht völlig beseitigt. Die jüdische Verfilzung, die auch in den polnischen Wirtschaftskreisen seit Jahrhunderten bestanden hat, muß erst endgültig beseitigt werden.

Der weitere entscheidende Einschnitt in das Preisgefüge des Generalgouvernements, insbesondere wiederum der Stadt und des Distrikts Warschau, erfolgte im Frühjahr 1941, als der gewaltige Aufmarsch der deutschen Wehrmacht gegen Sowjetrussland erfolgen musste. Die damaligen Truppenbewegungen, die hauptsächlich wieder den Distrikt und die Stadt Warschau belasteten, führten notgedrungen zu umfangreichen Aufkäufen durch die Wehrmacht. Der Aufmarsch selbst und die aus ihm ersichtliche Kriegsgefahr wurde ferner für Millionen der Anlass zu stärksten Hamstereinkäufen. Die Truppenbewegungen störten im empfindlichsten Ausmasse die Erfassungs- und Verteilungsmassnahmen der Landwirtschaft, so dass für weite Kreise der Bevölkerung stärkster Lebensmittelmangel eintrat. Die Folge waren regelrechte Preissprünge bei den meisten Bedarfsgegenständen des täglichen Lebens.

Nach dem erfolgten Abzug des grössten Teiles der deutschen Wehrmacht konnte zunächst eine rückläufige Bewegung der Preise [182] beobachtet werden. Durch die längere Dauer des sowjetischen Feldzuges bedingt, ist jedoch das Generalgouvernement und auch hier wieder insbesondere der Distrikt Warschau zu einer Nachschubbasis ersten Ranges für die deutsche Wehrmacht geworden, was eine weitere Verknappung aller Waren und Leistungen zur Folge hat, so dass auch hieraus wieder preissteigernde Folgerungen unvermeidbar sind.

Das Endziel der Arbeit in diesem Raum ist selbstverständlich die Schaffung eines Preis- und damit auch Wirtschaftsgefüges für dieses Nebenland des Grossdeutschen Reiches, das ohne Rücksicht auf die Vorkriegspreisverhältnisse und den seinerzeitigen Lebensstandard Polens den führenden grossdeutschen und damit gesamteuropäischen Wirtschaftsinteressen gerecht wird und damit eine gesunde Preisrelation zu den benachbarten Wirtschaftsräumen aufweist.

Durch die schon oben erwähnten Umstände bedingt, ist die Erreichung dieses Zieles während des Krieges unter keinen Umständen möglich. Nur die Art der Erstellung kann jetzt schon zu dem späteren Ziele beitragen, um dann, wenn wieder normale Verhältnisse herrschen, eine möglichst schnelle Umstellung durchführen zu können.

Jetzt während des Krieges sind der behördlichen Preisgestaltung und Preisüberwachung Grenzen gesteckt, die zu einer sorgfältigen und umsichtigen Lenkung der Preispolitik nötigen. Erstes Ziel der Preispolitik muss es jedoch sein, den Belangen der Wehrmacht sowohl hinsichtlich der Beschaffung als auch des Preises gerecht zu werden. Hinter diesem Ziel muss alles andere zurückstehen. Daneben sind in zweiter Linie alle weiteren deutschen Belange voranzustellen. Das Nebenland Generalgouvernement ist verpflichtet, dem Deutschen Reiche auch auf preislichem Gebiete so viel Hilfestellung zu leisten, wie es nur eben möglich ist. Es müssen daneben natürlich auch dieser Raum und die in ihm wohnenden polnischen Menschen so weit geschützt werden, als es die Kriegsnotwendigkeiten zulassen. Insbesondere aber ist es Aufgabe der Preispolitik, die für die deutschen Interessen tätigen polnischen Menschen in ihrem Lebensstandard zu schützen.

Welche Schwierigkeiten angesichts dieser Verhältnisse auch für die Durchführung dieser aufgewiesenen Ziele bestehen, bedarf keiner näheren Ausführungen. Trotzdem wurde auf allen Gebieten der Wirtschaft in mühevoller Kleinarbeit versucht, die Preise zu gestal- [183] ten und einigermassen zu halten. Unzählige Preis- und Betriebsprüfungen aller Sparten der Erzeugerbetriebe, des Großhandels und des Handels wurden durchgeführt, die Preise für die verschiedenartigsten Erzeugnisse unter Berücksichtigung der jetzigen Verhältnisse gebildet, Spannen für Groß- und Einzelhandel festgelegt und insbesondere einem geordneten Rechnungs- und Kalkulationswesen der Industrie wie überhaupt der gesamten gewerblichen Wirtschaft besondere Aufmerksamkeit zugewendet.

Daneben war selbstverständlich die systematische und planvolle Bekämpfung des Schleichhandels auf allen Sparten der Wirtschaft eine der vordringlichsten Aufgaben der Preisüberwachungsbehörden. Dabei wurde nicht verkannt, daß insbesondere auf dem Ernährungssektor die Bekämpfung des Schleichshandels bei der gegebenen amtlichen Ernährungsdecke sehr umsichtig und vorsichtig gehandhabt werden muß. In Erkenntnis dessen wurde eine Art Selbstversorgungsschleichhandel nicht nur stillschweigend, sondern öffentlich geduldet, es wurden gewisse Freigrenzen geschaffen, die es der Bevölkerung ermöglichen sollen, über die amtliche Zuteilung hinaus in engeren Grenzen sich selbst zu versorgen. So wurden allgemein 10 kg Kartoffeln als Freigrenze bestimmt, ferner 3 kg Lebensmittel, wovon ein Teil aus Butter und Fleisch bestehen darf.

Um so schärfer dagegen wurde der gewerbliche Schleichhandel bekämpft, der aus dieser gesamten Notlage des Raumes für die eigene Tasche ungeheure Gewinne zu schlagen versucht. Erfreulicherweise kann festgestellt werden, dass immer mehr derartige Großschieber dank der vorzüglichen Zusammenarbeit aller Dienststellen gefasst und damit bereits manche Quellen des Schleichhandels verstopft worden sind.

Dass diese Arbeit auf allen Gebieten der Wirtschaft auch von scharfen und drakonischen Strafmassnahmen begleitet sein mußte, ist selbstverständlich. Es wurden nicht nur zum Teil recht erhebliche Geldstrafen im Verwaltungsstrafwege verhängt, sondern es wurden und werden Geschäfte, die sich den staatlichen Maßnahmen nicht beugen wollen, geschlossen und ihren Inhabern Betätigungsverbote auferlegt, wobei in schweren Fällen auch für eine nutzbringendere Beschäftigung des davon Betroffenen Sorge getragen wurde.

Darüber hinaus wurden und werden in steigendem Umfange Saboteure der Wirtschaftsführung den Gerichten zugeführt. Zahlreiche Urteile mit hohen Zuchthausstrafen und selbst Todesstrafen zeugen von dem scharfen Vorgehen der Justiz.

[184] In neuerer Zeit ist ferner das Amt für Preisüberwachung in engster Zusammenarbeit mit den übrigen Fachdienststellen dazu übergegangen, eine weitgehende Auskämmung und Ausmerzung aller nicht kriegsnotwendigen Betriebe in Angriff zu nehmen, um auch so den Stand der Wirtschaft an die Kriegsverhältnisse anzupassen.

Endlich ist nach längeren Vorbereitungen damit begonnen worden, eine groß angelegte Gewinnabschöpfungsaktion durchzuführen, die dem unerträglichen Mißverhältnis von Geldumlauf und Warendecke ein Ende bereiten soll. Durch die Kriegsverhältnisse bedingt ist das Mißverhältnis zwischen Geldumlauf und möglichem Warenangebot derart krass geworden, dass der Staat eingreifen muß, um dieses in der freien Wirtschaft überflüssige und fluktuierende Geld in seine Hortung zu nehmen.

Gerade diese noch in ihren Anfängen stehende Aktion, die erhebliche Millionenbeträge von der Wirtschaft zum Staate führen wird, wird mit dazu beitragen, die Verhältnisse auf preislichem Gebiete und damit auch auf dem gesamten Wirtschaftsgebiete soweit in der Hand zu halten, wie es bis zur siegreichen Beendigung des Krieges erforderlich ist.


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