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Nr. 35:

Das Auswärtige Amt an die Polnische Botschaft in Berlin
(Verbalnote)

Das Auswärtige Amt beehrt sich, der Polnischen Botschaft folgendes mitzuteilen:1

Die deutschen Luftstreitkräfte haben den Befehl erhalten, sich bei ihren Kampfhandlungen in Polen auf militärische Objekte zu beschränken. Es ist eine selbstverständliche Voraussetzung für die Aufrechterhaltung dieses Befehls, daß die Polnischen Luftstreitkräfte sich an die gleiche Regel halten. Sollte das nicht der Fall sein, so wird deutscherseits sofort schärfste Vergeltung geübt werden.

Berlin, den 1. September 1939.

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1Dem Polnischen Botschafter in Berlin wurde deutscherseits trotz dem bestehenden Kriegszustande ermöglicht, mit seiner Regierung zwecks Weitergabe dieser Mitteilung telefonisch in Verbindung zu treten. Die Mitteilung wurde außerdem durch Vermittlung der Niederländischen Regierung an die Polnische Regierung weitergeleitet. ...zurück...

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Dokumente über die Alleinschuld Englands
am Bombenkrieg gegen die Zivilbevölkerung

Hg. vom Auswärtigen Amt