SucheScriptoriumBuchversandArchiv IndexSponsor



Die gesetzliche Tarnung

Niemand kann behaupten, daß die zahlreichen Greueltaten der Tschechen an den wehrlosen Deutschen, aber auch an Ungarn und Slowaken nur eine ungesetzliche Aktion des tschechischen Pöbels waren und sind.

Die Č.S.R. hat eine Reihe Gesetze geschaffen, die zu einer Zeit, als die Kommunisten innenpolitisch noch keine reale Macht darstellten, offiziell von der demokratisch sein wollenden tschechischen Regierung in Prag beschlossen wurden. Sie bildeten die juridische Grundlage zu dem Massenverbrechen in der Č.S.R. Es sind dies die Regierungserlässe 33/1945: nach diesem Benesch-Regierungserlaß wurden die Deutschen und Ungarn ihrer Č.S.R.-Staatsbürgerschaft beraubt. Laut Erlässen der Präsidentenschaft des Nationalrates Nr. 4/1945, Nr. 20/1945, Nummer 43/1945, Nr. 44/1945, Nr. 50/1945, Nr. 69/1945, Nummer 99/1945, Nr. 104/1945, Nr. 64/1945, ferner der Regierungsverordnungen 100/1945, 101/1945, 102/1945, 103/1945 konnten alle Personen deutscher und ungarischer Nationalität all ihres Eigentums und aller Staats- und Lebensrechte beraubt werden. Die Erlässe der Präsiden- [50] tenschaft des tschechischen Nationalrates Nr. 104/1945 und Nr. 64/1945 allein besagten, daß alles Hab und Gut der Deutschen und Ungarn mit sofortiger Wirkung und ohne jedes Entgelt zu beschlagnahmen sei.

Diese Maßnahmen, die zur Enteignung des "staatsfeindlichen" Besitzes, zur Rechtlosmachung, Vertreibung und Vernichtung seiner Träger führten, trugen aber keineswegs die Form von Gesetzen. Wer hätte sie auch 1945 beschließen und rechtskräftig unterzeichnen sollen? Eine verfassunggebende Nationalversammlung gab es nicht, die Regierung hatte nur provisorischen Charakter und der Staatspräsident Benesch selbst war nicht demokratisch gewählt. Ein Zurückgreifen auf die Nationalversammlung von 1933 oder 1938 war nicht möglich, weil sie aus einem Großteil jener "Staatsfeinde" bestand, die da jetzt liquidiert werden sollten. Benesch wählte daher die Form von Dekreten, die er selbst unterfertigte, wahrlich der würdige Beginn einer Demokratie!

Mit Dekret vom 21. Juni 1945 wurde der Besitz der Staatsfeinde, der Deutschen, Ungarn, Österreicher, Verräter und Kollaboranten also als konfisziert erklärt. Die Nationalisierung tschechoslowakischen Privateigentums, der Verbündeten und der Neutralen, sollte mit Entschädigungen erfolgen. Dazu ist es jedoch nicht gekommen. Selbst die kleineren Betriebe wurden ohne Entschädigung übernommen.

Über diese Entscheidung Beneschs sagte der kommunistische Landwirtschaftsminister J. Durisch auf einer Kundgebung vom 1. Juli 1945 wörtlich: "Nach dreieinviertel Jahrhunderten kehrt endlich der tschechische Boden in tschechische Hände zurück. Es werden liquidiert die Liechtenstein, die Dittrichstein, aber es werden auch liquidiert die Verräter von 1621 und der Jahre 1938 bis [51] 1945, wie die Kinsky, so die Beran (Vorsitzender der Agrarpartei, Anm. d. Ü.), die Machnik (Verteidigungsminister der 1. Republik, Agrarpartei. Anm. d. Ü.) und die Tiso (Präsident der slowakischen Republik 1939 bis 1945, Anm. d. Ü.). In tschechische Hände kehren 2.300.000 Hektar deutschen Bodens in den böhmischen Ländern zurück. Es werden 266.000 deutsche Wirtschaften unter 50 Hektar mit ungefähr 1 Million Menschen deutscher Nationalität liquidiert. In Böhmen und in der Slowakei werden dem tschechischen und slowakischen Volke im Ganzen über 3 Millionen Hektar landwirtschaftlichen Bodens und Waldes in einem Wert von über 100 Milliarden Kronen übergeben. Und die historische Abrechnung wird schnell und ohne Verzögerungen durchgeführt. Drei Tage, nachdem der Präsident der Republik das Dekret unterschrieben hatte, waren die Güter Kinskys und Berans konfisziert, mit Hilfe der Bauernkommissionen aufgeteilt und vom Landwirtschaftsministerium den Kleinbauern und Deputatlern von Beran und Kinsky in volles Eigentumsrecht übergeben. Wir werden nicht 20 Jahre auf diese Bodenreform warten! Und ebenso schnell werden nach dem Dekret von der Innenkolonisation alle deutschen Dörfer und Städte im Grenzgebiet gesäubert werden."

Wie diese "Säuberung" vonstatten gehen sollte, geht aus einer Gebrauchsanweisung Beneschs hervor, die er in Tabor im Juni 1945 aussprach: "Entschließen wir uns, daß wir die Republik entgermanisieren müssen, überall und in allem, überlegen wir, wie wir das tun sollen. Es geht um die Entgermanisierung der Namen, der Bräuche und Gewohnheiten, es geht um alles, was sich nur entgermanisieren läßt. Heute ist die Zeit dazu gekommen, erinnert Euch, was uns durch die Germanisierung im Laufe der Jahrhunderte angetan worden ist! So wird unsere Parole sein: Die Republik überall und in allem entgermanisieren!"

In der Tat gab es viele Tschechen, die über dieses Problem insoferne gründlich nachdachten, daß sie die Entgermanisierung als Vernichtung allen deutschen Lebens - nach dem Motto: "Der beste Deutsche ist der tote Deutsche!" - ansahen. Benesch hat zwar in anderen [52] Erklärungen betont, daß die Entfernung der Deutschen auf "humane" Weise zu erfolgen habe, doch verstanden ihn seine Helfershelfer recht gut, wann er fürs Ausland und wann er pro domo sprach. Er hat gegen den von ihm organisierten Mord in keinem einzigen Falle ein Wort verloren, er hat gegen die Deutschen gepredigt, als sie nur mehr eine vollkommen machtlose und gebrochene Minderheit im Staate waren. Daß er die Magyaren im Jahre 1945 mit den Deutschen in einen Topf werfen konnte, ist insofern verständlich, als damals in Ungarn noch nicht das volksdemokratische Regime aufgerichtet war. Somit fanden die Hilferufe der ungarischen Minderheit und der damaligen Budapester Regierung bei der russischen Besatzungsmacht kein besonders williges Ohr.

Die Durchführung dieser ungesetzlichen Dekrete übernahmen eigene Kommissionen, ferner die Nationalausschüsse, die in jedem Ort gebildet wurden, und schließlich die gefürchteten SNB-Leute, die als "Verband (oder besser Korps) der nationalen Sicherheit" ein wahres Schreckensregiment führten. Dieses Korps bestand hauptsächlich aus jungen Leuten, die sich zu den Partisanen zählten. In Wirklichkeit waren sie erst in den Maitagen des Jahres 1945 unter die Helden gegangen, als sie sich überzeugt hatten, daß die "deutschen Gespenster" - so nannte Benesch die Okkupanten - in ihrer Bedrängnis doch nicht mehr gefährlich waren.

Praktisch wurden folgende Wege eingeschlagen: die Dekrete Beneschs besaßen nur den Wert allgemeiner Richtlinien. Die Einzelheiten arbeiteten die örtlichen Nationalausschüsse aus, die wieder von den Bezirks- und den Landesausschüssen dirigiert wurden. Es ergaben sich also örtlich oft bedeutende Unterschiede in den einzelnen Anordnungen.

Gleich nach dem 5. Mai 1945, dem Ausbruch der "glorreichen" (so heißt sie amtlich) Prager Revolution wurden die Deutschen aufgefordert, sich zu einer bestimmten Stunde an bestimmten Orten einzufinden. Sie wurden zunächst geprügelt und dann unter SNB-Bewachung zu Aufräumungsarbeiten eingesetzt. Bei diesen Unternehmungen kamen Tausende ums Leben. In manchen Städten [53] wurden die Deutschen sofort in Lagern (auch in Kinos und Sälen) zusammengepfercht. In Städten unter amerikanischer Besatzung konnten sie im allgemeinen in ihren Wohnungen verbleiben, solange diese nicht von den Tschechen angefordert wurden. War das der Fall, so mußten sie ihren Besitz spätestens innerhalb von zwei Stunden verlassen. Was mitzunehmen gestattet war, bestimmte nicht eine Amtsperson, sondern der neue "Mieter", dem alles übergeben werden mußte, wie es stand und lag. Der betroffene Deutsche konnte dann zu anderen Familien ziehen. Es kam vor, daß nach der ersten Delogierung auch die gastgebende Familie enteignet wurde und somit unter Umständen gleich mehrere Familien ein neues Heim suchen mußten.

N = Nemec = Deutscher
N = Nemec = Deutscher.
(Foto aus dem Buch Schreie aus der Hölle ungehört.)
Die Deutschen mußten sich in manchen Städten gleich registrieren lassen. In den meisten Städten mußten sie durch Armbinden (etwa weiße Binde mit aufgenähtem schwarzen "N" = Nemec = Deutscher, Mitglieder der NSDAP mit "NN") erkennbar sein.

Das Betreten öffentlicher Lokale (Gasthäuser, Kinos) war den Deutschen verboten. Die Sperrstunde für die Deutschen war 20 Uhr, oder ausnahmsweise 22 Uhr. Sie durften den Ortsbereich nicht verlassen. Die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel war ihnen verboten. In manchen Städten durften sie auch nicht einmal den Gehsteig betreten, sondern durften sich nur auf der Fahrbahn bewegen.

Die Deutschen erhielten die sogenannte "Judenkarte". Milch, Butter und Fleisch stand ihnen nicht zu. Der Erfinder der Judenkarte ist der Ernährungsminister Mayer, der jetzt in Amerika die tschechische Demokratie verteidigt.

Durch die amtlichen Kundmachungen der Nationalausschüsse wurden die Deutschen und Ungarn aufgefordert: ihre Radioapparate in tadellosem Zustande abzugeben, dann die Autos, die Schreib- und Nähmaschinen, die Fahrräder und die Photoapparate usw. Die Beschlagnahme deutscher Waffen hatten selbstverständlich bereits die Besatzungskommandos verfügt. Trotzdem gab es ständige Kontrolle durch den SNB. Diese Leute durchstöber- [54] ten unter dem Vorwande, nach Waffen zu suchen, Wohnungen, Keller und Böden und "beschlagnahmten" alles ihnen brauchbar Erscheinende, so auch Damenstrümpfe, Geld, Photoapparate, Schlüpfer, also zunächst Dinge, die sich leicht in den Taschen der Uniformen unterbringen ließen. Mit einer einmaligen "Kontrolle" gaben sie sich meist nicht zufrieden. Außer dieser "Polizei" hatte aber jeder Tscheche die Möglichkeit, in deutsche Wohnungen einzutreten und sich das ihm brauchbar Erscheinende herauszuholen. Später, ab Sommer 1945, mußten die Tore von Häusern, in denen Deutsche wohnten, auch in der Nacht geöffnet sein, ebenso die Türen zu den Wohnungen. Verdunkelung (dunkle Vorhänge, die den Blick ins Innere der Wohnung nicht zuließen) war verboten. So hatte jeder Tscheche die Möglichkeit einer nächtlichen "Inspektion" bei den Deutschen!

Im Juli 1945 erschien ein weiteres Dekret des Staatspräsidenten Benesch. Es besagte, daß den Deutschen und Ungarn die Staatsbürgerschaft der Č.S.R. mit sofortiger Wirkung aberkannt sei. Um die gleiche Zeit erließ Benesch ein Dekret über die Auflösung der deutschen Schulen. Als Muster autoritärer Diktion sei jene Stelle zitiert, die die deutschen Hochschulen betrifft. "Damit das alte historische Streben des gesamten tschechischen Volkes in der Frage der Prager Universität gekrönt werde und damit die Früchte der nationalen Revolution und die Kämpfe um die Befreiung der tschechoslowakischen Republik rechtlich (!) gesichert seien, bestimme ich zum Regierungsentwurf: Die Deutsche Universität in Prag, die am 5. Mai 1945, dem ersten Tag des Aufstandes des Prager Volkes, untergegangen ist, wird als ein dem tschechischen Volke feindliches Institut für alle Zeiten (denkt man da nicht an das "Tausendjährige Reich"?) aufgelöst. Die wissenschaftlichen Institute und ihre Einrichtungen, sowie der gesamte Besitz der deutschen Universität in Prag fallen der Karls-Universität zu."

Alle diese Dekrete, mögen sie später auch von der gewählten Nationalversammlung gebilligt worden sein, hinkten der tatsächlichen Entwicklung nach. Praktisch war der Deutsche - ob Reichsdeutscher, Österreicher [55] oder Sudetendeutscher - bereits am 5. Mai 1945 rechtlos geworden. Es gab keine Macht, die seine Belange vertreten hätte. Der Mob löste das Problem auf seine Weise, durch Raub und Mord. Er erhielt durch die staatlichen Stellen jegliche Unterstützung.

Potsdam gab den grauenhaften Maßnahmen der Tschechen den Anstrich des Erlaubten und international Gebilligten, so daß selbst ängstlichere und gewissenhaftere Gemüter unter ihnen sich sagen durften, es werde nunmehr ein gerechtes Urteil an den Deutschen vollzogen.

Es ist unwiderlegbar bewiesen, daß die offizielle Regierung der Č.S.R., die Führer des tschechischen Volkes, durch ihre eigenen, noch dazu einwandfrei totalitären ungesetzlichen Gesetze, die volle kriminelle Schuld an allen an Deutschen begangenen Verbrechen tragen. Das wissen die verantwortlichen Tschechen auch sehr gut.

In der tschechischen Zeitschrift Obzory schrieb ein Ivo Hais, daß die Deutschen behaupten, sie hätten von den Vorgängen in den Konzentrationslagern nichts gewußt; diejenigen, die von den Vorgängen wußten, hätten sich nicht getraut, sie anzuprangern.

Wenn nun die Tschechen diese letztere Haltung als feige verurteilen, müßten sie ihrerseits auch Stellung zu den Vorgängen und Grausamkeiten nehmen, welche nicht nur während der Revolution, sondern auch in den späteren Monaten vorgekommen seien.

"Daß wir am 9. Mai", so schreibt er, "in den Prager Straßen einzelne Leute angebrannt haben, welche mit einem Bein an einem Kandelaber aufgehängt waren, daß wir Leute totgeschlagen haben, welche zum Wegräumen von Barrikaden bestimmt waren (es konnten ja unter ihnen auch Tschechen sein, welche ihre Ausweispapiere nicht in Ordnung hatten), das läßt sich alles mit der revolutionären Empörung entschuldigen. Daß noch im Juni in den Prager Gassen deutsche Frauen durch Schüsse der früheren Revolutionsgarde gefallen sind, welche diese Frauen aus einem Sammellager in ein anderes überführen sollten - auch das läßt sich mit der ausklingenden Revolution entschuldigen. Es geht aber nicht nur um Deutsche, es geht auch um 'Kollaboranten' [56] unter den Tschechen..." Damit meint Ivo Hais jene Tschechen, die unschuldig des Kollaborantentums angeklagt wurden und um die es sehr schade sei.

Dr. Tyrdon vom tschechoslowakischen Propagandabüro erklärte in einem Interview dem Berichterstatter der norwegischen Zeitung Tagbladet, Oslo, wortwörtlich:

"Wie Sie wissen, hat dieses deutsche Pack uns jahrhundertelang ausgesaugt und germanisiert. Aber jetzt ist Schluß damit. Die Rollen sind vertauscht. Die Deutschen sind keine Menschen. Wir müssen den Deutschenhaß und die Angst vor Deutschland jedem unserer Bürger einprägen. Das ist Realpolitik, mein Herr!"

Aus tschechischem Munde sind hiemit interessanterweise die Verbrechen zugegeben worden, die mit den Augenzeugenberichten zahlreicher Deutscher vollauf übereinstimmen.


Seite zurueckInhaltsübersichtSeite vor

Das andere Lidice
Die Tragödie der Sudetendeutschen