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Die echten deutschen Minderheitsgebiete (Teil 13)

Das Deutschtum in Rumänien (Teil 2)

Das Deutschtum im rumänischen Banat1

Zunächst nach dem Umsturz in Ungarn wurde von den Deutschen im Banat ein kräftiger Anlauf mit deutschen Schulen gemacht, und auch während der ersten Zeit des rumänischen Regimes, als noch die scheinbare, auf Anlockung berechnete Milde gegenüber dem Deutschtum herrschte, wurde von den Rumänen dies deutsche Schulwesen in Ruhe gelassen. Bald genug aber warf der Unterrichtsminister Anghelescu auf dem Wege ungesetzlicher Verordnungen das bestehende deutsche Schulrecht über den Haufen. Der ungarische Staat, dessen Gesetze formell noch in Geltung waren, so daß es zu ihrer Abänderung mit rechtlich verpflichtender Kraft neuer Gesetze bedurft hätte, garantierte allen kirchlichen Glaubensbekenntnissen (Konfessionen) die Errichtung, Erhaltung und selbständige Leitung ihrer Schulen, nominell sogar die Bestimmung der Unterrichtssprache. Er behielt sich nur ein gesetzlich umschriebenes Kontrollrecht und Sicherung in bezug auf den Unterricht in der Staatssprache vor. Diese gesetzlich bestehende Schulautonomie der Kirchen wurde durch den rumänischen Minister einfach ignoriert. Er erließ Verordnungen direkt an die Direktoren und Lehrer, mit Umgehung der die Schule erhaltenden kirchlichen Behörden, und romanisierte kurzerhand durch Dekret die deutschen Banater Volksschulen und das einzige deutsche Lyzeum (Gymnasium). Viele Minderheitsschulen, vor allen Dingen madjarische, wurden überhaupt gesperrt oder ihre Rechte wurden ihnen entzogen; außerdem wurden die Gebäude, die Kircheneigentum waren, für Staatsschulzwecke requiriert. Die Lehrer wurden mit rumänischen Prüfungen drangsaliert, mit Entlassung bedroht, viele auch tatsächlich ohne Pension entlassen: ein gewalttätiges, im höchsten Grade unpädagogisches Vorgehen, da nicht einmal die notwendigste Übergangszeit vorgesehen wurde.

Auf die Zeit der ungesetzlichen Verordnungen folgte in den Jahren 1924 und 1925 die "gesetzliche" Regelung durch das Staatsschulgesetz, das Gesetz über die kleine und große Reifeprüfung (Bakkalaureatsgesetz) und das Privatschulgesetz. Diese Gesetzgebung betraf natürlich nicht nur das Banater, sondern auch das siebenbürgisch-sächsische und das übrige deutsche Schulwesen in Rumänien. Da aber seine Durchführung im Banat besonders rücksichtslos und zerstörend wirkt (und wirken soll!), so sei die Entstehung dieser Gesetze an dieser Stelle ausführlicher behandelt. Die [374] ersten beiden Gesetzentwürfe wurden geheim vorbereitet und dem Parlament überraschend unterbreitet. Der Entwurf des Privatschulgesetzes behandelt eigentlich die konfessionellen (Kirchen-) Schulen, die nach den ungarischen Gesetzen den Staatsschulen in den von Rumänien annektierten Gebieten gleichgestellt und in ihren Leistungen mindestens ebenbürtig waren. Sie wurden durch Anghelescu zu Privatschulen degradiert, denn von einem Schulerhaltungsrechte der Kirchen wollte er nichts wissen. Nach vielen Bemühungen war es den Vertretern der Kirche gelungen, den Gesetzentwurf einige Tage vor Einreichung desselben im Senate kennenzulernen und eine Scheinverhandlung mit dem Minister zu pflegen, natürlich ohne nennenswertes Resultat. Die ungarischen Kirchen, deren Schulen ganz besonders verfolgt werden, griffen hierauf zum letzten Abwehrmittel und legten im Monat September 1925 ihre Klagen in ausführlichem Memorandum dem Völkerbundsrate in Genf vor. Da auch die Konkordatsverhandlungen in Rom mit Rücksicht auf die kirchenfeindliche Tendenz des Gesetzentwurfs, der im § 37 einfach allen Ordens-und Klosterschulen ohne Unterschied des Grades ausschließlich rumänischen Unterricht vorschreibt, verschoben wurden, schien die Regierung, namentlich Außenminister Duca, doch neue Verhandlungen mit den Kirchen für ratsam zu halten. Diese fanden Anfang November 1925 mehrere Tage hindurch statt und endeten mit einem von den Beratenden, also auch dem Unterrichtsministerium, am 6. November unterfertigten Protokoll. Es faßte in 19 Punkten die Konzessionen zusammen, die der Minister machte, und in seiner Schlußklausel hieß es, daß "diese 19 Punkte in den Gesetzentwurf aufgenommen und alle entgegengesetzten Verfügungen gestrichen würden, sowie daß auch die Durchführungsverordnung den 19 Abänderungen entsprechen müsse." Natürlich waren diese Abänderungen auch dem Ministerrat vorgelegt und von ihm gutgeheißen.

Nun geschah etwas Balkanisches, was in der Parlamentsgeschichte als Unikum dasteht. Minister Anghelescu unterbreitete dem Parlament den unveränderten Gesetzentwurf zur allgemeinen Debatte und deutete nur an, daß bei der Spezialdebatte einige Abänderungen zu erwarten seien. Natürlich erfolgte die allgemeine Debatte auf Grund des vorliegenden unveränderten Gesetzentwurfs, gegen den die deutschen Abgeordneten Dr. Hans Otto Roth vom politischen Standpunkte, Dr. Franz Kräuter in pädagogischer Beleuchtung in glänzenden Reden eine vernichtende Kritik übten. Seitens der Madjaren tat dasselbe Abgeordneter Josef Sándor, seitens der Juden Rabbi Ziersohn und der Sozialist Pistiner. Anerkennenswert ist, daß auch seitens der rumänischen Nationalpartei (Maniu-Vaida) dagegen gesprochen wurde und Professor Nik. Iorga zugunsten der Minderheitsschulen eine glänzende Rede hielt, während seitens der Zaranisten (Bauernpartei) eine Erklärung für die Schulfreiheit der Minderheiten abgegeben wurde.

Die Debatte zog sich bis zum 17. Dezember hin. Inzwischen hatte die Regierung [375] das Protokoll der 19 Punkte vom 6. November in Genf vorgelegt und beim Völkerbundsrate die Meinung erweckt, daß damit die Streitfrage friedlich erledigt sei. Vom rumänischen Gesandten in Bern, Comnen Petrescu, kam über die Stellung des Völkerbundsrats ein günstiges Telegramm, und nun wurde in der Nacht vom 16. auf den 17. Dezember die Generaldebatte abgebrochen und das über hundert Paragraphen enthaltende Gesetz in der Spezialdebatte so durchgepeitscht, daß die anwesenden Abgeordneten gar nicht wahrnehmen konnten, was von den neunzehn verschiedenen Punkten aufgenommen wurde und was nicht. Nachträglich wurde konstatiert, daß die meisten und wichtigsten Punkte überhaupt nicht aufgenommen wurden, andere in verdrehter und abgeschwächter Form. Also offenkundiger Wortbruch seitens des Ministers und der Regierung!

In Rumänien empfindet niemand, auch die höchsten Regierungsvertreter nicht, einen inneren Widerstand gegen die Benutzung balkanischer Hilfsmittel, wie bei dieser Durchdringung des Schulgesetzes oder bei der Wegnahme des Siebenbürgisch-Sächsischen Schul- und Kirchenvermögens, weil die ganze kulturelle Atmosphäre so geartet ist. Dafür legen auch Einzelheiten persönlicher Art, auf schulpolitischen wie auf anderen Gebieten, Zeugnis ab. Ein besonders prägnanter Fall, aus dem man sieht, mit was für einem Menschenmaterial bei den rumänischen Schulbehörden gearbeitet wird, und der sich gleichfalls im Banat abgespielt hat, sei im folgenden wiedergegeben.

      Die Mädchenbildung liegt bei den Deutschen im Banat zum großen Teil in den Händen von katholischen Nonnen. Es sind gute Mädchenschulen eingerichtet, an denen Nonnen unterrichten, die dazu natürlich das Befähigungszeugnis als Lehrerin besitzen müssen. Um für den Unterricht in Mädchenmittelschulen - in Deutschland Lyzeen genannt - die Befähigung zu erwerben, müssen die Lehrerinnen auch eine Prüfung in rumänischer Sprache ablegen. In Temesvar war Prüfungskommissar im Herbst 1925 ein Beamter des rumänischen Unterrichtsministeriums, namens Popovici. Selbst wenn man nicht die Forderung aufstellen will, daß er sich gegenüber den Kandidatinnen höflich zu benehmen hat, so muß sein Benehmen doch zum mindesten anständig sein. Das Gegenteil aber war der Fall. In der Zeitung Schwäbische Volkspresse, die in Temesvar erscheint, in der Nummer vom 12. September 1924, findet sich der folgende Bericht über die Prüfung, die Herr Popovici mit mehreren geistlichen Lehrerinnen in rumänischer Sprache angestellt hat.
      An eine Schwester N. des Ordens Notre Dame stellte Herr Popovici unter dem Vorwand "Sprechübung aus rumänischer Sprache" folgende Frage: "Wie würden Sie sich anschicken, um mich zu erobern?" Der verlegen errötenden Nonne half er dann durch Gebärden und Worte über die Schwierigkeiten hinweg, die die Beantwortung der Frage für sie bedeuten mußte, indem er ihr die richtigen Methoden, die eine Nonne bei Eroberung von Männern im allgemeinen, und des Herrn Popovici im besonderen, anzuwenden habe, erläuterte.
      Auf die Frage nach ihrem Geburtsdatum, die natürlich rumänisch beantwortet werden mußte, antwortete die Nonne N.: "am nascut... usw." Das ist falsch, denn "ich bin geboren" heißt auf rumänisch "m'am nascut" und nicht "am nascut". Was tut in einem solchen Falle ein Prüfungskommissar? Er verbessert die Kandidatin, die dann die richtige Form wiederholt. Oder aber, namentlich Kandidatinnen gegenüber, wird er nicht merken lassen, daß ein Laut [376] fehlt; wenn er streng ist, merkt er sich's, daß es bei der Kandidatin mit den Zeitwörtern hapert und bringt diesen Umstand in der Prüfungsnote für rumänische Grammatik zum Ausdruck. Herrn Popovici aber kommt es nicht nur darauf an, zu erfahren, was die Kandidatinnen können, diese "Minoritars" sollen auch erfahren, was er kann, namentlich wie geistreich er ist, und schlagfertig, wie er schon einmal ist, bemächtigt er sich zu diesem Zwecke des Fehlers, der der Nonne unterlaufen ist. "Am nascut" ohne m' bedeutet nämlich "ich habe geboren". Eine katholische Nonne sagt "ich habe geboren", das ist für Herrn Popovici nicht mehr eine falsche Verbalform, sondern eine Gelegenheit, vor den errötenden Nonnen seinen Witz sprühen zu lassen, indem er die Sache behaglich breittritt. Es folgt eine allerliebst "schelmische" Ermahnung an die Nonne, daß sie Kinder nicht gebären dürfe; er wendet sich dann witzig an die anwesende alte Oberin, sie solle doch bestätigen, daß ihre Nonnen keine Kinder gebären dürfen, so etwas sei ja gar nicht erlaubt, wo komme man denn da hin, usw.
      Damit aber noch nicht genug. Als die Beschwerden über den Prüfungsskandal in der schwäbischen Presse erschienen, verteidigte ein unbekannter Verfasser in einer rumänischen Zeitung den Kommissar. Dabei wurde zunächst das Thema dahin verschoben, daß bei der betreffenden Prüfung von übermäßiger Strenge nicht die Rede gewesen sein könne, denn von 134 Examinanden (unter diesen befanden sich auch eine große Anzahl bereits seit langem angestellter Lehrkräfte, die, um weiter im Dienst zu bleiben, ihre Kenntnisse im Rumänischen nachzuweisen hatten) hätten nur 51 nicht bestanden. Es sei vorgekommen, sagte der Verfasser des Schutzartikels für den Kommissar, daß Kandidatinnen nicht gewußt hätten, wo der Baragan und wer Tudor Vladimirescu sei. Dieser rumänische Artikel endete mit dem folgenden Satz: "Gar nicht zu erwähnen das Zögern, mit welchem die Professorinnen und Nonnen sich entschlossen, zu sagen, daß das Zentrum der (rumänischen) Petroleumquellen Campina ist." Was bedeutet dieser merkwürdige Satz? Er bedeutet eine gemeine Schmutzerei, die dadurch noch verdeutlicht wurde, daß in dem Artikel die beiden letzten Silben des Wortes "Campina" durch fetten Druck hervorgehoben waren. Sie bedeuten nämlich in madjarischer Sprache ein unflätiges Wort. Sowohl der Examinator als auch die Prüflinge und viele von den Lesern und Leserinnen des betreffenden rumänischen Blattes in Temesvar verstehen natürlich madjarisch. Gerade darum veranlaßte der Kommissar des Ministeriums die Nonnen dazu, immer wieder zu sagen, das Zentrum der rumänischen Petroleumquellen liege in Campina!

Es wird nicht nötig sein, noch mehr Proben von der Höhe geistiger und moralischer Kultur zu geben, die bei solchen Prüfungskommissaren des rumänischen Unterrichtsministeriums und bei den ihnen nahestehenden Zeitungen herrscht. Die Sauberkeit fehlt, und es fehlt die Achtung vor der Persönlichkeit des Andern. Wer nicht in der Lage ist, sich zu wehren, wird mißhandelt, mag er eine Nonne sein oder sonstwer.

Für die "Romanisierung" und für die Zurückdrängung und Schädigung der Minderheiten dient die Schulgesetzgebung auch noch auf andere Weise als Werkzeug. Zunächst wird durch ein schikanöses System bei der Abiturientenprüfung, dem sogenannten Bakkalaureat, ein möglichst großer Teil derjenigen Schüler, die einer Minderheit angehören, beseitigt. Bei der Prüfung im Sommer 1925 z. B. fielen in sämtlichen neuen Gebieten 70 - 80% der Abiturienten durch, nicht nur wegen der übertriebenen Forderung im Rumänischen, sondern auch weil sowohl das mündliche als auch das schriftliche Examen ganz unvorbereitet nach dem Lehrplan des [377] Altreichs abgehalten wurde, der nach französischem Muster aufgebaut und von dem früher in Ungarn gebrauchten System sehr verschieden ist. Man hütet sich natürlich davor, für die Minderheitsschüler einen "numerus clausus", eine Höchstzahl, festzusetzen, die zum Studium zugelassen ist, aber man ersetzt das durch die Methode der Prüfung. Schon in der vierten Klasse der Volksschule, von wo aus der Übergang auf die "Mittelschule" (Gymnasium und gleichwertige Schulen) erfolgt, gibt es eine rumänische Abschlußprüfung. Wer sie nicht besteht, darf nicht ins Gymnasium. Die zweite Fallgrube ist das kleine Bakkalaureat nach der vierten Gymnasialklasse (ungefähr das deutsche "Einjährige"), die dritte ist das Abiturium, und eine vierte ist in Form einer Aufnahmeprüfung zur Universität oder Technischen Hochschule angelegt. Auf diese Weise werden die jungen Leute aus den Minderheiten vom Studium abgeschreckt. Daß sie sich abschrecken lassen sollen, ist der Zweck der Übung, während für das Rumänentum mit Hilfe staatlicher Internate, in denen außer der Freischule auch freier Aufenthalt gewährt wird, eine Massenproduktion von "Intelligenz" in den neuen Gebieten erfolgt. Ähnlich geht es in Handel und Gewerbe zu. Die Stadt Temesvar z. B. muß mit dem Steuergeld der Minderheiten mehrere Lehrlingsheime unterhalten, in denen über 500 rumänische Lehrlinge erzogen werden. Sind sie mit ihrer Ausbildung fertig, so werden sie den Handwerksmeistern und Geschäftsleuten, die zur deutschen oder madjarischen Minderheit gehören, einfach oktroyiert.

Eine Aufzeichnung aus dem Banat aus dem Beginn dieses Jahres charakterisiert speziell die dortigen Zustände mit den folgenden Worten:

      "Die Verwaltung ist gänzlich romanisiert. Nicht die geringste Eingabe kann man an irgendwelche Behörde anders als rumänisch machen. Unsere altbewährten Beamten werden aus den Ämtern verdrängt und meist durch Dilettanten, hauptsächlich Regatler, ersetzt, von denen die meisten weder arbeiten wollen noch können, die Korruption aber ins Unerträgliche steigern. Bei elender Bezahlung luxuriös zu leben und sich noch dazu in kurzer Zeit »Millionen« zu »ersparen«, gilt diesen Leuten als selbstverständlich. Regatler Richter bezeichnen es als unerklärlich, daß unsere Richter alt werden konnten, ohne sich ein Vermögen zu ersparen, kurz, wir werden total balkanisiert zu einer Zeit, wo es bei den Türken infolge strenger Ahndung weder Bakschisch, noch Korruption, noch Diebstahl mehr gibt.
      Die Gendarmen-Brutalitäten, welche früher unser Volk außer Fassung brachten, haben in letzter Zeit auf unseren Zeitungsalarm nachgelassen. Die Presse muß aber vorsichtig sein; denn wir leben hier im Grenzgebiete noch immer im Kriegszustand, wo Zeitungen ohne Prozeß administrativ auf kürzere oder längere Zeit eingestellt werden, wie das unserer Banater Deutschen Zeitung vor anderthalb Jahren passierte.
      Die Agrarreform hat hier den Minderheiten die Felder weggenommen und fast nur Rumänen beteiligt. Nach dem Gesetze hätte jede Pfarre 32 Joch (etwa 20 Hektar) für den Geistlichen, 10 Joch zur Erhaltung der Kirche, 8 Joch für den Organisten erhalten sollen. Die rumänischen Pfarreien haben es natürlich erhalten, sogar zwei bis drei Sessionen, ca. 32 Joch in einer Pfarrgemeinde, und wo man rumänische Pfarren und Schulen in deutschen Gemeinden zu errichten beabsichtigt und wo hierzu die deutschen Gemeinden große Beiträge leisten müssen, [378] wird die Landdotation reserviert. Die katholischen Pfarreien haben zumeist nichts erhalten, obwohl vom Temesvarer Bistum und Domkapitel der ganze Besitz enteignet wurde und die früheren Kirchenpatronate aufgelassen sind. In die Welt wird aber die unparteiische Durchführung der Agrarreform hinausposaunt.
      Diese Bedrückung auf allen Gebieten hat aber wesentlich dazu beigetragen, das neuerwachte völkische Bewußtsein zu bestärken, die Volkseinheit herzustellen und die »Deutschschwäbische Volksgemeinschaft« auszubauen. Zu Beginn gab es zwei Parteien, die sich befehdeten. Am 13. März 1921 wurde die Volksgemeinschaft gegründet, welche in planmäßigem Streben die Gegensätze ausglich und die Einheit herstellte. Die Separatisten haben ganz geringen Anhang, obwohl sie seitens der Behörden mit persönlichen Begünstigungen unterstützt werden, um den Bruderzwist zu nähren und die Widerstandskraft unseres Volkes zu schwächen. Auch die Zahl jener »Intelligenzler«, die noch immer ganz oder teilweise in ihrer madjarischen Mentalität leben und gleichsam eine noble Geste zeigen wollen, indem sie dem niedergetretenen Madjarentum »treu bleiben«, ist nicht mehr groß und vermindert sich ständig. Das Banater Schwabentum ist bewußt deutsch geworden und wird es für immer bleiben. Auch der einfachste Mann fordert die deutsche Schule, da er ja in der Vergangenheit aus eigener Verirrung die schädlichen Folgen des fremdsprachlichen Unterrichts selbst oder an seinen Kindern erfahren hat. Der Kampf um unsere Schule und um unsere bürgerliche Gleichberechtigung wird also nicht aufhören, bis wir zu unserem Rechte kommen.
      Die jetzige Übergangsperiode ist für uns sehr schwer, namentlich da wir aus der Vergangenheit keine eigenen Kulturinstitutionen haben und unser Volk zur Opferwilligkeit erst herangezogen werden muß. Aber eben die ständigen Schwierigkeiten werden unsern Volkscharakter stählen, uns noch mehr zusammenschließen. Eine bessere Zukunft kann nicht ausbleiben."

Zu den entscheidenden Momenten für die erwachte Stärke des deutschen Bewußtseins der Banater Schwaben, von dem in dieser Aufzeichnung die Rede ist, gehört vor allen Dingen der Unterschied in der Kulturhöhe des "Staatsvolks" in der früheren ungarischen und in der jetzigen rumänischen Zeit. Auch wenn in den letzten Jahren der ungarischen Periode unter den Schwaben ein gewisser Widerstand gegen die fortschreitende Madjarisierung sich zu regen begann, so sah man sich doch dem Ungarntum als einer Nation gegenüber, die zum westlichen Kulturkreis gehörte, die ein geordnetes Verwaltungs- und Verkehrswesen, eine im wesentlichen intakte Justiz und eine Achtung einflößende allgemeine Kultur aufgebaut hatte. Sah doch der Schwabe zum Ungarn, zumal ihm dieser meist als Vertreter des Staates, der Schule, der Kirche oder der bürgerlichen Intelligenz begegnete, sogar als zu einem "Herrischen" empor. Begegnet ihm aber jetzt der rumänische Beamte, Pope, Lehrer usw., so kann davon keine Rede sein. Das deutsche Blut hat gelernt, sich gegenüber dem Rumänentum zu fühlen, und das heißt, daß kein Gedanke ist an einen Sieg der Romanisierung.

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1Zum Banat im eigentlichen Sinn wird hier auch das verwandte Siedlungsgebiet der Schwaben im Arader Komitat gerechnet. ...zurück...

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Deutschtum in Not!
Die Schicksale der Deutschen in Europa außerhalb des Reiches.
Paul Rohrbach