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Unter der Schutzherrschaft der Könige von Polen.
Von 1454 - 1793.
      (Teil 3)

3. Danzigs Kampf um seine Freiheit und um sein Deutschtum

Die starken Bedenken, die den Vertretern Danzigs beim Übergange unter die Schutzherrschaft der polnischen Könige aufstiegen, sollten sich alsbald als nur zu sehr berechtigt erweisen. Danzigs Geschichte von 1454 bis zum Übergange unter die preußische Herrschaft im Jahre 1793 ist sozusagen ein ununterbrochener, bald scharfer und heftiger, bald äußerlich weniger in die Erscheinung tretender aber darum doch nicht minder zäher Kampf um seine Freiheit und Selbständigkeit und darum auch um sein Deutschtum. Zwar tritt der Kampf für das Deutschtum und den deutschen Charakter Danzigs äußerlich nicht so in die Erscheinung, vielleicht ist diese Seite des mehrere Jahrhunderte langen Ringens Danzigs Bevölkerung damaliger Zeit selbst gar nicht so zum Bewußtsein gekommen, wie wir Nachfahren dies heute schauen, wo die nationalen Probleme heftiger aufeinanderplatzen, wo der nationale Gedanke stärker ausgeprägt ist und wo wir gewohnt sind, auch die Vergangenheit stets mit unter diesem Gesichtswinkel zu betrachten. Aber trotzdem war es, wie wir heute rückschauend feststellen können, ein nicht weniger bedeutungsvoller Kampf auch um das Deutschtum, für deutsche Sitte, deutsche Art und deutsche Kultur unserer Gegend. Hätte Danzig nicht vermocht, für sich und sein Territorium die politische Freiheit und Selbständigkeit neben der wirtschaftlichen Polen gegenüber zu wahren, dann hätte es auch in seinem Deutschtum und seiner Kultur unweigerlich gewaltige Rückschritte gemacht, dann wäre auch in Danzig in Kultur, [173] Sprache und Sitte der polnische Einfluß ständig gewachsen, wenn er nicht gar die Oberhand gewonnen hätte. An Versuchen nach dieser Richtung hat es wahrlich nicht gefehlt. Daß diese Verpolung auch Danzigs eingetreten wäre, erkennen wir überaus deutlich an all den Städten Polnisch-Preußens, die nicht die Privilegien besaßen, wie sie Danzig aufweisen konnte, die nicht in der Lage waren, ihre Unabhängigkeit zu wahren, sondern vollständig unter polnischen Einfluß gelangten. Sie sind auf alle Weise - Zwang nicht ausgenommen - systematisch polonisiert worden, und diese Polonisierung würde bei ihnen noch weiter fortgeschritten sein, wenn sie nicht an dem allzeit deutschen und den deutschen Charakter und die verbrieften Rechte betonenden und energisch verteidigenden Danzig eine so starke Stütze und einen so mächtigen Rückhalt gehabt hätten.

So mußte der Kampf Danzigs, der zunächst nur um die Rechte und Privilegien geführt wurde, ganz von selbst zu einem Kampfe um das deutsche Volkstum werden, wie auch heute Danzigs Kampf um jedes Tipfelchen seiner ihm verbliebenen Rechte in der Hauptsache ein Kampf um die Deutscherhaltung seines Charakters und um sein deutsches Volkstum ist. Es mußte sich in diesem Kampfe entscheiden, ob Polentum oder Deutschtum das Mündungsgebiet der Weichsel, überhaupt deren ganzen Unterlauf, beherrschen sollte.

Polen nämlich hielt nicht lange die mit den preußischen Ständen geschlossenen Verträge, die ihren Ausdruck in der vorhin näher behandelten sogenannten Inkorporationsurkunde gefunden hatten. Mag sein, daß der polnische König zunächst willens war, die Privilegien zu halten, dem Lande wirklich die Freiheiten zu gewähren, das Deutschtum nicht zu unterdrücken. Nicht so gesinnt jedenfalls waren die polnischen Stände, war der polnische Adel, dessen Macht dem Königtum gegenüber ständig wuchs und der es nicht dulden wollte, daß Preußen nicht eine polnische Provinz war, der in Preußen von allen Rechten und Ämtern, vom Erwerb von Grundbesitz usw. ausgeschlossen war, dem gegenüber vor allem auch Danzig hinsichtlich seines Hafens, des Hafen- und Handelsverkehrs, der Steuerhoheit usw. völlig frei und selbständig war. "Die Städter benehmen sich", so sagten sie,44 "als freye Leute wie die Freystädte in dem deutschen Römischen Reich, wie sie sich auch genennet und dafür gehalten" und "in Summa haben sie getrachtet, daß so woll auf dem Meer als in der Stadt keine fußstapfen übrig blieben königlicher Majestät Hoheit, sondern daß sie selbst [174] möchten gebieten und daß sie als freye Leite die Herrschung und das Regiment bey sich hätten, wie sie sich dessen auch bey frembden Nationen gerühmet". Die Mißstimmung der polnischen Großen gegen die Vorrechte herrschte von Anbeginn, ihr Ziel ging auf deren Beseitigung. Polnisch-Preußen sollte seiner Privilegien beraubt werden. Um dieses Ziel zu erreichen, übten sie auf den polnischen König unausgesetzt einen Druck aus, ja machten teilweise schon seine Wahl von diesbezüglichen Versprechungen abhängig. Und diesen unausgesetzten Bemühungen, die vor keinem Mittel zurückschreckten, war schließlich auch der Erfolg beschieden, nur nicht in Danzig, das siegreich widerstand.

Dennoch wurde auch es von der polnischen Übermacht mitunter hart bedrängt. Um seine Rechte und Freiheiten zu wahren, mußte man sich auch in Danzig schließlich daran gewöhnen, überall da, wo der Weg des Rechtes und der öffentlichen politischen Verhandlung nicht zum Ziele führte, Nebenwege zu beschreiten, die man sich durch die reichen Geldmittel der Stadt gangbar machte. Es bildete sich in den nie endenwollenden Unterhandlungen am polnischen Hofe allmählich eine bestimmte Geschäftspraxis heraus, die im Grunde auf Verschleppung aller beschwerlichen Angelegenheiten und Gewinnung der einflußreichsten Personen durch feinere oder gröbere Bestechung hinauslief. Daß diese Praxis schließlich an der Tagesordnung war, ist nicht die Schuld Danzigs, sondern die des korrupten Polens, bei dem Recht und Gerechtigkeit nicht mehr galten, das nur noch Sinn hatte für die Argumente der klingenden Münze.

Der Gang der Ereignisse in den 350 Jahren war mit kurzen Strichen gezeichnet folgender: Die polnischen Könige begannen danach zu streben, ihrem Staate als Ganzes ein festes Gefüge zu geben, ein einheitliches Staatsrecht in allen ihren Landen einzuführen. Diesem Bestreben, das man vom nationalpolitischen Standpunkte wohl verstehen und würdigen muß, standen natürlich die Rechte und Privilegien der preußischen Lande entgegen. Da die preußischen Stände nicht gewillt waren, ihre Rechte und damit ihr Deutschtum aufzugeben, so versuchte sie ihnen Polen mit brutaler Gewalt, mit der Gewalt des Stärkeren, zu entreißen und, nachdem ihm dies später teilweise gelungen war, auch die Polonisierung systematisch durchzuführen. Jetzt begann sich der Abfall vom Orden und die politische Kurzsichtigkeit sehr schnell verhängnisvoll auszuwirken.

Schon unter König Kasimir begegnen wir schwachen Versuchen, das Verhältnis Preußens zum Lande Polen enger [175] zu gestalten und es aus einer Personalunion zu einer Realunion zu machen. "Die Vereinigung der Unterwürfigkeit in eine solche der Rechte" zu machen, wie man sich damals ausdrückte.45 Zuerst wandte sich der Widerspruch gegen das preußische Indigenat. Bereits 1471 verbot der König den Preußen, ohne seine ausdrückliche Genehmigung Tagfahrten zu halten, was diese jedoch damit beantworteten, daß sie erklärten, sie werden sich dies Recht nicht nehmen lassen. Im Jahre 1490 wurde von den Polen dann auch auf dem Reichstage zu Petrikau dagegen Einspruch erhoben, daß der König gesondert mit den Preußen verhandelte.46 Es drohte schon jetzt zu einem scharfen Konflikt zu kommen, der lediglich durch den 1492 erfolgten Tod König Kasimirs verhindert wurde.

In den Unionsbestrebungen Sigismund Augusts, welche die Einigung von Kleinpolen, Großpolen und Litauen zum Ziele hatten, versuchte man von neuem, auch die preußischen Lande dem polnischen Staate einzufügen. Hatte doch schon der junge König Sigismund I. bei seiner im Jahre 1529 erfolgten Wahl auf Drängen der polnischen Stände versprechen müssen, eine innige Verbindung der Lande Preußen und Polen zu bewirken. Er hatte jedoch im Gefühl der Ungerechtigkeit dieser Forderung die Ausführung seinem Sohne und Nachfolger Sigismund August überlassen, der sie sich auch tatsächlich angelegen sein ließ. Er wollte Preußen, wie Lengnich sich ausdrückte,47 nichts als den bloßen Namen, die Muttersprache und ein trauriges Andenken der verlorenen Freiheit übriglassen. Daß in diesem Falle auch die Erhaltung der Muttersprache auf die Dauer unmöglich gewesen wäre, sieht heute jeder von vornherein ein.

Schon auf dem ersten unter Sigismund Augusts Regierung abgehaltenen Reichstage zu Petrikau im Jahre 1548 sahen sich die preußischen Räte veranlaßt, den König zu bitten, sie bei ihren Gerechtsamen zu schützen, die durch Nichtbeachtung des Einzöglingsrechtes, durch die Einladung auf die Reichstage, Vorzeigung der Originalprivilegien außerhalb ihrer Aufbewahrungsstelle, durch die Aufforderung zum Sitzen und Stimmen im polnischen Senat u. a. verletzt wären. Die Beschwerden der Preußen fanden jedoch ebensowenig jetzt wie auf dem folgenden Reichstage zu Petrikau (1552) Abhilfe. Die polnischen Landboten, Vertreter des niederen Adels, drangen nun, um die Preußen zu schädigen und gefügig zu machen, in Sigismund August, die, dem vom Könige Alexander 1504 gegebenen Gesetz zuwider, verschenkten oder auf andere Art veräußerten Güter und Ein- [176] künfte der Krone wieder einzuziehen, was man mit dem Namen Exekution der Gesetze oder kurz Exekution zu bezeichnen pflegt. Sigismund August erstrebte mehr. Er wollte auf dem Reichstage zu Petrikau 1562 nicht nur diese Exekution, sondern auch die von den Polen eifrig gesuchte, von den polnischen Ständen geforderte gänzliche Vereinigung der preußischen Lande mit dem Reiche Polen zur Ausführung bringen, d. h., die preußischen Lande dem Königreiche Polen völlig eingliedern und sie dessen Wojewodschaften gleichstellen. Charakteristisch für die polnische Auffassung und dafür, daß man nicht gewillt war, sich auf die Rechtsfrage einzulassen, ist das Wort des den Preußen wohlwollenden polnischen Großkanzlers Dembienski, der ihnen sagte,48 "Euch hilft kein Recht, ihr werdet euch müssen setzen (d. h. in den polnischen Senat); ihr möget wohl auf andere Mittel bedacht seyn. Zudem müßt ihr mit mir eine neue Grammaticum lernen", d. h. also ganz klipp und klar, daß ihnen auch die deutsche Sprache genommen und sie gezwungen werden sollten, sich der polnischen Sprache zu bedienen.

Unter Bruch des Rechtes und der Privilegien entschied der König dann auch auf dem Reichstage zu Lublin am 16. März 1569, daß Polen und Preußen als gemeinsame Einwohner und Untertanen eines Reiches zu betrachten wären, gleiche Vorteile genießen und gleiche Lasten tragen sollten. Damit war ausgesprochen, was Polen in der ganzen Zeit erstrebt hatte, damit war durch einen Gewaltstreich des Königs und seines Reichstages die Vereinigung der Preußischen Lande mit Polen theoretisch vollzogen, Preußen war theoretisch ein Teil Polens geworden. Aber doch nur durch brutale Vergewaltigung. Und der Erfolg? Er war verschieden. Während das platte Land unter diesem Druck und der inneren Uneinigkeit mehr oder weniger im polnischen Staatskörper aufging, setzten die großen Städte, allen voran Danzig, das geradezu die Seele der preußischen Opposition gewesen war und auch weiterhin erst recht blieb, allen Vereinigungsbestrebungen zähen und ausdauernden Widerstand entgegen, und Danzig wußte durch Aufbietung aller seiner Machtmittel der Waffen, des Geldes und gefügiger internationaler Hilfskräfte der Vergewaltigung durch Polen zu entgehen.

Das ist mit knappen Strichen der Gang der Ereignisse, die überaus mannigfaltig und bewegt waren, die sich oft mit hochdramatischer Wucht abspielten, worauf hier natürlich nicht näher eingegangen werden kann.49 Aber auf die Folgen [177] für die vergewaltigten Lande Preußens - mit Ausnahme der größeren Städte -, muß doch mit einigen wenigen Worten hingewiesen werden.

Mit dem Lubliner Dekret begannen die eigentlichen recht erbitterten Kämpfe. In den Preußischen Landen sollte es zur Durchführung gebracht werden. Auf dem Lande stieß diese Durchführung nicht auf besondere Schwierigkeiten. Hier war polnischerseits bereits in den vorangegangenen Jahren gut vorgearbeitet worden. Alle maßgebenden Stellen im Lande waren durch polnischgesinnte oder willfährige einheimische Günstlinge und unter Bruch des Inkorporationsprivilegs zum bedeutenden Teil auch mit nichtpreußischen Polen besetzt worden. So begann nun nicht nur der langsame Verfall des Landes, sondern auch seine systematische Polonisierung. Wir können an Hand der Briefe der Städte, der Stadtbücher, der Bürgerlisten, der Gerichtsakten u. s. w. genau verfolgen, wie die deutsche Sprache im Lande Polnisch-Preußen immer mehr zurückgedrängt wurde, wie das Polnische immer mehr und mehr an Boden gewann, bis es schließlich die Alleinherrschaft hatte. Diese Polonisierung ging so weit, daß sie auch auf die Personennamen übergriff, was sich auch heute noch bei uns in Danzig und anderwärts auswirkt und worauf wir noch in dem späteren Kapitel über die Zuwanderungen in dieser Periode zurückkommen werden.

Daß die mächtige Stadt Danzig diese ein volles Jahrhundert währende Entwicklung bis zur vollen Einverleibung des Landes mitmachen würde, war ebenso unwahrscheinlich, wie es unwahrscheinlich war, daß sie sich diesem Gewaltakt Polens, dieser "vollendeten Tatsache", wie man wohl heute sagen würde, beugen würde. Und so war es in der Tat. Danzig ist vom ersten Augenblick der Unterstellung der Preußischen Lande unter die Oberhoheit der polnischen Könige geradezu eifersüchtig darauf bedacht gewesen, mit größter Energie nicht nur seine eigenen weitgehenden Rechte und Freiheiten zu wahren, sondern auch nachdrücklichst die des übrigen Polnisch-Preußen zu verteidigen, ja mehr zu verteidigen, als es dies mitunter selbst tat.

Für diesen ununterbrochenen und erbitterten Kampf bieten die außerordentlich reichen Bestände des Danziger Stadt- und Staatsarchivs mehr als den hundertfachen Beweis. Sorgfältig sind hier die Briefe gesammelt, die von den Gesandten des Rats an die Stadt abgingen. Sie sind in vielen Bänden als Acta Internuntiarum vereinigt und bilden eine der wichtigsten Quellen. Das Gegenstück dazu sind die Missivbücher des Rates, in welche die ausgehenden Schreiben [178] eingetragen wurden. Wenn die Stadt einen Reichs- oder Landtag beschickte oder eine Gesandtschaft aussandte, so wurden von den Bevollmächtigten die Ereignisse in einem Rezeß sorgfältig aufgezeichnet, und in diese Rezesse wurden auch die Abschriften der wichtigsten Urkunden und Briefe aufgenommen. Auch für bestimmte in sich abgeschlossene Ereignisse, wie z. B. die Tätigkeit der verschiedenen polnischen Kornmissionen in Danzig, wurden Rezesse aufgesetzt. Die Rezeßbände bilden im Archiv eine lange Reihe. Eine andere Gruppe von Rezessen gibt die Verhandlungen der städtischen Körperschaften, der Ordnungen miteinander wieder. Diese sogenannten Ordnungsrezesse sind genaue Protokolle über Beratungen, die von den Vorstehern der dritten Ordnung, den Quartiermeistern, abgefaßt sind. Außerdem enthalten sehr reiches Material die Akten der Ständetage. Und nicht unerwähnt bleiben soll die große Zahl von Urkunden und Aktenstücken, die Briefe der Könige, polnischer Großer, von Städten, Rechtssprüchen , u. s  w. enthalten. Sie alle legen beredtes Zeugnis dafür ab, daß Danzig allezeit einen ununterbrochenen siegreichen Kampf gegen Polen und die Polonisierungsbestrebungen geführt hat.

Seite aus den Schöffenbüchern Danzigs

(Aus dem 16. Jahrhundert.
Danziger Staatsarchiv Ab. 300, 43 Nr. 17a Bl 2.)

Zwei Seiten aus den Schöffenbüchern der Stadt Danzig. (Nach Kaufmann: "Danzigs Deutschtum" Nr. 6, 8.)
   [179]

(Aus dem 18. Jahrhundert.
Danziger Staatsarchiv Ab. 300, 43 Nr. 142 Bl 33.)

Seite aus den Schöffenbüchern Danzigs
Alle diese vielen Aktenbände sowohl wie die seit Beginn des 15. Jahrhunderts in nicht weniger als 208 mächtigen Pergamentbänden gesammelten Akten des alten Danziger Gerichts legen auch den untrüglichen Beweis dafür ab, daß Stadt und Land kerndeutsch waren und blieben, daß die deutsche Sprache nicht nur die vorherrschende, sondern die allein maßgebende und auch allein gebräuchliche war, auch in der ganzen sogenannten polnischen Zeit, wie denn auch die nach vielen Tausenden zählenden Eintragungen in die Bürgerbücher der Stadt fast ausschließlich deutsche Namen aufweisen. "Das große Danziger Stadtarchiv birgt in fast unübersehbarer Fülle vieler Tausender von Bänden den handgreiflichen Beweis für das durch keine Zeit unterbrochene Deutschtum der Stadt, aber auch für den Kampf um dessen Erhaltung gegen das Polentum, sei es in eigener Sache, sei es als Vormacht und Schützerin der anderen deutschen Volksteile in ihrem Ringen um ihre nationale und kirchliche Freiheit und Selbständigkeit".50

Es kann hier nicht meine Aufgabe sein, diesen erbitterten Kampf Danzigs für seine Rechte und Freiheiten und für sein Deutschtum im einzelnen zu schildern, ich muß mich hier begnügen mit dem Hinweis auf die gerade über diese Frage bestehende reichhaltige und gute Literatur, die sowohl den ganzen Kampf als auch einzelne Phasen desselben gründ- [179=Faksimiles] [180] lich behandelt. Ich beschränke mich darauf, lediglich zur Illustration dieses Ringens einige Beispiele aus vielen kurz herauszugreifen.

Schon ganz kurz nach dem Abschluß des Thorner Friedens vom Jahre 1466 begann der polnische König den Geist und den Widerstand Danzigs zu spüren, aber auch dessen Willen, völlig selbständig zu handeln. Es begann der sogenannte Pfaffenkrieg, ein zwölfjähriger, von 1467 - 1479 dauernder Kampf von außerordentlicher Bedeutung für die preußischen Stände, da es dabei letzten Endes um ihre Rechte und Privilegien ging. Trotzdem Danzig unmittelbar an der Angelegenheit nicht beteiligt war, warf es doch seine ganze Kraft und Macht gegen den polnischen König für die preußischen Rechte in die Waagschale. König Kasimir wollte nämlich den vom ermländischen Domkapitel rechtmäßig zum Bischof von Ermland gewählten Nikolaus von Tüngen nicht anerkennen, sondern einen Polen, Vinzens von Kielbassa, den Bischof von Kulm, zum Bischof von Ermland machen. Das wäre eine offene Verletzung der preußischen Privilegien gewesen, nach denen nur Landeseingeborene Ämter innehaben durften.

Danzig trat sofort entschlossen für Tüngen ein.51 Es kam zum bewaffneten Kampfe zwischen Tüngen und dem Könige von Polen, da letzterer seinen Günstling mit Gewalt auf den ermländischen Bischofsstuhl bringen wollte. Der König bittet Danzig dringend um Hilfe, denn "man müsse die Flamme ersticken, ehe sie groß werde". Vergebens. Danzig tritt nicht für seinen Oberherrn, sondern für den von diesem befehdeten Bischof ein. Auf der Tagfahrt von Marienwerder 1472 verlangt es, "upschof" in dieser Sache und die preußischen Stände stimmen ihm zu. Es zwang den König zu Verhandlungen mit Tüngen, die jedoch an der Starrköpfigkeit des Königs scheiterten. Der König kämpft weiter. Immer dringender werden seine Bitten an Danzig, er erinnert es an seine frühere Treue, bezeichnet Tüngen als Landesfeind, Friedensbrecher und kann in seinen Briefen dessen angebliche Schandtaten nicht schwarz genug malen. Vergebens. Danzig tut nichts, überläßt es den polnischen Truppen, den Kampf zu führen, die schließlich unterliegen. Später verlassen selbst die preußischen Stände, auch die Stadt Elbing, Tüngen und gehen zum Könige über, doch Danzig verharrt bei seiner bisherigen Haltung und macht auch die gegen das Ermland beschlossene Handelssperre nicht mit, ja verhindert schließlich den König am weiteren Kampfe.

[181] Bald nach Tüngens Tod brach der zweite ermländische Bistumsstreit aus, in dem Danzig wieder eine entscheidende Rolle spielte, wieder gegen den König. Gemäß den Privilegien hatte das ermländische Domkapitel einen Einheimischen, Lukas von Watzelrode, zum Bischof gewählt. Doch der Polenkönig hintertrieb die Bestätigung beim Papste, sprach dem ermländischen Domkapitel seine schärfste Mißbilligung aus und suchte seinen eigenen Sohn an Stelle Watzelrodes auf den Bischofsstuhl zu bringen. Da das Domkapitel seiner Forderung nicht entsprach, suchte er sie jetzt wieder mit Gewalt durchzusetzen. Um eine vollendete Tatsache zu schaffen, sandte er unter dem Vorwande, das Land gegen feindliche Scharen schützen zu müssen, Truppen ins Land und forderte die preußischen Stände auf, ihnen die Grenzfesten einzuräumen. Auch jetzt erwies sich wieder Danzig allein als der sicherste Schutz, an das sich die bedrohten Städte wandten. Danzig wird zur Seele des Widerstandes gegen den König, es bestimmt u. a. die Stadt Konitz, dem polnischen Heere im Jahre 1489 den Einlaß zu verweigern, so daß dessen Befehlshaber Jassyenski ergrimmt ausruft: "Das möchte ein Kind merken, daß die Danziger und das ganze Land einen Bund gemacht haben", worauf er die bezeichnende und für die Stimmung im Lande charakteristische Antwort erhält: "Set, was ih redt, yo weld ir polenschen herren uns armen preußen mit ewren munden vernichten". Wieder kommt dem Polenkönig leider die preußische Uneinigkeit zu Hilfe. Die Kulmer Ritter schließen sich ihm an, ihnen folgen die pommerellischen, auch die anderen Stände sind bereit. Nur Danzig widersteht entschieden und scheint schließlich die anderen noch umgestimmt zu haben, dem Willen des Königs vorerst nicht zu entsprechen. Schließlich im August 1488 stellen sich wieder alle, auch Elbing und Thorn, auf die Seite des Königs, Danzig verharrt auf seinem ablehnenden Standpunkt und ruft den Ständen auf der Graudenzer Tagfahrt 1490 zu: "Am nechsten czu Dirsau haben wyr des Bistums halben vil gehandelt, dar das nebenn unns unnd mit dem lande in eyns blebe. Nhu wird es ganz abgeslagen, und sullen wy hij im lande nnoch wol faren, so mussen wyr mit enen und sy mit uns bleben." Der Tod des Königs machte dann dem Streit ein Ende, Watzelrode behielt den Bischofssitz gegen den Willen des Königs, was das unbestreitbare Verdienst Danzigs war.

Ein anderes Beispiel. Wir haben an einer früheren Stelle schon kurz auf die sogenannte Exekution hingewiesen und auch von der Union gesprochen, in denen es ja um die Kern- [182] frage ging, in denen es hart auf hart kam und in der Danzig nicht vor dem letzten Mittel, dem offenen Kriege gegen seinen Oberherrn zurückschreckte. Im Frühjahr 1567 erschien in Danzig als königlicher Revisor der Sekretär Johannes Ravagoski, um von der Stadt auf Grund des - von ihr nicht anerkannten - Exekutionsgesetzes drei in der Scharpau, dem fetten Lande an der Mündung der Elbinger Weichsel gelegene Dörfer (Brunau, Jankendorf und Tiegenort) sowie Hela, die Nehrung und einige Wiesen bei Grebin für den König herauszufordern. Danzig schickte ihn kurzerhand unverrichteter Dinge heim, ließ ihn hier seine Tätigkeit überhaupt nicht beginnen.

Dieser Vorfall sowie mancherlei andere Reibereien hatte die Stimmung zwischen dem König und Danzig nicht verbessert, und es mußte über lang oder kurz zur Entscheidung kommen, wenn Polen bei seinen Plänen verblieb. Welch eine gewaltige Kluft sich zwischen Danzig und Polen ein Jahrhundert nach dem Übergang unter die Schutzherrschaft der polnischen Könige aufgetan hatte, zeigte der Ausspruch eines Danziger Bürgers. Dieser sagte 1552 mit seltener Offenheit dem Könige Sigismund August:52 "Gnädiger Herr, der Erdboden im Lande kann es nicht leiden, daß die Polen über die Preußen regieren sollen und Gewalt an ihnen üben." Wie grimmig in Danzig die Wut auf die Polen war, zeigt auch ein in einem Sammelband des Danziger Archivs53 erhaltenes Gedicht, das aus den fünfziger Jahren jenes Jahrhunderts zu stammen scheint, in dem die Polen verächtlich gemacht und in dem ihnen die größten Scheußlichkeiten nachgesagt werden.

Der Polenkönig wollte auf die Ausführung der Exekution nicht verzichten und ernannte am 18. September 1568 eine aus fünf Mitgliedern bestehende Kommission, an deren Spitze der erklärte Gegner Danzigs, der Bischof von Leslau, Stanislaus Karnkowski, stand, die den Auftrag erhielt, die Verwaltung der Städte Elbing und Danzig zu prüfen, die angeblich eingerissenen Mißstände zu beseitigen, alle Verhältnisse genau zu untersuchen, gegebenenfalls Beamte ab- und einzusetzen. Diese Maßnahme des Königs war ein unerhörter Gewaltakt. Der eigentliche Zweck dieser Kommission aber war, zunächst den Widerstand der Städte Danzig und Elbing gegen die Exekution und die Unionsbestrebungen auf brutale Weise zu brechen, die dem Könige bei diesem Beginnen hindernd im Wege stehenden Beamten zu beseitigen, ihm willfährige Subjekte an ihre Stelle zu setzen.

[183] Danzig betrachtete die Kommission als ungesetzlich und bat den König, sie aufzulösen, da die Stadt nur verpflichtet sei, dem Könige selbst und dem Burggrafen im Rahmen ihrer Pflichten zu gehorchen. Vergebens. Die Kommission wurde abgesandt und ging zunächst nach Elbing, das sich ihr nicht widersetzte.54 Danzig jedoch handelte anders. Das am 12. Oktober 1568 durch Boten ausgedrückte Verlangen der Kommission, das königliche Mandat, das ihr Erscheinen ankündigte, zu veröffentlichen, wurde abgewiesen. Die Stimmung der Bürger war so gereizt, daß die Diener der Kommissare verhöhnt und mißhandelt wurden. Der Danziger Bürgermeister Kleefeld war vor die Kommission nach Elbing geladen, der Rat verbot ihm, der Ladung Folge zu leisten. Die Ordnungen forderten die Kommission auf, Danzig mit ihrem Besuch zu verschonen, andernfalls aber, so erklärten sie, wären sie entschlossen, Gewalt entgegenzusetzen und ihr den Eintritt in die Stadt nicht zu gestatten. Als die Kommission dann aber am 29. Oktober trotzdem vor der Stadt (dem Werdertor) erschien, wurde ihr der Eintritt in die Stadt tatsächlich verweigert, sie mußte unter Drohungen und Verhöhnungen des Danziger Volkes abziehen.

Der König und seine Umgebung waren darob natürlich aufs äußerste erbittert. Der König forderte Anerkennung der Kommission, Entlassung der städtischen Söldner und äußerte dem Danziger Vertreter in Warschau am 1. November u. a. auf polnisch: "Versteht ihr nicht lateinisch, so soll man es euch polnisch sagen. Man darf nicht mit mir disputieren, ob ich Kommissionen hineinzubeordern befugt bin oder nicht. Ich will es so haben. Ich muß wissen, wie man das Haus hält." Das war die unverhohlene Drohung mit der brutalsten Gewalt, seinen Willen unter gröblichster Verletzung aller Rechte durchzusetzen. Und diesen Weg beschritt er auch.

Zunächst beraubte er die Stadt ihrer Führer dadurch, daß er sie, die zum Reichstage erschienen waren, gefangen nehmen und viele Monate lang in unwürdiger Haft halten ließ, um sie dann als Hochverräter anzuklagen. Während dieser Zeit, da Danzig so seiner eigentlichen Führer beraubt war, erschien die Kommission zum zweiten Male in Danzig, wo sie diesmal nach vielem Hin und Her eingelassen wurde, doch zeigte man ihr gegenüber überall die kalte Schulter, sie vermochte nichts auszurichten. Als Hauptdenkmal ihrer Tätigkeit hinterließ sie bei ihrer Abreise nach vier Monaten gewisse Konstitutionen, die nach dem Führer der Kommission als statuta Karnkowiana bezeichnet werden.55 Sie haben [184] zwar mancherlei in die Rechte Danzigs eingreifende Bestimmungen erlassen, die aber von der Stadt nie anerkannt, geschweige denn durchgeführt worden sind und die auch später ihre formelle Aufhebung erfuhren.

Unter Androhung härtester Druckmittel auf Einzelpersonen erreichte es der König schließlich - während er die Danziger führenden Männer immer noch widerrechtlich in unwürdiger Haft hielt - daß Danziger Vertreter eine demütigende und entwürdigende Abbitte auf dem Warschauer Reichstage im Juli 1570 leisteten. Doch als Danzig von diesem Verhalten seiner Gesandten erfuhr, brach ein gewaltiger Entrüstungssturm los, man forderte die sofortige Zurückberufung und Bestrafung der Schuldigen, die der Stadt eine solche Schmach angetan. Die Ordnungen forderten Einberufung der Älterbank der Gewerke, um ihnen die gegebenen Instruktionen an die Gesandten zu verlesen, damit sie erkennen könnten, daß nicht die Ordnungen an dem "unglücklichen Ereignis", d. h. an der demütigenden Abbitte schuld seien, sondern daß die Gesandten ihren Instruktionen entgegen gehandelt hätten. Man beschimpfte die Gesandten als Schelme und Diebe, vor denen die Tore geschlossen werden müßten, ja, man sollte sie an den Bäumen aufhängen. Dagegen bereitete man den zurückgekehrten, in anderthalbjähriger Gefangenschaft gehaltenen Danziger Bürgermeistern Kleefeld, Ferber, Proite und Giese den stürmischsten Empfang und setzte sie sofort wieder in ihre Ämter ein.

In Danzig war man auch nach diesen harten Gewaltmaßnahmen nicht gewillt, sich beugen zu lassen. Ebensowenig wie man gewillt war, die Bestimmungen der Karnkowiana auszuführen, ebensowenig duldeten die Danziger die Durchführung der Exekution. Auch hier schritt man, wo damit begonnen wurde, überall zu Gewaltmaßnahmen, vertrieb die königlichen Bevollmächtigten. Der König mußte einsehen, daß sein Kampf vergebens war, und er gab ihn endlich auf. Die Stadt war zwar durch die Vorgänge schwer geschädigt, aber ihren Willen zu brechen oder ihre Freiheit und Privilegien zu rauben, war nicht gelungen, die Danziger willfahrten auch weiter dem Könige nicht, wenn seine Forderungen oder Anordnungen ihren Privilegien widersprachen. Sie lehnten es auch ab, irgendwie in polnischer Sprache zu verhandeln und hielten sich nach wie vor dem polnischen Senat fern.

Wenige Jahre später jedoch kam es zum schärfsten Zusammenstoß zwischen Danzig und Polen. Als Stephan Bathory den polnischen Königsthron bestieg, betrachtete er [185] es als eine ihm von seinem Vorgänger hinterlassene Aufgabe, die durch das Lubliner Dekret vom Jahre 1569 geplante Einverleibung Preußens in den polnischen Staat auch in Danzig durchzuführen und dort die Karnkowiana in Kraft zu setzen. Bei den übrigen preußischen Ständen war alles, wenn auch unter Protest, erreicht, die preußischen Landesräte mußten in den polnischen Senat, die Vertreter der Ritterschaft in die Landbotenstube. Aus den preußischen Landtagen, die bisher das Organ einer unabhängigen ständischen Regierung bildeten, waren Gerichtstage bzw. Vor- und Nachversammlungen der polnischen Reichstage geworden. Der preußische Adel hatte die polnischen Kontributionen auf sich genommen und sich unter die Jurisdiktion des Petrikauer Tribunals begeben.56 Danzig allein steht allem ablehnend gegenüber. Danzig ist noch frei. Diesen freien Willen der Danziger zu brechen, war Stephan Bathorys Ziel, als er am 14. Dezember 1575 gegen den Willen der Danziger zum Könige von Polen gewählt worden war.

Danzig beschloß, ihn nicht eher als König anzuerkennen, ihm seine Tore nicht zu öffnen, bevor die Privilegien von ihm feierlich bestätigt worden sind, bevor die Gründe mancher Beschwerden beseitigt waren. Stephan war nicht willens, dieser Forderung nachzukommen, zumal da ihm Thorn die Tore geöffnet und den Eid der Treue geleistet hatte, welchem Beispiele Elbing alsbald gefolgt war. Er erklärte, das von Preußen in Anspruch genommene Recht, von ihm einen besonderen Eid auf die Landesprivilegien fordern zu dürfen, bestehe nicht, der für Polen und Litauen geleistete Eid beziehe sich auch auf Preußen mit Vorbehalt der Rechte und Privilegien dieser Lande. Danzig jedoch genügten diese Erklärungen nicht, es verlangte wie von den Vorgängern einen eigenen Eid, da es sonst die Rechte und Freiheiten nicht genügend gesichert glaubte. Der König verharrte auf seinem Standpunkt, die Stadt auf dem ihrigen, und sie verweigerte die Huldigung. Der König beschloß, die Stadt mit Gewalt zur Anerkennung zu zwingen, und so erklärte er sie zunächst am 24. Dezember 1576 in die Reichsacht. Jedoch schon deren Verkündigung in der Stadt konnte er nicht durchsetzen, sie mußte unterbleiben. Dann ging er mit Waffengewalt gegen sie vor, und es kam zu einem blutigen, mehr als einjährigen Kampfe, den Danzig entschlossen gegen die polnische Übermacht aufnahm, in dem es von polnischen Kugeln überschüttet wurde, in dem seine Ländereien und Dörfer von polnischen Truppen zerstört und verwüstet wurden, in dem es aber doch Sieger blieb. Die [186] polnischen Truppen wurden wiederholt von den Danzigern in blutigen Treffen geschlagen und mußten sich zurückziehen. König Stephan sah sich nach solchen Niederlagen schließlich gezwungen, die Belagerung Danzigs aufzugeben, den Krieg gegen die Stadt abzubrechen und Frieden zu schließen, in dem der König sich zur Eidesleistung bereit erklärte, worauf die Stadt ihn anerkannte und ihm huldigte. Sie hatte ihren Willen durchgesetzt. Polen hatte ihre Macht und Stärke erkannt, und das trug nicht unwesentlich bei einmal zur Hebung ihres Selbstgefühls und zur Stärkung ihrer Macht, zum andern, daß sie fortan von derartigen Vergewaltigungsversuchen verschont wurde. Die Kosten, die dieser Krieg der Stadt verursacht hatte, betrugen 1 521 865 Gulden, ungerechnet der ungezählten Verwüstungen und Räubereien durch die polnischen Truppen. Es ist nicht uninteressant, zu wissen, wie stark die Truppen waren, über die Danzig verfügte. Nach den aktenmäßigen Berechnungen von Hoberg57 betrug die Streitmacht der Danziger während der Belagerung durch Stephan Bathory:

    9 Fahnen Bürger zu 16 Rotten zu 35 Mann 5 040 Mann
    5 Fahnen Soldtruppen durchschnittlich zu 400 Mann 2 000 Mann
    2 Fahnen der Hauptleute Jost v. Pein und Gall v. Harz 873 Mann
    6 Fahnen Schotten durchschnittlich zu 200 Mann 1 200 Mann
    1 Fahne Reiter unter Klaus von Ungarn 502 Mann
    1 Fahne Reiter von der Stadt angen. Hofleute 374 Mann
    Büchsenmacher 168 Mann
    Handlanger bei den Geschützen 178 Mann

    Zusammen:   10 335 Mann
        Außerdem befanden sich in Weichselmünde:
    Soldtruppen 550 Mann
    Büchsenmacher und Handlanger 34 Mann

    Insgesamt also:   10 919 Mann



Das sind einige Beispiele aus sehr vielen. Sie zeigen mehr als viele Worte, was von der polnischen Behauptung zu halten ist, Danzig habe zum polnischen Reiche gehört, Danzig sei ein Teil Polens gewesen. Zwar hat Polen ununterbrochen versucht, Danzig unter Bruch aller Verträge und unter Anwendung aller Gewaltmittel unter seine Bot- [187] mäßigkeit zu bringen, nie aber ist es ihm, wie diese wenigen Beispiele schlagend beweisen, gelungen. Unablässig ist der Kampf zwischen Danzig und Polen während der 350 Jahre geführt worden, wenn auch mit wechselnder Stärke und mit größeren und kleineren Friedenspausen.

War es auch nicht immer die blanke Waffe des Schwertes, wie in dem angeführten Falle, so war es gar häufig die nicht minder blanke Waffe des Geldes, die mitunter noch größeren Eindruck machte. Die Stadt Danzig ist nach jeder Richtung hin als Siegerin aus diesem verhältnismäßig ungleichen Kampfe hervorgegangen, sie hat ihre Freiheit und damit ihr Deutschtum bewahrt, und dies zum nicht unwesentlichen Teile deswegen, weil sie engste Verbindung hielt auch mit dem deutschen Geistes- und Kulturleben, weil sie in dieser Hinsicht sich systematisch gegen Polen und seine Einflüsse abschloß, dagegen seine Arme nach Deutschland hin weit öffnete und ihm von dort her überaus reiche Kräfte und immer frisches Blut zuströmten. Davon soll weiter die Rede sein.

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42 und 43 [Scriptorium merkt an: im Original erscheinen diese beiden Quellenverweise und -angaben aus der Reihenfolge erst im 5. Teil dieses Kapitels.]

44Rerum gestarum sub rege Sigismundo Augusto continatio Ll 16. Zitiert nach Simson, Westpreußens und Danzigs Kampf, S. 30. ...zurück...

45Lengnich, Geschichte Preußens, Bd. I, S. 8. ...zurück...

46Caro, Geschichte Polens, Bd. V, 2 S. 575. ...zurück...

47Geschichte Preußens, Bd. II, S. 221. ...zurück...

48Vergl. Simson, Westpreußens und Danzigs Kampf, S. 14. ...zurück...

49Ich verweise für diese Kämpfe besonders auf Simsons Geschichte der Stadt Danzig, Bd. II, auf Simsons Schrift: Westpreußens und Danzigs Kampf und auf die eingehende Darstellung der Ereignisse bei Voigt. ...zurück...

50Kaufmann, Das Verhältnis, S. 19. ...zurück...

51Vergl. Nimmert, Danzigs Verhältnis zu Polen, S. 166 ff. ...zurück...

52Vergl. Simson, Westpreußens und Danzigs Kampf, S. 18. ...zurück...

53C. c. 25, veröffentlicht bei Simson, Westpreußens und Danzigs Kampf, S. 19. ...zurück...

54Einzelheiten über ihr Vorgehen und den schweren Konflikt mit Danzig vergl. Simson, Westpreußens und Danzigs Kampf, S. 24 ff. ...zurück...

55Abgedruckt bei Simson, Westpreußens und Danzigs Kampf, S. 145 ff. ...zurück...

56Lengnich, Geschichte Preußens, Bd. III, S. 10 ff. ...zurück...

57Hoberg, Die Belagerung der Stadt Danzig, S. 40. ...zurück...

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4000 Jahre bezeugen Danzigs Deutschtum
Geschichte der ethnographischen, geschichtlichen, kulturellen, geistigen und künstlerischen
Verbundenheit Danzigs mit Deutschland von den ältesten Zeiten bis zur Gegenwart.

Franz Steffen