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Nr. 50:

Der Chef des Oberkommandos der Wehrmacht an Abteilung L
(Fernschreiben)

Zur sofortigen Weitergabe an OKH. und Ob. d. L.
(an OKH. fernmündl. vorausgegeben)

Ob. d. H. regelt die Annahme des poln. Parlamentärs nach Ort und Zeit sowie die Übermittlung dieser Bereitwilligkeit an den Kommandanten von Warschau über den Deutschlandsender. Der Parlamentär ist anzuhören und ihm dann folgendes zu eröffnen:

  1. Der poln. Kommandant von Warschau hat es am 16. 9. abgelehnt, die gleiche Frage mit einem deutschen Unterhändler zu erörtern.

  2. Die in den abgeworfenen Flugblättern der Bevölkerung gestellte Räumungsfrist ist nutzlos verstrichen.

  3. Inzwischen sind durch die deutschen Truppen alle militärischen Vorbereitungen zum Angriff gegen die Stadt wieder getroffen worden. Der Artl.-Anfmarsch ist beendet. Aus diesen Gründen ist die deutsche Wehrmacht nicht mehr in der Lage, über die Räumung der Stadt durch die Zivilbevölkerung zu verhandeln, sondern muß die bedingungslose Übergabe der Stadt fordern.

  4. Frist für die Antwort auf dieses Angebot bis 18. 9., 8.00 Uhr.

  5. Mit dem vom Diplomatischen Korps angebotenen Parlamentär, der gleichzeitig mit dem Parlamentär des Kommandanten zu beordern ist, sind unabhängig vom Ergebnis der Verhandlungen mit dem Stadtkommandanten die Einzelheiten über die Evakuierung des Diplomatischen Korps und der ausländischen Kolonien in Warschau zu vereinbaren.
Chef OKW.        
17. 9. 1939        

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am Bombenkrieg gegen die Zivilbevölkerung

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