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Nr. 9:

Erklärung des schweizerischen Vertreters Max Huber in der Generalkommission der Konferenz für die Herabsetzung und Begrenzung der Rüstungen, 27. Mai 1933
(Auszug)

Herr Max Huber (Schweiz) erklärt, daß es die schweizerische Delegation hinsichtlich des Artikels 34 für ihre Pflicht halte, alle auf die vollkommene, rückhalt- und vorbehaltlose Abschaffung des Luftbombardements, welcher Art es auch sei, abzielenden Vorschläge aufs wärmste zu unterstützen. Sie halte es nicht für notwendig, bei dieser Gelegenheit auf die Argumente zurückzukommen, die beredsam für eine solche Abschaffung sprächen. Im Namen von acht Staaten habe Herr Motta bereits im vergangenen Juli mit großem Nachdruck die dringende und gebieterische Notwendigkeit dieser Maßnahme dargelegt.1 Wie erinnerlich, habe er sich insbesondere auf die vom Internationalen Komitee vom Roten Kreuz auf diesem Gebiet geleisteten Arbeiten bezogen, das nach langwierigen und geduldigen Untersuchungen, die es unter Mitwirkung hervorragender Sachkenner und Juristen vorgenommen habe, zu der Folgerung gelangt sei, daß nur durch die totale Abschaffung eine praktische Lösung getroffen werden könne, die dem Menschheitsideal entspreche, dem unsere Zivilisation treu bleiben müsse, wenn sie nicht untergehen wolle...

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1In der Generalkommission der Konferenz für die Herabsetzung und Begrenzung der Rüstungen gab Herr Motta (Schweiz) am 21. Juli 1932 namens der belgischen, dänischen, spanischen, norwegischen, niederländischen, polnischen, schwedischen, tschecho-slowakischen und schweizerischen Delegationen eine Erklärung ab, welche die völlige Abschaffung des Luftbombardements forderte. ...zurück...

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am Bombenkrieg gegen die Zivilbevölkerung

Hg. vom Auswärtigen Amt