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Teil 2: Der nationalsozialistische Wirtschaftsaufbau
seit der Machtübernahme
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C. Aufwärts mit Adolf Hitler

VI. Die Entwicklung des Geld-, Kredit- und Finanzwesens

1. Feste Währung

Auf dem Gebiete der Währungspolitik hat die Regierung grundsätzlich die bestehende Währungsordnung beibehalten und das Vertrauen zur Währung durch eine gesunde Finanz- und Kreditpolitik gefestigt. Man darf bei Betrachtung der in Frage kommenden Maßnahmen aber nie vergessen, daß sie alle wesentlich durch den Zusammenbruch der Kreditpolitik im Jahre 1931 und durch die Auslandsverschuldung beeinflußt sind. Über die Einführung der Devisenkontrolle wurde schon in dem Abschnitt über die Sicherung der Rohstoffeinfuhr gesprochen. Der Erwerb von ausländischen Zahlungsmitteln, Forderungen, Wertpapieren und Gold, sowie die Verfügung darüber, kann nur mit Genehmigung der Reichsdevisenstelle, die dem Reichswirtschaftsministerium unterstellt ist, erfolgen. Das Gesetz gegen Verrat der Volkswirtschaft vom 12. Juni 1933 verhütet die Flucht von deutschem Kapital ins Ausland. Der Kapitalverkehr mit dem Auslande ist durch das Gesetz besonders geregelt worden. Die deutschen Schuldner müssen ihre Auslandsverpflichtungen an die Konversionskasse begleichen, die den Transfer entsprechend den zufließenden Mitteln regelt.



2. Neue Kredit- und Bankenpolitik

Um die Gesundung der Gesamtwirtschaft zu ermöglichen, war es vor allem auch notwendig, die Kreditmärkte zu festigen. Die Auftauung und Fundierung der festgefrorenen Schulden wurde durch die gesetzliche Regelung der landwirtschaftlichen Schuldverhältnisse und das Gemeindeumschuldungsgesetz bewirkt. Die Änderung des Bankgesetzes brachte vor allem eine Stärkung des Kapitalmarktes und eine Verflüssigung der Mittel der Banken, insofern, als mit Ausnahme der Industrieobligationen und der Auslandsrenten jetzt fast alle festverzinslichen Werte des Rentenmarktes von der Reichsbank gekauft werden können. Es ist hier nur möglich, die weiteren Einzelheiten der Bereinigung des Kapitalmarktes aufzuzählen, die den kapitalistischen Apparat zum Geld- und Kapitalaustausch vereinfachten und in ihrer Wirkung eine Gesundung der Kreditwirtschaft herbeiführen.

Das Reichsgesetz über das Kreditwesen vom 4. Dezember 1934 brachte nach den Worten von Dr. Schacht die Zusammenfassung aller bank- und kreditpolitischen Kräfte, um ein sparsames Haushalten mit den vorhandenen und anfallenden Geldern zu erreichen, d. h. Vermeidung unsicherer Geschäfte, Herabsetzung der Unkosten und damit die Senkung des Zinsfußes, eine zweckmäßige Arbeitsteilung des Bankapparates und die Vermeidung von ungeregelter und unlauterer Konkurrenz, die Sicherung des kleineren und mittleren Kreditbedarfs, die angemessene regionale Verteilung der Kredite, die kräftige Beschränkung der spekulativen Geschäfte und schließlich die Sicherstellung einer Barliquidität im Interesse der Sparer und Geldgeber. Die Kreditinstitute wurden der Aufsicht eines Aufsichtsamtes und eines diesen beigeordneten Bankkommissars unterstellt.

Alle diese Maßnahmen haben bewirkt, daß die Effektiv-Verzinsung erstklassiger langfristiger Anlagen, die noch Ende 1933 7½% betrug, soweit zurückging, daß durch das Gesetz über die Durchführung einer Zinsermäßigung bei Kreditanstalten vom 24. 1. 1935 rund 8,3 Milliarden Reichsmark Pfandbriefe und Kommunalobligationen mit Zustimmung der Besitzer im Zinsfuß von 6 und mehr auf 4½% herabgesetzt werden konnten. Dabei zeigen die Renten- [293] märkte seit der Konversion eine ausgesprochene Kursstabilität, ein Beweis, daß der Zeitpunkt richtig gewählt war. Auch weitere Zinssenkungsmaßnahmen brachten eine wesentliche Entlastung der Wirtschaft. So wird durch die Kreditpolitik eine allmähliche Gesundung des Kreditwesens herbeigeführt, was für die weitere Entwicklung der deutschen Wirtschaft von größter Bedeutung ist. Auch die Zinshöhe ist am Geldmarkte so bedeutend zurückgegangen, daß eine fühlbare Entlastung der Wirtschaft eintrat.

Die Auswirkung der Zinssenkung
[293]      Die Auswirkung der Zinssenkung.
Die Verbilligung am Geldmarkt
[293]      Die Verbilligung am Geldmarkt.
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Nur durch die straffe Organisation der deutschen Kreditwirtschaft ist es möglich, die für die Arbeitsbeschaffung kurzfristig aufzunehmenden Schulden allmählich in langfristige Anleihen umzuwandeln. Die Sparkassen sowie Versicherungsgesellschaften konnten größere Mengen von Reichsanleihen übernehmen. Es bleibt noch für lange Zeit das wichtigste Finanzierungsproblem, die kurzfristige Verschuldung nach und nach zu vermindern.

Besonders erfreulich ist die Feststellung, daß die Spartätigkeit ganz beträchtlich zugenommen hat, wenn auch das Einkommen aus Lohn und Gehalt noch nicht stark angestiegen ist. Damit wird das Kapital wieder aufgebaut, das dem deutschen Volke durch Kriegstribute und Inflation verlorengegangen ist. Die im Spargroschen aufgespeicherte Arbeit hilft uns das Kapital schaffen, das wir zur weiteren Entfaltung unserer Volkswirtschaft gebrauchen. Da die Führung des deutschen Bankwesens im nationalsozialistischen Geiste gewährleistet ist, weiß der deutsche Sparer und Geldgeber der Banken, daß ihm künftig die größtmögliche Sicherung für sein Eigentum gegeben ist. Denn der Staat ist durch Zusammenfassung aller Kapital- und Arbeitskräfte in den Organisationen in der Lage, die Aufgaben zu erfüllen, die ihm gestellt sind: Arbeit schaffen, Wirtschaft beleben, die Lebenshaltung des Volkes heben, kurz, Arbeit und Brot sichern.

Der Umlauf an Wechseln und Bargeld
[294]      Der Umlauf an Wechseln
und Bargeld.
Steigende Spartätigkeit
[294]      Steigende Spartätigkeit.

[294-295=Abb.] [296] Da die Erträge der Industrie mit der Aufwärtsbewegung der Erzeugung beträchtlich zunehmen, sind die Aktienkurse mit geringen Unterbrechungen seit 1933 dauernd gestiegen, und die Aktiengesellschaften können wieder Gewinne verteilen. Vergleicht man die heutigen Bilanzen der Aktiengesellschaften mit den früheren, so läßt sich fast allgemeine eine Gesundung der Betriebsverhältnisse beobachten.

Die Kurse der Aktien und Wertpapiere
[294]      Die Kurse der Aktien und Wertpapiere.



3. Die öffentliche Finanzwirtschaft

Aber auch der öffentlichen Finanzwirtschaft kommt die Gesundung der Wirtschaft wesentlich zugute. Es konnte nicht nur dem Rückgang der Einnahmen Einhalt geboten werden, sondern trotz mannigfacher Steuererleichterungen ist es gelungen, die Einnahmen des Reichs, der Länder und Gemeinden fortgesetzt zu steigern. Auf der Ausgabenseite hat sich der Fürsorgeaufwand in dem Maße verringert, in dem sich das Heer der Arbeitslosen verminderte. Die dadurch verfügbar gewordenen Mittel wurden teils zur Abdeckung der für die Arbeitsbeschaffung eingegangenen Verpflichtungen, teils für neue Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen und den Aufbau der Wehrmacht eingesetzt. So kommt es, daß die Reichsschuld zunächst nur wenig wächst, vor allem auch deshalb, weil ja die Finanzierung der Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen teilweise aus den erhöhten Steuereingängen erfolgte und die Tilgungsbeträge in den öffentlichen Haushaltsrechnungen erst dann in Erscheinung treten, wenn die kurzfristigen Vorfinanzierungskredite umgewandelt sind. Es war bis jetzt schon möglich, Milliardensummen aus den erhöhten Einnahmen abzudecken, da der Haushalt des Reiches, der Länder und Gemeinden weiterhin so sparsam wie möglich wirtschaftete und jede Erhöhung der Verwaltungsausgaben nach Möglichkeit vermieden wurde. Auch die Schulden der Länder und Gemeinden sind nicht gestiegen.

Die Zunahme der Steuereingänge des Reiches
[295]      Die Zunahme der Steuereingänge
des Reiches.      [Vergrößern]
Die Reichsschulden: 15½ Milliarden RM.
[295]      Die Reichsschulden:
15½ Milliarden RM.

So ist es auch gelungen, die Belastung der Volksgenossen durch öffentliche Abgaben zu erleichtern. Schon im März 1933 wurde damit begonnen, die Ausgaben der Bevölkerung für die Krankenversicherung durch Herabsetzung der Kosten für den Krankenschein zu senken. Ferner wurde die Abgabe zur Arbeitslosenhilfe für kinderreiche Familien und niedrig bezahlte Arbeitnehmer um insgesamt 300 Millionen RM ermäßigt. In welchem Umfange sich die Neustaffelung der Einkommensteuerbelastung auswirken wird, ist zahlenmäßig noch nicht zu übersehen. Gleichfalls ist bei der Vermögenssteuer und bei der Erbschaftssteuer eine Entlastung der Familien mit minderjährigen Kindern durchgeführt. Auch durch die Neugestaltung der Bürgersteuer wurden die niedrigen Einkommen und die der Kinderreichen besonders entlastet. Ferner wurden bereits seit 1934 140 000 Kinderbeihilfen in Summe von 56 Millionen RM einmalig gewährt und ab 1. Juli 1936 erhalten alle Familien mit mehr als 5 Kindern laufend Kinderbeihilfen ausbezahlt.

Die Veränderung in der Steuerbelastung
[295]      Die Veränderung
in der Steuerbelastung.
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Was die Wirtschaft weniger an Steuern zahlt
[295]      Was die Wirtschaft weniger
an Steuern zahlt.      [Vergrößern]

Über sonstige Steuererleichterungsmaßnahmen wurde bereits an anderer Stelle gesprochen.

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Nationalsozialistischer Wirtschaftsaufbau
und seine Grundlagen

Ein bildstatistischer Tatsachenbericht

Dr. Paul Blankenburg und Max Dreyer