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Nr. 37:

Der Reichsminister des Auswärtigen an den Geschäftsträger der Vereinigten Staaten in Berlin

Berlin, den 1. September 1939
Herr Geschäftsträger!

Auf Ihre Note vom heutigen Tage, mit der Sie mir eine Botschaft des Herrn Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika wegen des Abwurfs von Bomben auf nichtmilitärische Objekte übermittelt haben, beehre ich mich Ihnen nachstehend die Antwort des Herrn Deutschen Reichskanzlers auf diese Botschaft mitzuteilen:

      "Die in der Botschaft des Herrn Präsidenten Roosevelt vertretene Auffassung, daß es ein Gebot der Menschlichkeit ist, bei militärischen Aktionen unter allen Umständen den Abwurf von Bomben auf nichtmilitärische Objekte zu unterlassen, entspricht durchaus meinem eigenen Standpunkt und ist von mir von jeher vertreten worden. Ich stimme daher dem Vorschlag, daß die an den jetzt im Gange befindlichen Feindseligkeiten beteiligten Regierungen öffentlich eine entsprechende Erklärung abgeben, bedingungslos zu. Meinerseits habe ich bereits in meiner heutigen Reichtagsrede öffentlich bekanntgegeben, daß die deutschen Luftstreitkräfte den Befehl erhalten haben, sich bei ihren Kampfhandlungen auf militärische Objekte zu beschränken. Es ist eine selbstverständliche Voraussetzung für die Aufrechterhaltung dieses Befehls, daß sich die gegnerischen Luftstreitkräfte an die gleiche Regel halten.
Adolf Hitler."
Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie die vorstehende Antwort unverzüglich dem Herrn Präsidenten Roosevelt übermitteln würden.

Zugleich benutze ich auch diesen Anlaß, um Ihnen, Herr Geschäftsträger, die Versicherung meiner vorzüglichsten Hochachtung zu erneuern.

von Ribbentrop        

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am Bombenkrieg gegen die Zivilbevölkerung

Hg. vom Auswärtigen Amt