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      [1-2]      Der Engländer Stephen Graham in "A private in the guards", S. 220... "Gerechtdenkende Leute wissen, daß Greuel, Barbareien und Grausamkeiten jeglicher Art auf beiden Seiten in Hülle und Fülle vorgekommen sind und daß sich beide Teile, die Feinde und wir, in einer menschenunwürdigen Art aufgeführt haben."

I. Mord und Totschlag: Planmäßige Schreckensherrschaft.

("Rapport", Uebersicht 1.)

In dieser ersten Uebersicht des "Rapports" wird der Versuch gemacht, den deutschen Truppen unmenschliche Grausamkeit und ungerechte, schändliche Behandlung der Zivilbevölkerung vorzuwerfen.

In einseitigster, gehässigster Weise werden besonders die Ereignisse in Belgien so dargestellt, als habe damals ein blutdürstiger und roher Eroberer ein friedfertiges und harmloses Volk in brutalster Weise hingemordet.

Die Tatsache, daß dieses so harmlose Volk mit unverhohlener Billigung seiner Regierung gegen die eindringenden deutschen Heere einen wider alle Gesetze des Völkerrechts verstoßenden grausamen Franktireurkrieg geführt hat, daß aus den niedergebrannten Wohnstätten vorher mörderische Schüsse auf unsere durchmarschierenden Truppen gefallen waren, wird dabei verschwiegen oder als "deutsche Legende" bezeichnet.

Warum hat das deutsche Heer, das auf seinem Einmarsch Belgien böswillig zerstört haben soll, nicht ebenso auch bei seinem Einzug in Rumänien, in Italien und Rußland gehaust?

Doch nur deshalb, weil das Verhalten der Bevölkerung dort ihm keinen Anlaß dazu bot!

Warum hören ferner selbst in Belgien mit dem 24. August 1914 die deutschen "Greuel" mit einem Schlage auf? Das beruht nicht etwa auf einer plötzlichen Sinnesänderung der "Barbaren", sondern ganz einfach darauf, daß die belgische Zivilbevölkerung endlich erkannt hatte, wie zwecklos ihr Versuch war, ein modernes Heer mit den Mitteln des Franktireurkrieges aufhalten und besiegen zu wollen, daß ferner die belgische Regierung, die bis dahin freigebig kriegerische Aufrufe an die belgische Bürgerwehr erlassen hatte, sich jetzt bekehrte und die aufgeregten Geister durch Warnungen zu beschwichtigen suchte.

[3-4] Sogar die britische Regierung hat übrigens einmal zugegeben, daß die sogenannten belgischen Greuel im wesentlichen Legenden seien. Sie hat während des Krieges an die amerikanische Botschaft die Erklärung abgegeben, daß sie nach Untersuchung von tausenden solcher Greuelaussagen zu dem Ergebnis gekommen sei, daß die in der englischen Presse erschienenen Nachrichten auf Hysterie und Voreingenommenheit beruhten und daß das Schwere, was Belgien zweifellos zu erdulden gehabt habe, auf die natürlichen Erscheinungen des Krieges und nicht auf die Brutalität des deutschen Soldaten zurückzuführen sei.

Zum Beweis dafür, daß diese englische Auffassung durchaus das Richtige trifft, daß die deutscherseits in einzelnen Fällen verhängten Maßnahmen naturnotwendig geboten waren, um den völkerrechtswidrigen Franktireurkrieg zu unterbinden, sei kurz auf die im Abschnitt A1 und B1 gemachten Vorwürfe eingegangen:


Andenne.

"Nach einer ganzen Reihe von Berichten und eidlichen Aussagen und Feststellungen gelangte ein planmäßig organisierter, meuchlerischer Franktireurüberfall auf die durch Andenne durchziehenden deutschen Truppen am 20. 8. 14 auf ein vom Kirchturm gegebenes Glockenzeichen zur Ausführung, nachdem sich die Bevölkerung zuvor freundlich und zuvorkommend gezeigt hatte. Aus Fenstern, Dachluken, Kellerräumen, aus eigens hergerichteten Schießscharten wurde ein mörderisches Feuer mit verschiedenartigen Schießwaffen (auch Schrot) auf die deutschen Truppen eröffnet und siedendes Wasser gegossen. Allein von den Leuten des Majors v. P. wurden über 100 Mann durch Verbrühen verletzt. Am nächsten Tage wurden nach regelrechtem Kriegsgericht 110 Zivilisten, die mit der Waffe in der Hand gefangen genommen waren, kriegsrechtlich erschossen. Eine weitere Anzahl männlicher Einwohner wurde während des Straßenkampfes und bei tätlichem Widerstand bei der Verhaftung getötet. Nach späterer Vernehmung einer Reihe Andenner Bürger konnte nichts die deutschen Truppen Belastendes festgestellt werden. Die vom Bürgermeister von Andenne Emile de Jaer erhaltene Liste der Erschossenen weist 234 Namen auf, von denen 196 zweifellos erschossen worden waren, während 28 Personen lediglich vermißt und weitere 10 Personen falsch oder doppelt in der Liste geführt waren. In Lüttich wurde darauf als öffentliche Warnung folgende Bekanntmachung veröffentlicht, die infolge des völkerrechtswidrigen, heimtückischen Verhaltens der belgischen Bevölkerung eine unbedingt notwendige Kriegsmaßnahme war:


Armee-Oberkommando.
Abt. IIb, I.-Nr. 150,

den 22. August 1914.
An die Gemeindebehörden der Stadt Lüttich.

Nachdem die Einwohner der Stadt Andenne ihre friedlichen Absichten kundgetan hatten, haben sie einen verräterischen Ueberfall auf unsere Truppen verübt. Mit meiner Einwilligung hat der kommandierende General die ganze Ortschaft niederbrennen und etwa 100 Personen erschießen lassen.

Dieser Vorfall wird zur Kenntnis der Stadt Lüttich gebracht, damit die Einwohner der Stadt Lüttich sich das Geschick vergegenwärtigen können, das sie erwartet, wenn sie eine ähnliche Haltung einnehmen würden.

[5-6] Ferner wurden in einem Waffenlager in Huy Dum-Dum-Geschosse in der Art des diesem Briefe beiliegenden Musters gefunden.

Falls dies in Lüttich vorkommen sollte, wird man in jedem einzelnen Falle die betreffenden Personen in der schärfsten Weise zur Rechenschaft ziehen.

Der Oberbefehlhaber und kommandierende General."


Dinant.

Am 21. 8. 14 begann der Franktireurüberfall auf Teile des XII. A.-K. Nach umfangreicher Nachforschung und nach eidlichen Zeugenaussagen handelt es sich hier wiederum um einen wohlvorbereiteten und ausgearbeiteten Ueberfall, an dem sich die Einwohnerschaft von Dinant und Umgebung in ihrer Gesamtheit in völkerrechtswidriger, fanatischer und heimtückischer Weise beteiligt und so die deutschen Truppen zu den Gegenmaßregeln gezwungen hatte, die der Kriegszweck erforderte. Sämtliche Häuser der Stadt waren durch Verbarrikadierungen von innen und durch Herrichtung von Schießscharten usw. und vor allem durch Ansammlung von Waffen und Munition für obigen Ueberfall und Widerstand gegen die deutschen Truppen in Bereitschaft gesetzt, so daß es keinem Zweifel unterliegt, daß die Stadtbehörden nicht nur davon gewußt, sondern offenbar an der Organisation mitbeteiligt gewesen sind. Schießwaffen waren zum Teil Jagdgewehre und Revolver, zum größten Teil aber belgische Militärgewehre. Somit war sich also die gesamte Bevölkerung eins in dem Entschluß, die deutschen Truppen zu vernichten oder zumindest deren Vormarsch aufzuhalten. Der vom 21.–24. 8. 14 andauernde, hartnäckigste, meuchlerische Franktireurkrieg, an dem sich alle Stände, selbst Geistliche, Greise, Frauen und Kinder beteiligten, mußte Folgen haben, wie die Erschießung von Leuten, die mit der Waffe angetroffen worden waren.

Männliche Franktireure hatten Frauenkleidung angelegt und mißbrauchten Genfer Abzeichen, um unter diesem Schutz die Deutschen zu schädigen.

Die volle Verantwortung dafür, daß die Stadt und Umgegend zum großen Teil in Trümmer gelegt und eine große Anzahl Menschen ums Leben gekommen war, trägt allein die belgische Bevölkerung durch ihr völkerrechtswidriges, meuchelmörderisches, verräterisches Verhalten.

Auch für die übrigen angeführten Fälle hat sich nichts die deutsche Führung und die deutschen Truppen Belastendes feststellen lassen.

Man vergleiche das Vorgehen der deutschen Behörden gegenüber diesem schandbaren, völkerrechtswidrigen Franktireurkrieg in Belgien mit den Befehlen, die 1864 General Sherman in Amerika für nötig hielt.

"Sollten Landeseinwohner und Heckenschützen unseren Marsch stören oder sollten die Einwohner Brücken abbrennen, Wege unterbrechen oder sonst örtlichen Widerstand leisten, dann haben die Oberbefehlshaber eine mehr oder weniger schonungslose Zerstörung nach Maßgabe der Feindseligkeiten anzuordnen".

Man erinnere sich der Proklamation, die im Weltkriege der russische General Rennenkampff am 5. 8. 14 bei seinem Einmarsch in Ostpreußen erließ! (Uebersicht II, Abschnitt A 3.)

[7-8] Diese Befehle entsprechen durchaus den Befehlen oder Maßnahmen, die von den deutschen Behörden bei dem Einmarsch in Belgien aus der militärischen Zwangslage und Notwehr heraus gegeben und durchgeführt werden mußten.

Man betrachte ferner als Gegenstück zu diesen völlig unberechtigten Vorwürfen die Taten der französischen und englischen Heere in ihren Feldzügen vor dem Weltkriege, vergleiche hiermit die bösartige, durch nichts gerechtfertigte Behandlung der ostpreußischen Bewohner durch die russischen Heere im Jahre 1914, obwohl in dieser Provinz keinerlei Widerstand mit der Waffe in der Hand geleistet wurde. Man betrachte schließlich das nichtswürdige, rohe Vorgehen der Ententetruppen in den deutschen Kolonien, in denen sogar mittelalterliche Folterinstrumente zur Anwendung kamen, endlich im besetzten Gebiet, in dem grundlos deutsche Männer hingemordet, deutsche Mädchen geschändet und Deutsche rücksichtslos ausgewiesen wurden, und das, nachdem der Waffenstillstand und der Friede geschlossen ist.

Dann wird jeder Unbefangene einsehen:

Das Vorgehen der Entente verfolgt ganz bestimmte Zwecke. Jedes gerechte und sachliche Urteil wird von Anfang an zurückgestellt. Auch in der Frage der Kriegführung soll ebenso wie in der Schuldfrage am Kriege die deutsche Schuld einseitig und gegen jedes Rechtsempfinden gewaltsam konstruiert und festgestellt werden.


[9-10]
Anlage zu I.

A 1.
Deutschen Truppen vorgeworfene Vergehen.

12.–21. 8. 1914 Andenne:
      300 Einwohner wurden getötet.

22. 8. 1914 Seiles Tamines:
      Eine Schar von 450 Menschen wurde vor der Kirche erschossen.

A 2.
Gleichgeartete von den Truppen der Entente begangene Vergehen.
Vor dem Weltkriege.

1865 Jamaika, englische Truppen:
      Zur Niederwerfung eines angeblichen Aufruhrs wurden 439 Personen getötet, über 600 gepeitscht. Männer wurden gehängt, Frauen ausgepeitscht, lediglich, weil sie beschuldigt worden waren, verdächtig zu sein.

1808 Santander, französische Truppen:
      Jeder (der geflüchteten Portugiesen), den sie (die französischen Soldaten unter Massena) im verborgensten Schlupfwinkel aufgespürt, mußte hängen, nachdem ihm das Geständnis des Ortes, wo seine Habseligkeiten versteckt lagen, durch die schrecklichsten Martern erpreßt war.

Der gegen die Gewaltmaßnahmen der Revolutionsregierung ausbrechende Aufstand in der Vendée (1793–96) brachte den Aufständischen anfänglich große Erfolge. Es wurde daher im Sommer 1793 von den republikanischen Machthabern die völlige Vernichtung der Vendée durch planmäßiges Niederbrennen aller Wohnstätten, durch Erschießen aller Kampffähigen und Wegführen der Nichtkämpfer beschlossen. Die republikanischen Truppen hausten entsprechend ihrer Weisungen furchtbar, besonders die Höllenkolonnen des Generals Turreau.

11. 5. 1808 Analto. Oberst Zenardi, französische Truppen:
      Oberst Zenardi hatte eine viertelstündige Plünderung des Dorfes Analto erlaubt, und noch war alles, besonders die Kavallerie, beschäftigt, die Häuser aufzuschlagen. Grausamkeit und Wut der Kavallerie war grenzenlos. Greise, Weiber, Kinder wurden nicht verschont und alles im Orte verwüstet und verheert. (Aus dem Tagebuch eines Rheinbundoffiziers.)

A 3.
Gleichgeartete von den Truppen der Entente begangene Vergehen.
Während des Weltkrieges.

Die Schreckensherrschaft, die die russischen Truppen bei ihrem Einfall in Ostpreußen 1914/15 der unglücklichen Bevölkerung auferlegte, war ungeheuerlich!
      Die friedlichen Bewohner, die im Gegensatz zur belgischen Bevölkerung sich an keinerlei Kampfhandlungen beteiligten und nie den russischen Truppen mit der Waffe in der Hand entgegentraten, mußten sich im größten Umfange vor Raub und gemeinem Mord retten und Hab und Gut im Stich lassen.
      Es ist in der Geschichte fast beispiellos, daß etwa 400 000 völlig friedliche Menschen ihre Scholle von heute auf morgen verlassen müssen, daß sich in wenigen Monaten im ganzen über 800 000 Menschen für kürzere oder längere Zeit auf die Flucht begeben mußten, um den völlig ungerechtfertigten Brutalitäten und dem sinnlosen Hinschlachten zu entgehen.
      Nach den amtlichen Feststellungen sind bei diesen Russeneinfällen im ganzen etwa 2000 Männer, Frauen und Kinder ermordet worden.

Ohne jeden Anlaß wurden zahlreiche Bürger, zum Teil in Gegenwart ihrer Angehörigen, ermordet.
      Der Mühlenbesitzer N. aus Opelischken wurde auf der Schappiner Chaussee von den Russen festgenommen, an einen Weidenbaum gebunden und mit drei Schüssen getötet.
      Am 3. 3. 14 schossen die Russen in Schwiddern grundlos auf die Häuser und die wehrlosen Einwohner. Unter anderen wurde das 16jährige Dienstmädchen des Gastwirts E. durch Kopfschuß getötet, der Besitzerssohn, der
[11-12] aus seinem brennenden Hause trat, durch einen Stich in die Brust, der 80jährige Arbeiter B. wurde, als er sich aus seinem brennenden Hause retten wollte, erschossen und in das brennende Haus geworfen.
      Am 11. 9. 14 wurden mehrere Einwohner aus Wentischken von den Russen gefangen abgeführt. Ihnen begegnende Kosaken hieben ohne weiteres mit ihren Säbeln auf sie ein, so daß mehrere starben.
      In Groß-Lemkendorf kamen am 31. 8. 14 die Einwohner in jeder Beziehung den Russen entgegen. Auf einem Hofe wurde ihnen besonderes Essen zubereitet. Trotzdem wurden zwei Männer grundlos abgeführt und sofort erschossen.
      In Santoppen wurden am 23. 8. 14 die Männer von den Russen zusammengetrieben. Als 19 zusammen waren, darunter auch ein Pfarrer, wurden sie an eine Mauer gestellt und jedesmal 8 Personen erschossen. Die Erschossenen wurden von den Russen an den Beinen über die Straße geschleift und in einem Garten begraben.

Junge Leute, die nichts begangen hatten, wurden, nur weil sie militärpflichtig waren, erschossen.
      In Radzienen wurde am 30. 8. 14 ein junger Mann, bei dem die Russen einen Militärpass fanden, abgeführt und erschossen.
      Am 20. 8. 14 wurden in Glowken 5 junge Leute verhaftet, bei denen man die ihnen bei der Aushebung ausgehändigten Losungsscheine fand. General Gurko erklärte sie der Spionage verdächtig und ließ sie an einen Pfahl binden und erschießen.
      In Soldehnen wurden alle Männer nach Alter und Militärpflicht gefragt. 8 Leute, die sagten, sie seien eingezogen gewesen, aber wieder entlassen worden, wurden abgesondert und in einem Keller erschossen.

Flüchtlingstransporte wurden überfallen, die Männer von den Frauen getrennt und ohne jedes Verfahren erschossen.
      Am 2. 11. 14 wurden die aus dem Dorfe Pellkowen flüchtenden Einwohner von Kosaken überfallen, die Männer von den Frauen getrennt und in einer Fichtenschonung erstochen. Die Leichen wurden später aufgefunden.

Selbst vor Greisen, Frauen und Kindern machte die brutale Mordwut der russischen Soldaten nicht halt.
      Der p. I. sah Anfang September 1914 an einem Feldweg nach Soldahnen eine Frau mit aufgeschlitztem Unterleib liegen, die von den Russen ermordet worden war.
      Am 23. 8. 14 wurde in Angerburg der 83jährige Sch. grundlos erschossen.
      Der Zahlmeister H. vom Landwehr-Infanterie-Regiment 31 sah am 18. 9. 14 in Grostken in 3 Häusern 3 Frauen liegen, die von den Russen ermordet worden waren: Der Unterleib war ihnen aufgeschnitten, die Gedärme hingen heraus.
      In Neuendorf wurde sogar ein 3jähriges unschuldiges Kind mit einem Schlächtermesser ermordet.

Allgemein bekannt ist jener ungeheuerliche Befehl des Generals Rennenkampff, alle deutschen Förster ohne weiteres zu töten.
      Der Oberförster G. aus Poppen wurde auf dem Transport von Häftlingen aus dem Gerichtsgefängnis von Rhein von russischen Truppen gefangen genommen und vor den General Rennenkampff nach Insterburg geführt. Obwohl er dem General gegenüber beteuerte, auf der Flucht gewesen zu sein, keine Waffen bei sich gehabt und sich nicht am Kampfe beteiligt zu haben, wurde er auf dessen ausdrücklichen Befehl erschossen.

Ganz besonders muß aber noch hervorgehoben werden, daß das Hinschlachten der Opfer oft unter geradezu grauenvollen Martern erfolgte.
      Am 11. 9. 14 wurden in Christiankehmen 14 Männer mit Stricken zusammengeknebelt, in einer Lehmgrube erschlagen und verscharrt. An den Personen müssen die größten Quälereien verübt worden sein. Sieben Leichen waren Arme und Beine zerschlagen. Einer Leiche war die Zunge abgeschnitten, einer anderen der Hals.
      Ende August fanden Mannschaften des L. I. R. 31 in Johannisburg eine Frau gefesselt und mit den Fesseln an eine Tür genagelt tot vor. Ihr war der Leib aufgeschnitten, die Brüste ab- und die Geschlechtsteile herausgeschnitten. [13-14] Ein Kind von etwa 2 Jahren war mit Händen und Füßen an die Wand genagelt. Man fand im Keller des Hauses noch die Täter, Kosaken, vor, die erschossen wurden.
      Am 20. 8. 14 fand der Unteroffizier H. 2. Komp. Grenad. R 3 an der Scheune eines verlassenen Gehöftes etwa 3 km von Gumbinnen einen toten deutschen Kavalleristen, dem beide Augen ausgestochen, sämtliche Finger und beide Ohren abgeschnitten waren.
      In dem Wohnhause dieses Gehöftes wurden in einem Zimmer die Leichen eines alten Mannes und einer alten Frau in kniender Stellung, über einen Tisch gelehnt, vorgefunden. Man hatte ihnen mit starken Nägeln die Zungen auf den Tisch genagelt. Da andere Verletzungen nicht wahrzunehmen waren, sind anscheinend beide an Hunger und Blutverlust gestorben.

Die Entente hat während des Weltkrieges der Welt in ihrer Hetzpropaganda so oft das Märchen von den deutschen Greueln in Belgien in Wort und Bild aufgetischt, von aufgespießten Kindern, bestialisch verstümmelten Frauen usw., Lügen, die deutscherseits längst widerlegt sind, Bilder, von denen nachgewiesen werden konnte, daß sie kunstvoll für diese Propagandazwecke zusammengestellt waren.
      In Ostpreußen wurden alle diese phantasievollen Märchen von den Russen, den Bundesgenossen der Belgier, Engländer und Franzosen, in die Tat umgesetzt. Es entrollt sich hier ein schaudervolles Bild eines vertierten, überrohen Barbarismus.

      Man bedenke ferner, daß, wie es später im Abschnitt B 3 kurz geschildert werden wird, französische Gefangenenwärter und Aerzte es waren, die mittelalterliche Folterinstrumente, wie Daumschrauben und Glüheisen, gegen deutsche Gefangene zur Anwendung brachten. Man lese jetzt die nachfolgende Schilderung über das allgemeine Verhalten des französischen und belgischen Volkes gegenüber den Deutschen bei Kriegsausbruch und man muß sich dann erstaunt fragen:
      Hat denn die Entente überhaupt ein Recht, jetzt Anklagen gegen Deutschland zu erheben?

In Belgien und Frankreich ging die fanatisch erregte Volksmenge in der brutalsten Weise gegen alle dort bei Kriegsausbruch 1914 ansässigen Deutschen vor.
      Während aber die im Abschnitt A 1 und B 1 von der Entente anklagend angeführten Fälle von Erschießungen ihren durchaus berechtigten Grund hatten, da die belgischen Bewohner völkerrechtswidrig und heimtückisch den deutschen Truppen in den Rücken fielen, wurden in Frankreich und Belgien Deutsche völlig grundlos hingemordet, lediglich, weil sie Deutsche waren.
      An einigen Beispielen mag das illustriert werden.
      In Paris sah Fräulein F., wie ein Deutscher in der Rue Kleber von der Menge unter dem Rufe: "sale Boche, sale Prussien" verfolgt und zusammengeschlagen wurde. Er blieb wie tot liegen.
      Frau Schw. berichtet, daß in Paris am 4. 8. 1914 am Gare Mont Parnasse ein Deutscher, der sich eine Fahrkarte kaufen wollte, von der Menge gestoßen und geschlagen wurde. Der Mann fiel zur Erde nieder und wurde sodann mit Füßen getreten und immerfort geschlagen. Hinzukommende Polizisten beteiligten sich an den Mißhandlungen. Ein Franzose rief schließlich den Leuten zu, sie sollten den Menschen doch zufrieden lassen, er sei ja schon tot, worauf der Pöbel schrie: "Er soll auch krepieren wie ein Hund, er ist ja ein Deutscher!"
      Fräulein J. sah in Paris, darunter viermal in der Rue la Fayette, daß vorübergehende Deutsche vom Pöbel überfallen und geschlagen wurden, so daß sie liegen blieben, einer wurde dann an den Haaren die Straße entlang geschleift.
      Herr R. sah, wie einem Herrn der Brustkorb vollständig eingetreten wurde, so daß er am folgenden Tage verstarb.
      Fräulein V. sah am 2. 8. 14, wie in der Nähe des Ostbahnhofes ein Herr von einem Burschen einfach niedergestochen wurde.

Vielfach wurde auf die wehrlosen Deutschen aus der Menge geschossen.
      H. B. wurde mit 25 anderen deutschen Arbeitern in Paris beim Abtransport nach dem Bahnhof von der erregten Menge mit Pflastersteinen beworfen. Beim Besteigen der Bahnhofstreppe wurde aus der Menge auf ihn ge- [15-16] schossen. Er erhielt einen Schuß in den Fußknöchel. Die die Deutschen umringende Menge gab etwa 50 Schuß auf diese ab, ohne daß die anwesende Polizei eingriff.
      In Marseille wurde ein Kohlenschiff, das etwa 400 Deutsche nach Cette bringen sollte, bei der Abfahrt von den Hafenarbeitern mit Revolvern beschossen.
      In Paris wurde am 3. 8. 14 gegenüber dem Bahnhof St. Lazare ein Deutscher von einem Polizisten, dem er auf die beleidigende Aeußerung: "sale Prussien" mit "sale Français" erwiderte, einfach mit dem Revolver niedergeschossen.

In der gleichen gewalttätigen Weise wurden fast allgemein auch in Belgien die deutschen Zivilisten behandelt.
      Am 5. 8. 14 wurde in Antwerpen der p. R. in seiner Wirtschaft von der Menge überfallen. Er wurde auf die Erde geworfen, geschlagen, getreten und ihm der Arm umgedreht, um eine Geldkassette, die er festhielt, rauben zu können. Dabei erhielt er einen Schrotschuß.
      Am 6. 8. 14 wurde in Hemixem der Händler R. von dem Pöbel bei der Ausplünderung seiner Wohnung ermordet und in einen in der Nähe gelegenen Bach geworfen, wo man am nächsten Tage seine Leiche fand.
      Daß die Menge in dieser, jeder Kultur baren Weise vorging, ist kein Wunder, da sie von den Behörden immer wieder aufgestachelt wurde, die Polizei den Greueltaten in den meisten Fällen tatenlos zusah, ja sogar durch ihre eigenen Taten und Worte die Menge geradezu anstachelte.
      In Brüssel äußerte sich ein Gendarmerie-Hauptmann dem um Schutz suchenden Kellermeister Sch. gegenüber: "Die Deutschen erhielten keinen Schutz, und wenn Belgien Lüttich an die Deutschen verlöre, würden alle Deutschen in Belgien ermordet."
      Allgemein waren die Deutschen den grausamsten Mißhandlungen ausgesetzt,
die langandauernde, schwerste Erkrankungen oder den Tod zur Folge hatten. Zwei Beispiele seien hierfür angeführt.
      Der Agent B. wurde im Gefängnis in Antwerpen von den Gefängnisbeamten grundlos auf- und abgejagt und zu schweren Arbeiten gezwungen, obwohl den Beamten bekannt war, daß er an einem Herzleiden litt. Er starb bald an der hierdurch eintretenden Leidens.
      Der 70jährige Schriftsteller B. wurde im Gefängnis in der gemeinsten Weise gepeinigt. Ihm wurde gesagt, sein Essen sei vergiftet, um ihn von dem Genuß der Nahrungsmittel abzuhalten, das Wasser wurde ihm entzogen oder ungenießbar gemacht. Wiederholt wurde der Greis derart von den Wärtern geschlagen, daß er blutüberströmt zusammenbrach. Infolge der erlittenen Gewalttätigkeiten trat bei ihm eine schwere geistige Erkrankung ein.
      Man muß das Verhalten der belgischen Bevölkerung gegen alle Deutschen als einen geradezu tollhäuslerischen Ausbruch allerniedrigster menschlicher Instinkte bezeichnen.

Wo gingen jemals Deutsche in Deutschland gegen die fremden Volksangehörigen in dieser Weise vor. Die standrechtlichen Erschießung, die im Abschnitt A 1 Deutschland vorgeworfen werden, waren nach Kriegsrecht berechtigt. Das belgische Volk und seine Behörden haben dieses Verfahren selbst verschuldet.
      Für das Verhalten der belgischen und französischen Zivilbevölkerung den Deutschen gegenüber gibt es aber auch bei mildester Beurteilung keinerlei Entschuldigung!

A 4.
Gleichgeartete von den Truppen der Entente begangene Vergehen.
Nach dem Waffenstillstand.

Erschreckend groß ist die Zahl der Fälle, in denen im besetzten deutschen Gebiet friedliche Einwohner, Männer, Frauen und Kinder, grundlos ermordet wurden.
      Aus reiner Mordlust wurden sie niedergeschossen.

29. 5. 19 bei Lohhausen. Belgische Soldaten:
      So wurde der 14jährige Knabe H. aus Düsseldorf ohne jeden Grund durch belgische Posten vom linksrheinischen Ufer aus erschossen.

30. 9. 19 Oberkassel. Belgische Truppen:
      Am 30. 9. 19 wurde die 2jährige Anna V. aus Oberkassel bei Düsseldorf grundlos ermordet.
     
[17-18] Das Kind stand auf der Fensterbank neben seiner Mutter. Dem Hause gegenüber befand sich ein belgischer Posten. Plötzlich legte der wachhabende Unteroffizier an. Darauf nahm der belgische Posten dem Unteroffizier das Gewehr ab und zielte auf die beiden. Im selben Augenblick ging der Schuß los und traf das Mädchen.

3. 8. 19 Reisholz. Englische Truppen:
      Der deutsche Hilfspolizeibeamte H. wurde innerhalb der neutralen Zone von einem Engländer hinterrücks erschossen. (Nach Angabe des Engländers sollte es nur ein Schreckschuß sein.)

11. 5. 19 Köln. Englische Truppen:
      Am Sonntag, dem 11. 5. 19, wurde der Obertertianer W. L. aus Köln-Lindenthal, der mit zwei Kameraden auf dem Rade nach dem Rhein zu fuhr, in der Nähe von Longerich von dem englischen Offizier einer am Straßenrande lagernden Kompagnie in den Kopf geschossen. Die Schüler haben die Engländer in keiner Weise beleidigt oder belästigt.

Juni 1919 Worms. Französ. Truppen:
      Im Juni 1919 wurde der Matrose Ernst W. vom Schiff "Rhenus 3" in Worms nachts beim Anbordgehen von einem französischen Posten ohne jeden Anlaß erschossen.

19. 8. 19 Rhein. Französische Truppen:
      Am 19. 8. 19, nachmittags 3½ Uhr, wurde bei Worms die Frau des Schiffsführers H. B. von Neckargemünd von einem Wachtposten der französischen Kolonialtruppen ohne Grund durch einen Schuß schwer verletzt. Die Frau befand sich auf dem Schiff "Balthasar 2" im Anhang des Bootes "Stachelhaus" und "Buchlohs" auf der Bergfahrt. Der französische Wachtposten legte auf alle, dem Schleppzuge angehörigen Schiffe der Reihe nach an und gab auf das letzte Schiff einen Schuß ab, der der Frau B. den linken Oberarm zerschmetterte.

20. 6. 19 Seeburg. Amerikan. Offizier:
      Am 20. 6. 19 wurden der Landwirt Heinrich K. und die Ehefrau des Landwirts L. G. aus Seeburg von einem amerikanischen Offizier grundlos erschossen. Motiv: Rache für seine zwei an der Westfront gefallenen Brüder.
      Durch das Dumdum-Geschoß war die Brust der Frau G. völlig zerfetzt.

Wiederholt wurden Frauen und Mädchen ermordet, weil sie den tierischen Lüstlingen nicht willfährig sein wollten.

1918 Saarbrücken. Franz. Truppen:
      So verlor die Tochter des Beamten S. von der Grube Heinitz bei Saarbrücken ihr Leben. Sie begegnete um die Weihnachtszeit 1918 auf dem Wege nach Friedrichstal einem französischen Soldaten, der zudringlich wurde und, als sie sich wehrte, ihr mit dem Seitengewehr mehrmals über den Kopf schlug. Er stach sie sodann in bestialischer Weise in die Oberschenkel und den Unterleib, so daß die Därme herausdrangen. An diesen Verletzungen ist sie gestorben.

29. 8. 19 Mainz. Französischer Soldat:
      Am 29. 8. 19 ging die Witwe B. von einem in den Mainzer Anlagen gelegenen Garten nach Weisenau zu ihrer Wohnung zurück. Aus dem Festungsgelände kam ein schwarzer französischer Soldat auf sie zu und belästigte sie. Als sie auf seine Anrede nicht einging, schoß er sie nieder.

In der Trunkenheit oder in rücksichtslosester Befolgung ihrer rohen Instinkte schießen Angehörige der Besatzungstruppen wahllos auf die Zivilbewohner, ohne Unterschied des Geschlechts.

16. 3. 19 Caub. Französische Soldaten:
      Am 16. 3. 19 drangen französische Soldaten in die Wirtschaft "Zur Landebrücke" bei Caub. Der eine von ihnen schoß mehrmals mit dem Revolver, so daß die Gäste fluchtartig das Haus verließen. Darauf warfen die Soldaten alles durcheinander. Auch auf den inzwischen herbeigeholten Gendarmeriewachtmeister wurde geschossen, wobei ein Arbeiter in den Unterleib getroffen wurde. Später schoß derselbe Soldat noch einige Male und verletzte dadurch einen Schuhmacher.

1. 5. 19 Rödelsheim. Franz. Truppen:
      Am 1. 5. 19 wurden die Bewohner von Rödelsheim grundlos von Angehörigen der französischen Besatzungstruppen von Sossenheim überfallen. Dabei wurden von den Franzosen wahllos Schüsse auf Männer und Frauen abgegeben, die glücklicherweise ihr Ziel verfehlten.

19. 10. 19 Weyer. Französische Soldaten:
      Am 19. 10. 19 kamen 7 französische Soldaten der Alpenjäger 17 in einer Wirtschaft in Weyer in Streit mit Gästen, wobei sie den kürzeren zogen. [19-20] Sie holten sich aus Ludwigsburg Verstärkungen und Waffen, kamen zurück und schossen sodann wahllos in die Häuser. Dabei töteten sie die 50jährige Katharina G. durch einen Schuß. Darauf wurde der Winzer Ludwig S. auf der Straße aufgegriffen und mit Gewehrkolben schwer mißhandelt. Ebenso der 30jährige Johann G. Er konnte fliehen, die Soldaten schossen hinter ihm her.

21. 10. 19 Kaiserslautern. Französischer Soldat:
      Am 21. 10. 19 machte der 29 Jahre alte Robert M. in Kaiserslautern eine abfällige Bemerkung über Mädchen, die bei einem französischen Soldaten standen. Der französische Soldat, der nicht im geringsten belästigt worden war, holte seine Kameraden. Zwei von diesen hielten dem M. und dessen Begleiter die Revolver vor, während die anderen auf sie einschlugen. Als der zu Boden geworfene M. sich erheben wollte, gab einer der Franzosen auf ihn drei Schüsse ab. M. erhielt einen Schuß in den Unterleib, an dem er verstarb.

November 1919 Saarbrücken. Französischer Soldat.
      Im November 1919 zog, als in einem Kino in Saarbrücken die Buchhalterin Helene K. während der Unterhaltung mit Freundinnen lachte, ein in ihrer Nähe sitzender farbiger Franzose den Revolver und brachte ihr eine schwere Schußverletzung bei.

19./20. 8. 19 Altenkirchen. Amerikanische Truppen.
      In der Nacht vom 19. zum 20. 8. 19 nahm ein amerikanischer Kraftwagen die Deutschen G., W. und R. eine Strecke Weges mit. Unterwegs gerieten sie mit dem amerikanischen Soldaten in Streit, worauf der Soldat seine Pistole zog und eine Anzahl Schüsse auf sie abgab. Dann warf der Soldat die Verletzten aus dem Wagen, fuhr noch eine Strecke weiter, kam kurz darauf zurück und jagte dem in seinem Blute liegenden R. noch eine weitere Kugel in den Leib. W. und R. sind ihren Verletzungen erlegen.

Den feindlichen Besatzungsbehörden ist der schwere Vorwurf zu machen, daß sie ihre Truppen nicht genügend im Zaum halten. Oft greifen die Justizbehörden nur widerwillig ein, um die Täter der Bestrafung zuzuführen. Wiederholt wird die Aufklärung der Untaten von den Behörden geradezu verhindert. Oft kamen auch die Täter trotz ihrer durch nichts entschuldbaren Vergehen mit außergewöhnlich milden Strafen davon, die zu der Schwere des Falles in gar keinem Verhältnis stehen. Die Uebersicht II wird einzelne dieser Fälle anführen.

Bei dieser Sachlage ist es kein Wunder, wenn das gewalttätige, unerhörte Verhalten der Besatzungstruppen, der Ausbruch rohester Brutalität, wie er in der Zeit der deutschen Besetzung Frankreichs und Belgiens kaum vorgekommen ist, sich nicht mäßigt, sondern Tag zu Tag noch verschlimmert.


 
B 1.
Deutschen Truppen vorgeworfene Vergehen.

22. 8. 14 Lüttich:
      Auszug aus einer Proklamation an den Magistrat von Lüttich: "Mit meiner Zustimmung hat der kommandierende General den ganzen Ort niederbrennen und ungefähr 100 Personen erschießen lassen.
      In Wirklichkeit sind mehr als 400 Personen verschwunden, davon mehr als 200 erschossen."

August 1914 Dinant:
      600 Personen wurden getötet.

[21-22]
B 2.
Gleichgeartete von den Truppen der Entente begangene Vergehen.
Vor dem Weltkriege.

1864 Sherman, Amerika:
      Im Kriege 1864 befiehlt Sherman: "Die kommandierenden Generale sind berechtigt, Mühlen pp. zu zerstören. Als allgemeiner Grundsatz gilt:
      Sollten Landeseinwohner oder Heckenschützen unseren Marsch stören oder sollten die Einwohner Brücken abbrennen, Wege unterbrechen oder sonst örtlichen Widerstand leisten, dann haben die Oberbefehlshaber eine mehr oder weniger schonungslose Zerstörung nach Maßgabe der Feindseligkeiten anzuordnen."

1807 Wacht. Französische Truppen:
      Napoleon 1807 an General Lagrange, Gouverneur von Kassel: "Die Stadt Wacht ist schuldig. Entweder liefert sie die vier Hauptanführer der Revolte aus oder sie wird niedergebrannt."

1897 Betschuanaland. Engl. Truppen:
      Oberst Dalgety bei Niederwerfung des Aufstandes im Betschuanaland:
      "Das einzige mir bekannte Mittel, einen eingeborenen Feind zu belästigen, besteht darin, daß seine Kraale verbrannt und seine Häuser vernichtet werden, und daß man ihn durch stete Bedrohung verhindert, sich in Sicherheit zu wiegen.
      Gegenwärtig sind so ziemlich alle Hütten zwischen Oliphantsklirf und Gamaluse zerstört, und das wenige, das von der Ernte übrig blieb, soll nach Kräften vernichtet werden."
      In seinem Bericht sagt Dalgety weiter:
      "Am 6. 5. 97 vernichtete ich in der Umgebung die gesamte Ernte der Eingeborenen, der Freunde wie der Feinde, um die letzteren daran zu verhindern, sich nach unserem Abmarsch nordwärts irgendwie verproviantieren zu können."

B 3.
Gleichgeartete von den Truppen der Entente begangene Vergehen.
Während des Weltkrieges.

1914 Gr.-Rominten. Rennenkampff:
      Der russische General Rennenkampff ließ die Dorfschaft Gr.-Rominten vollständig einäschern. Den Befehl hierzu gab er durch Mauerschläge bekannt.

1914 Ostpreußen. Russische Truppen:
      Auf den bloßen Verdacht hin, daß aus dem Dorfe Alschwangen geschossen sei – es stellte sich hinterher heraus, daß es eine deutsche Kürassier-Patrouille gewesen ist –, wurden etwa 50 Zivilbewohner ohne jede Untersuchung niedergeschossen oder niedergemacht. Das Blutbad erfolgte in Gegenwart und auf Geheiß russischer höherer Offiziere.

Auch die belgischen Truppen haben in den deutschen Kolonien, den einzigen größeren deutschen Gebietsteilen, in die die Franzosen, Engländer und Belgier während des Weltkrieges einrücken konnten, eine wahre Schreckensherrschaft geführt.
      Als Tabora im September 1916 von der deutschen Schutztruppe nach siegreichem Gefecht freiwillig geräumt wurde, rückten die Belgier in diese Stadt ein. Trotzdem der stellvertretende Bezirksamtmann von Tabora mit dem Bischof zusammen am Morgen des 19. September zu den Belgiern gegangen war und diesen erklärt hatte, Tabora sei von den deutschen Truppen geräumt und offene Stadt – sie bäten, daß vor allem die Frauen, Kinder und Kranken geschont würden –, kamen in der ersten Zeit vielfach wüste Ausschreitungen vor.
      Während die Kongo-Soldaten in die Häuser der Eingeborenen drangen und sich deren Frauen anzueignen suchten, wobei manche Eingeborenen erstochen wurden, wurde bei den Europäern gestohlen und geraubt. Ein Sanitätssoldat, von Beruf Zoologe und Pflanzer, schildert diese Ereignisse wie folgt:
      "Am Vormittag des 19. September zogen die belgischen Truppen, hereingeholt durch den bisherigen belgischen Zivilgefangenen-Commdt.-Gensdarme, in Tabora ein. Der Einzug selbst vollzog sich ruhig. Am Abend jedoch überfluteten die belgischen Askaris den Ort, brachen in viele Eingeborenen- und Europäerhäuser ein, raubten, stahlen und plünderten. Mehrfach entstanden Feuersbrünste, eine Anzahl unschuldiger Neger und Araber wurde getötet, Frauen und Mädchen vergewaltigt, ein Negerweib fand durch Ver-
[23-24] gewaltigung seinen Tod, mehrere Negerkinder wurden von belgischen Askaris, die Christen sein wollten, aufgefressen. 8 Weiber wurden weggeschleppt, alles, was sonst beweglich war, mitgenommen. Tagelang war es den Belgiern unmöglich, Ordnung herzustellen." Es hat an diesem 19. September 13 Tote und 80 Verwundete unter der farbigen Bevölkerung Taboras gegeben.
      Erst nach dem Abmarsch der Kongotruppen wurde ein Polizeidienst eingerichtet, der später ähnliche Ausschreitungen verhinderte.

Bezeichnend für die rohe Gesinnung der Belgier ist ein Vorfall, der sich bald nach der Gefangennahme einer Anzahl kranker Deutscher in Sikonge (südlich Tabora) abgespielt hat. Diese wurden bei glühender Hitze rücksichtslos in einem Gewaltmarsch nach Tabora gebracht, wo sie gegen Abend halbtot eintrafen. Hier mußten die Gefangenen auf einem freien Platz antreten, hinter ihnen Askaris mit Schaufeln. Vor ihnen wurden Geschütze aufgefahren, diesen Verschluß- und Mündungskappen abgenommen, sie sodann geladen und mit den Mündungen gegen die Gefangenen gerichtet. Diese Vorbereitungen mußten den Eindruck erwecken, daß die Deutschen erschossen werden sollten. Der belgische Hauptmann sagte darauf, für jeden verständlich: "Lassen wir die Schweine noch fünf Minuten stehen, dann kann es losgehen." Als diese Zeit vergangen war, ließ er die Gefangenen abführen.

Nicht viel anders benahmen sich die englischen und französischen Truppen in den deutschen Kolonien:
      Die deutschen Kaufleute L. und A. hatten Anfang März 1915 auf ihrer Reise von Kamerun nach Bata im spanischen Dorfe Ayameken, nahe der Grenze zwischen Kamerun und Spanisch-Mumi, Rast gemacht. Nach ihnen wurden aus dem englischen Lager auf der Dipikapflanzung am Campofluß farbige Soldaten mit ortskundigen Eingeborenen aus Ayameken ausgesandt. Am Morgen des 9. März wurden die beiden Deutschen von diesen hinterlistigerweise überfallen, gebunden und darauf von den englischen Soldaten durch Schüsse tödlich verwundet. Dann wurden ihnen von den Eingeborenen mittels Messern und Speeren noch weitere Wunden beigebracht. Die Leichname wurden ihrer Kleider, Papiere, des Bargeldes und der Wertsachen beraubt und, nachdem ihnen von einem englischen Soldaten die linke Hand und ein Ohr abgehauen waren, liegen gelassen. Die abgehauenen Körperteile samt den geraubten Sachen nahmen die englischen Soldaten mit und brachten sie als Beweisstücke für ihre Tat vor ihre Vorgesetzten.

Ueber die Behandlung der deutschen Zivilbewohner in den Kolonien durch die Franzosen vergleiche die Uebersicht II. Die einfache Erschießung von Gefangenen muß immer noch als humaner bezeichnet werden als die geradezu tierische Art, in der im Lager Abomey der französische Adjutant Venère die deutschen Kolonisten quälte. Das Schmach- und Qualvollste bildet die Folterung mit der Daumschraube. Diese Marterung dauerte stundenlang, sogar ganze Nächte. Die Gemarterten brachen manchmal bewußtlos zusammen. Dieses Foltermittel wurde nicht etwa vereinzelt, sondern tagtäglich angewandt.
      Der französische Arzt Longharé benutzte bei neuralgischen oder rheumatischen Beschwerden Glüheisen, die empfindliche Brandwunden verursachten.
      Man muß schon in das finsterste Mittelalter zurückgehen, um ähnliche Beispiele völliger Verrohung zu finden.

Man lese über diese Tatsachen die Denkschriften des Reichs-Kolonialamts "Die Kolonialdeutschen aus Deutsch-Ostafrika in belgischer Gefangenschaft" und "Die Kolonialdeutschen aus Kamerun und Togo in französischer Gefangenschaft".

B 4.
Gleichgeartete von den Truppen der Entente begangene Vergehen.
Nach dem Waffenstillstand.

Der ganze Widersinn der feindlichen Anklagen ergibt sich am schlagendsten aus nachstehenden Beispielen von Taten der den Entetemächten angehörigen Polen und Italiener, die sich erst kürzlich, also nach Abschluß des Versailler Vertrages, ereigneten.

[25-26] Aus Amsterdam wird am 14. 6. 20 gemeldet:
      "Eine drahtlose Moskauer Meldung besagt: Die roten Truppen haben Kiew besetzt. Vor der Räumung haben die Polen die Wladimier-Kathedrale, die Bahnhöfe, die Elektrizitäts-Zentrale und die Wasserleitung gesprengt. Diese Maßnahme, die durch keine militärische Notwendigkeit zu begründen ist, hat die Stadt der Gefahr schwerer epidemischer Krankheiten ausgesetzt."

Aus Mailand wird am 14. 6. 20 gemeldet:
      "Laut Nachrichten der Stampa aus Valona stehen dort 3000 italienische Soldaten 10 000 gut bewaffneten Albaniern gegenüber. In der Stadt Valona wurde das türkische Stadtviertel von den Italienern in Brand gesteckt, um dessen Bewohner für hinterhältige Angriffe gegen die italienischen Truppen zu bestrafen. Das gleiche Schicksal wurde dem Gebäude des früheren albanischen Präfekten von Valona zuteil, weil er zu den Aufständischen übergegangen war. Diese wurden hauptsächlich von türkischen Offizieren befehligt."

April 1920 Frankfurt a. M. Franzosen:
      Wie brutal und rücksichtslos sich französische Truppen der Zivilbevölkerung gegenüber benehmen, zeigt in krassester Form ihr Verhalten bei dem völlig rechtswidrigen Ueberfall auf Frankfurt a. M. mitten im Frieden!
      Als unter nichtigen Vorwänden Frankfurt a. M. Anfang April 1920 besetzt wurde, zog eine Abteilung farbiger französischer Soldaten auf der sogenannten Hauptwache auf, die am verkehrsreichsten Punkte Frankfurts liegt. Vor dieser staute sich die neugierige Menge, darunter viele Frauen und Kinder.
      Aus der über das anmaßende Verhalten der Franzosen erregten Menge fielen einige Schimpfworte. Darauf schoß die Wache mit Maschinengewehren auf die Menge. Völlig unschuldige Menschen fanden dadurch den Tod oder wurden schwer verletzt.
      Dieses unschuldig vergossene Blut friedlicher Zivilbewohner einer in unerhörter Weise mitten im Frieden überfallenen und brüskierten Stadt
ist durch keine noch so fein durchdachte Entschuldigung vor der Welt rein zu waschen.

Die Entente wirft den Deutschen vor, die Zivilbevölkerung der besetzten Gebiete ganz allgemein in unerhörtester Weise brutal und unmenschlich behandelt zu haben.
      Dabei sind die im Abschnitt B 1 aufgeführten Fälle entstanden lediglich aus den bittersten Kriegsnotwendigkeiten heraus und unter voller Wahrung der Kriegsgesetze. Daß, wenn solche zwingenden Kriegsnotwendigkeiten nicht vorlagen und sich die Zivilbevölkerung den Kriegsgesetzen unterwarf, die deutsche Verwaltung durchaus milde, gerecht und menschlich verfuhr, zeigen Hunderte von Briefen, in denen freimütig den Besatzungs- und Operationstruppen volle Anerkennung gezollt wird. Ein Schreiben sei hiervon angeführt: es ist gerichtet an den deutschen Botschafter in Paris von der Madame P. zu Bonnard-Yonne:

    "Mein Herr! Ich bitte, mich gütigst wissen zu lassen, ob ich Nachrichten erhalten und erfahren kann, ob die edlen Persönlichkeiten des Regiments 87, die 16 Monate lang Mitleid mit unserem unglücklichen Los hatten und uns mit Wohltaten überhäuften und für die wir den größten Respekt haben, gesund in ihre Heimat zurückgekehrt sind. Ich habe nach Frankfurt, sobald es erlaubt war, einen eingeschriebenen Brief gerichtet, auf den ich aber noch keine Antwort bekommen habe. Ich gebe nachstehend die Namen dieser Braven wieder:
          Oberst v. Besinger,
                aktiver Offizier in Berlin,
          Kapitän Kulm
                vom 1. Bataillon des Regiments 87 in Mainz,
          Kapitän Saxe
                vom 2. Bataillon in Frankfurt,
          Kapitän v. Wintence
                vom 3. Bataillon,
          Kapitän Hügeno,
                Platzkommandant von Brecy-Ardennes, vom 18. A.-K.,
                aktiver Offizier in Darmstadt.
          Ich bitte, diesen Herren wissen zu lassen, daß Frau P., bei der diese Braven in Brecy gewohnt haben, mitten im Kampfe bei Belleville en Bar bei Vouzier die Verwundeten versorgt hat: sie hat nicht nach Brecy zurück- [27-28] kehren können, wo alles vernichtet ist, aber sie befindet sich in guter Gesundheit in Bonnard-Yonne. Sie würde glücklich sein, zu erfahren, daß diese braven Leute, deren Namen oben stehen, zu ihren Familien in guter Gesundheit zurückgekehrt sind, sie, die ich in guter Erinnerung behalten werde. Ich würde glücklich sein, von ihnen Nachricht zu erhalten, wie sie es mir versprochen haben.
          Ich danke Ihnen, Herr Botschafter, für Ihre Bemühungen und bitte Sie, die Versicherung meiner tiefsten Hochachtung anzunehmen.
          (Unterschrift) Madame P. zu Bonnard-Yonne."


 
C 1.
Deutschen Truppen vorgeworfene Vergehen.

Anfang Oktober 1914 Verpillières.
      Die Bewohner von Verpillières, die unter dem unhaltbaren Vorwand, mit der französischen Armee telephonische Verbindung unterhalten zu haben, festgenommen waren, wurden in Avricourt vor ein Kriegsgericht gestellt. Infolge ihres Ableugnens wurden 12 von ihnen mit einem blauen Kreuz auf der rechten Backe bezeichnet. Ueber das Los dieser Gefangenen haben wir keine Nachrichten, außer von zweien, die nach Verpillières zurückgebracht und dort noch am selben Abend erschossen wurden.

C 2.
Gleichgeartete von den Truppen der Entente begangene Vergehen.
Vor dem Weltkriege.

2. 9. 1900. Englische Truppen:
      Lord Roberts in seinem Schreiben an den Höchstkommandierenden des Transvaalheeres:
      "Ich fühle, daß ich meine Pflicht gegen die nationalen Interessen nicht tun würde, wenn ich den Familien derjenigen, die gegen uns kämpfen, fernerhin gestatten würde, in von uns bewachten Städten zu bleiben. Dies ist nicht so sehr eine Frage des Unterhalts, als eine solche der Politik und unserer Sicherung gegen Uebersendung von Nachrichten an unsere Feinde."
      Unter dieser Begründung wurden Frauen und Kinder rücksichtslos ausgewiesen.

C 3.
Gleichgeartete von den Truppen der Entente begangene Vergehen.
Während des Weltkrieges.

10. 8. 1914 Dornach. Franz. Truppen:
      Am 10. 8. 14 wurde der Händler M. B. aus Mülhausen i. E., als er für die Stadt Milch besorgen wollte, bei Bernweiler von den Franzosen festgenommen und am 20. 8. 14 durch ein französisches Kriegsgericht in Dornach zu 15 Tagen Gefängnis verurteilt, weil sein Paß in deutscher Sprache abgefaßt war.
      Nach Strafverbüßung wurde er in Ketten nach Frankreich verschleppt.

19. 8. 14 Colmar. Französische Truppen:
      Am 19. 8. 14 wurde der Oberlehrer H. G. aus Colmar bei Westhalten als angeblicher Spion festgenommen und nach Frankreich verschleppt.

[29-30]
C 4.
Gleichgeartete von den Truppen der Entente begangene Vergehen.
Nach dem Waffenstillstand.

15. 11. 19.
      Funkspruch vom Ministerium des Auswärtigen, Brüssel, an den belgischen Bevollmächtigten in Paris:
      "Jeder deutsche und österreichisch-ungarische Untertan, der seinerzeit in die Armee eingereiht war oder der deutschen politischen Polizei Dienste geleistet hat, soll verhaftet und eingesperrt werden. Dasselbe gilt für diejenigen, welche mit dem Feinde Handel getrieben haben."
      (Vergl. auch
Uebersicht II.)


 
D 1.
Deutschen Truppen vorgeworfene Vergehen.

1. 9. 14 Nery.
      Die Deutschen nahmen in der Zuckerfabrik den Direktor und seine Familie fest, ebenso das ganze Personal der Fabrik und ließen sie während des dreistündigen Gefechtes neben sich marschieren, um sich gegen das Franktireurfeuer zu schützen. Die so ausgesetzten Zivilpersonen hatten Verluste.

D 2.
Gleichgeartete von den Truppen der Entente begangene Vergehen.
Vor dem Weltkriege.

1901 Südafrika. Englische Truppen:
      Aus dem Burenkriege berichtet die 76jährige Frau Cremer:
      "Wir sollten in das Lager zu Kronstadt gebracht werden. Unterwegs wurde die uns bewachende englische Truppe angegriffen. Da stellten die Engländer die gefangenen Frauen und Kinder vor die Linie der feuernden Soldaten als Zielscheibe für die angreifenden Linien." Auch hinter Frau Cremer hatte sich ein Soldat gestellt, der unter ihrem Arm durchschoß. Als die Buren die Sachlage erkannten, waren schon 8 Frauen und 2 Kinder gefallen.

D 3.
Gleichgeartete von den Truppen der Entente begangene Vergehen.
Während des Weltkrieges.

Den Beweis dafür, daß sich die höheren Kommandostellen der Ententetruppen nicht gescheut haben, die Verwendung der friedlichen Bevölkerung als Sturmbock bei ihren Angriffen planmäßig zu organisieren, gibt nachstehender von ungeheuerlichster Brutalität zeugender Befehl:

D 4.
Gleichgeartete von den Truppen der Entente begangene Vergehen.
Nach dem Waffenstillstand.

Zu ähnlichem Vorgehen war nach dem Waffenstillstand keine Gelegenheit mehr.


[31-32]
E 1.
Deutschen Truppen vorgeworfene Vergehen.

20.–24. 2. 1917 Baboeuf.
      Ausweisung von 150–200 paralytischen oder kranken Greisen. Von ihnen starben in ca. 3 Wochen 40 und alle erduldeten schreckliche Leiden. Sie waren nicht versorgt und der Kälte ausgesetzt. Sie lagen auf dem nackten Boden.

E 2.
Gleichgeartete von den Truppen der Entente begangene Vergehen.
Vor dem Weltkriege.

Anfang September 1900 Südafrika.
      Lord Roberts.
      Im Burenkriege weist Lord Roberts Frauen und Kinder aus den von ihm militärisch besetzten Gebieten aus.
      Der militärische Zweck dieser grausamen Maßregel gegen Nichtkämpfer war u. a. der, die Sorge für den Unterhalt der obdach- und mittellos gemachten Frauen und Kinder den im Felde stehenden Männern aufzubürden, die naturgemäß hierzu nicht in der Lage waren.
      Ende September 1900 änderte Lord Roberts seine Maßnahmen. Anstatt die Ausweisung fortzuführen, wurden nun die Frauen und Kinder zwangsweise unter schweren Leiden als Gefangene in Konzentrationslager verbracht, um auf diese Weise ein wertvolles Pfand und ein mächtiges Druckmittel auf den hartnäckigen Gegner in der Hand zu haben.

E 3.
Gleichgeartete von den Truppen der Entente begangene Vergehen.
Während des Weltkrieges.

In den deutschen Kolonien wurden die deutschen Ansiedler mit ihren Familien in den meisten Fällen kurzerhand von ihrem Besitz vertrieben und der Internierung und der Deportation preisgegeben. Unter welchen Formen dies geschah, ist in der Uebersicht II näher geschildert.

Der Rapport wirft (vergl. Abschnitt E 1) den Deutschen brutale Behandlung der Ausgewiesenen vor. Der angeführte Fall ist noch nicht geklärt, hat sich aber in der geschilderten Form sicherlich nie ereignet.
      Diesem Vorwort soll im nachstehenden eine kurze Schilderung gegenübergestellt werden, wie die Deutschen in Frankreich und Belgien bei ihrer Ausweisung oder vor dieser bei der Verhaftung behandelt worden sind. Die Behandlung dieser Unglücklichen spottet jeder Beschreibung.
      Hier zeigte sich Wesen und Kultur der Feindstaaten in unverhüllter Gestalt. Wo können die in Deutschland ansässig gewesenen Angehörigen der Ententestaaten uns Deutschen gleiche Roheiten, eine solche planmäßige, rücksichtslose Behandlung nachweisen?
      Wie Tiere wurden unsere deutschen Landsleute behandelt. Ohne behördlichen Schutz, rechtlos bis zum äußersten standen sie da, der Willkür ihrer Peiniger preisgegeben.
      Aufgereizt durch Lügenartikel einer gewissenlosen Hetzpresse haben die belgischen und französischen Behörden und Beamte mit der Bevölkerung gewetteifert, ihren Nationalhaß in rohen Ausschreitungen gegen wehrlose Deutsche ohne Rücksicht auf Alter und Geschlecht zum Ausdruck zu bringen.

In Belgien wurden alle Deutschen ganz allgemein schonungslos ausgewiesen, ohne Rücksicht auf Geschlecht, Alter und Krankheit, teilweise wurden sie zuerst verhaftet und dann abgeschoben.
      Häufig ließ man ihnen nicht einmal die Zeit, sich für die Reise mit dem Nötigsten zu versehen oder für Verwahrung ihrer zurückbleibenden Habe Sorge zu tragen.

      In der Nacht vom 5. 8. 14 wurden die in der Rue de l'Offrande in Antwerpen wohnenden Deutschen aus den Betten geholt und gezwungen, mitten in der Nacht Belgien zu verlassen. Oft konnten sie nur gerade das mitnehmen, was sie in der Tasche hatten.
      [33-34] Frau E. K. berichtet:
      "Am 6. 8. 14 abends mußten die Passagiere der im Hafen von Antwerpen liegenden "Gneisenau" das Schiff verlassen. Kinder wurden teilweise aus den Betten geholt und mußten, da ihnen keine Zeit gelassen wurde, nur mit einem Hemd bekleidet, mitgenommen werden. Während der Eisenbahnfahrt saß bei uns im Abteil eine Frau, die von 7 Kindern nur eins mitbekommen hatte. Die Frau war nahezu von Sinnen und wollte auf jeder Station hinaus."

Häufig erfolgte die Verhaftung und Ausweisung von der Straße weg.
      So wurde in Namur die Büfettdame R. A. von einem Polizeibeamten aufgefordert, so, wie sie ging und stand, zur Polizei zu folgen.
      Ihr wurde keine Zeit gelassen, sich umzukleiden. Der Polizist ließ sie neben seinem Rade herlaufen, in dem Tempo, in dem er fuhr. Er drohte der R. A., ihr Ketten anzulegen, wenn sie nicht dafür sorge, daß sie vorankäme.

Am 4. 8. 14. wurde der Heizer Sch. in Antwerpen durch den Pöbel aus dem Hause gejagt. Am Paulusplatz wurde er von Gendarmen festgenommen und nach dem Gefängnis geschafft, getreten und gestoßen. Im Gefängnis mußte er sich mit dem Kopf gegen die Wand stellen, bei der kleinsten Bewegung wurde er von den Gefängniswärtern ins Gesicht geschlagen.
      Am nächsten Tage wurde er im Arrestantenwagen nach dem Bahnhof gefahren und ausgewiesen.

Am 6. 8. mittags stand der technische Direktor B. in Merkem in Hausschuhen und ohne Hut an der Gartentür seines Hauses. Er wurde von einem Offizier der Bürgergarde und 4 Mann mit aufgepflanztem Seitengewehr festgenommen und zur Kommandantur nach Antwerpen gebracht. Von dort wurde er im Automobil von 2 Gendarmen in das Gefängnis gebracht. Der Pöbel umringte das Automobil, zerrte B. durch die offenen Fenster an den Kleidern, beschimpfte, bedrohte und bespuckte ihn. Die Gendarmen verhinderten ihn, das Fenster zu schließen. Im Gefängnis wurde er in Einzelhaft gesetzt, dann ausgewiesen.

Grobe Ausschreitungen der ausweisenden oder verhaftenden Beamten waren keine Seltenheit.
      Dem Kaufmann G. wurde in Zeebrügge von Angehörigen der garde civique seine Handtasche entrissen, dabei wurde er durch Kolbenstöße mißhandelt. Auch andere Verhaftete wurden von der garde civique sehr roh behandelt. Selbst kleine Kinder erhielten Faustschläge.
      In Brüssel wurde ein Deutscher von 2 Bürgergardisten festgenommen. Die Menge schlug auf ihn ein. Dieser hob zur Abwehr seine Hände. Im selben Augenblick stieß der Bürgergardist mit seinem Bajonett auf den Mann ein, so daß vom Gesicht Blut floß.
      Am 5. 8. wurden die Kaplane Sp. und D. in Brüssel auf der Durchreise nach Deutschland verhaftet, von Gendarmen gefesselt und in das Gefängnis verbracht. Auf der Treppe des Gefängnisses standen 20 – 25 Gendarmen.
      Während die Kaplane hinaufgingen, wurden sie von den Spalier bildenden Gendarmen mit Faustschlägen und Fußtritten traktiert. In der Stube wurden sie von den Gendarmen zur Erde geworfen und mißhandelt. Bei der späteren körperlichen Untersuchung wurde der Kaplan Sp. mit einem Gummischlauch geschlagen, so daß blutunterlaufene Flächen entstanden, mit Gewehrkolben geschlagen, gestoßen und getreten, so daß Blut floß. Diese Beispiele könnten um Hundert vermehrt werden.

Weder auf Krankheit noch auf hohes Alter wurde bei der Ausweisung Rücksicht genommen.
      So wurde die Frau des Goldarbeiters R., die schwerkrank im Hospital St. Pierre in Brüssel lag, am 3. 8. 14 von diesem Krankenhaus ausgewiesen, nachdem sie vorher noch von den dort anwesenden Patienten beschimpft und bedroht worden war.
      Die 14 Jahre alte J. T. litt in Brüssel an Scharlachfieber. Obgleich dies der belgischen Polizei bekannt war, wurde das Kind ausgewiesen und erkrankte dabei schwer an Nierenleiden.
      [35-36] In Brüssel wurde ein 18–20jähriges Mädchen, obwohl es wegen eines Unterleibsleidens nicht laufen konnte, aus dem Spital ausgewiesen.
      Der Bürgermeister von Uphoven wies eine totkranke und nicht transportfähige alte deutsche Frau mit 2 Stunden Frist mit dem Bemerken aus, sie müsse fort und, wenn sie an der Grenze stürbe, würde sie noch hinübergeworfen. Sie starb dann kurze Zeit darauf.

Die bei dieser Sachlage in größter Hast flüchtenden Deutschen konnten sich nur unter schwersten Mißhandlungen ihren Weg zu den Bahnhöfen erkämpfen.
      Hierüber gibt der Kaufmann F. aus Antwerpen zu Protokoll:
      "Auf den großen, zum Bahnhof führenden Straßen "Avenue de Keyser" und "Place de la gare" sah ich verschiedentlich ältere Deutsche, Männer mit Frauen und Kindern, mit ihren in Bettüchern und Körben eiligst zusammengeretteten Habseligkeiten beladen zum Bahnhof flüchten, verfolgt von unzähligen, sich wie Siouxindianer benehmenden belgischen Frauen und Männern, die diese armen Leute schlugen, anspuckten und besonders die Frauen und Mütter mit den haarsträubendsten Beschimpfungen anbrüllten. Dabei wurden ihnen noch die Bündel und Pakete aus den Händen gerissen und auf der Straße geraubt und zertreten. Ein Widerstand gegen diese wilden Horden wäre zweifellos mit Mord beantwortet worden."
      Ferner der Schiffskapitän W. des Dampfers T., der am 4. 8. in Antwerpen landete:
      "Vor dem Bahnhof standen etwa 2- bis 300 Menschen. Wir versuchten, uns einen Weg zu bahnen. Als wir als Deutsche erkannt waren, pfiff ein Mann laut auf beiden Fingern und sofort stürzte sich die ganze Menge mit furchtbarem Geheul auf uns und schlug auf uns ein. Mit stumpfen Instrumenten, Schlagringen usw. wurden wir bearbeitet und blutig geschlagen."

Unter den gleichen unerhörten Begleiterscheinungen wurden die in Frankreich ansässigen Deutschen behandelt.
      Auch dort hat die Bevölkerung bei Ausbruch des Krieges ihrem in blinder Wut aufgestachelten Nationalhaß überall freien Lauf gelassen und gegen die Person wie das Vermögen wehrloser Deutscher schwere Gewalttätigkeiten verübt.
      Im Gegensatz zum belgischen Verfahren wurden aber die Deutschen nicht sofort allgemein ausgewiesen, sondern wurden verhaftet und interniert, soweit sie nicht sofort Frankreich unter dem Druck des Pöbels freiwillig verlassen hatten. Hier sollen nur kurz einzelne Vorgänge bei den Verhaftungen geschildert werden, die ein klares Bild der grenzenlosen Drangsalierung der unglücklichen Deutschen geben.

Die Deutschen, die verhaftet und auf die Polizeibureaus gebracht wurden, wurden häufig von den Beamten mißhandelt und bedroht.
      Der p. R. berichtet darüber:
      "In Paris wurde ich auf einer Wache mit Faustschlägen gegen Brust und Kinn bedacht. Auf anderen Wachen wurde mir eine Pistole auf die Brust gesetzt und mit Halsabschneiden gedroht. Auf allen Wachen wurde ich von Polizisten auf das gröblichste beschimpft."
      Der p. M. wurde am 3. 8. auf dem Polizeikommissariat, 12. Arrondissement in Paris, verhaftet, mit einer Kette gefesselt und mit 5–6 anderen Personen zusammen in ein schmutziges Polizeigewahrsam gebracht. Es waren Schutzleute, Gendarmen und Soldaten zugegen. Von diesen wurden sie auf das gröblichste beschimpft. Einzelne Leute wurden geschlagen, daß ihnen das Blut durch die Kleider lief.
      Die A. A. in Vernon Eure wurde am 8. 8. 14 von 3 französischen Schutzleuten mit aufgepflanztem Bajonett angeblich als Spionin verhaftet. Die Schutzleute mißhandelten sie, stießen sie die Treppe hinunter und beschimpften sie in gemeinster Weise. Ihr gesamtes Geld wurde ihr fortgenommen. Im Maison d'Arrête, route de Paris 84, wurde sie zu einer spanischen oder italienischen Zigeunerin, die wegen Straßenraubes 2 Jahre Gefängnis zu verbüßen hatte, in die Zelle gesperrt.

Selbst kranke Frauen wurden von der Polizei verhaftet und in das Gefängnis geworfen.
      Am 22. 9. 14 wurde das Zimmermädchen P. aus dem Kranken- [37-38] haus, Hotel Dieu in Paris, von der Polizei abgeholt und in das Gefängnis überführt. Auf der Polizeiwache im Rathaus wurde sie von Polizisten beschimpft und ihr der Revolver vorgehalten.

Bei all diesen Ausschreitungen ließen sich die Polizisten durch die Gegenwart ihrer Vorgesetzten in keiner Weise stören.
      Frl. M. berichtet hierüber: "Am 5. 8. 14 wurden auf einem Polizeibureau in Paris besonders die Männer schrecklich mißhandelt. Die Polizisten faßten die Männer am Halse, schlugen sie und gaben ihnen Fußtritte. Trotzdem ein höherer Beamter ihnen dies verwies, störten sie sich nicht daran."
      In Paris wurde auf einem Polizeibureau dem C. der Hut vom Kopf geschlagen, ebenso anderen Deutschen, die auch mit Füßen getreten wurden.
      Der Polizeikommissar sah diesen Mißhandlungen zu, ohne einzuschreiten.

      Frl. Sch. meldet: "In Paris auf dem Polizeibureau schlug der Polizist Nr. 246 vor den Augen eines Vorgesetzten, der Eichelschnüre an der Mütze und am Aermelaufschlag trug, sämtliche Männer und trat sie mit Füßen, derart, daß Blut floß. Er bedrohte sie dabei mit dem Revolver."
      Der Friseur E. sagt aus: "Im August 14 wurde ich auf ein Polizeikommissariat in Paris geführt. Bei unserer Ankunft rief der leitende Polizeibeamte "Revanche", worauf ohne jeden Anlaß die Polizei und republikanische Garde mit Gummiknütteln über uns herfielen, wobei sie mit ihren Revolvern drohten, uns zu erschießen, wenn wir uns wehren würden."
      Das Zimmermädchen M. berichtet: "In einem Gefängnis im Rathaus in Paris wurde ein gewisser St. von einem Sergeanten unter Schimpfworten mit der Faust, den Füßen und dem Säbel, besonders auf den Kopf geschlagen und gestoßen und so lange mißhandelt, bis er zusammenbrach. Dann wurde er emporgerissen und in einen anderen Saal geschleppt, wo die Mißhandlungen fortgesetzt wurden."

Derartige Fälle sind zu Hunderten bekundet.

Es muß besonders hervorgehoben werden, daß im Gegensatz zu diesen völlig sinnlosen, brutalen Vorgehen der französischen und belgischen Bevölkerung das deutsche Volk sich den in Deutschland ansässigen Angehörigen der Entente gegenüber stets völlig ruhig und würdig verhalten hat. Um so unverständlicher wird der feindliche Vorwurf, Deutschland sei ein Volk von Barbaren und Hunnen, das auf niederster Kulturstufe stände.

Wie häßlich sich belgische und französische "Kultur" in der unglaublich rohen Behandlung der Deutschen zeigte, wird in der Uebersicht VI weiter geschildert werden. Es muß noch besonders bemerkt werden, daß das englische Volk im allgemeinen die Deutschen bei Kriegsausbruch menschlich und würdig behandelt hat. Nur einzelne Verstöße kamen vor, die, weil sie vereinzelt blieben, hier auch nicht verzeichnet werden sollen.

E 4.
Gleichgeartete von den Truppen der Entente begangene Vergehen.
Nach dem Waffenstillstand.

Eine große Anzahl Deutscher wurde aus Elsaß-Lothringen ausgewiesen. Sie mußten meist innerhalb 24 Stunden unter Zurücklassung ihrer Habe, die meist beschlagnahmt wurde, das Land verlassen. Ihr Abschub erfolgte unter Formen, die jeder Menschlichkeit und jedem Rechtsgefühl Hohn sprachen.

Im ganzen wurden bis jetzt ausgewiesen etwa 18 000. Rund 60 000 haben unter dem fürchterlichen französischen Druck Elsaß-Lothringen freiwillig verlassen.

Was unsere unglücklichen Landsleute in Elsaß-Lothringen erduldet haben, wird in der Uebersicht II kurz geschildert werden. Hier soll nur kurz die Ausweisung behandelt werden.

[39-40] In erster Linie hatten es die Franzosen auf führende Persönlichkeiten im öffentlichen Leben abgesehen. Sie glaubten auf diesem Wege das Deutschtum ausrotten zu können.
      So wurden sämtliche Professoren der Universität Straßburg ohne Gehalt und Pension entlassen, die Universität geschlossen, ein großer Teil der Professoren ausgewiesen.
      Im Oberelsaß wurden 250–300 deutsche Beamtenfamilien gezwungen, vor dem 15. 12. 18 das Land zu verlassen, andernfalls sie nach Nordfrankreich verbracht werden würden.
      So wurden auch die deutschen Beamten in Kolmar ausgewiesen, unter Formen, die gleichfalls jedem Rechtsgefühl und jeder Menschlichkeit spotteten.

Auch vor der Geistlichkeit machte die französische Rachsucht nicht halt.
      Der höchste evangelische Geistliche in Elsaß-Lothringen, Freiherr von der G., wurde rücksichtslos des Landes verwiesen.

Die Ausweisung erfolgte teilweise unter Mißhandlungen gröbster Art.
      Der frühere Reichstagsabgeordnete Unterstaatssektetär Dr. P. ist an den Folgen dieser Behandlung gestorben.

Vielfach wurden die Auszuweisenden vor dem Abschube verhaftet, in Gefängnissen interniert und hierbei äußerst brutal behandelt.
      Die deutschen Angehörigen der Metzer Polizei waren im Einverständnis mit den französischen Behörden in Metz verblieben, um die Sicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten. Trotz dieser Zusicherung wurden die deutschen Beamten sehr bald vom Außendienst ausgeschlossen. Der Polizeikommissar K. wurde auf der Straße verhaftet und ins Gefängnis geworfen. Ebenso wurden 50 Beamte verhaftet, durch die belebtesten Straßen geführt und in die Militär-Arrestanstalt gebracht. Die Behandlung dort spottete jeder Beschreibung. Holzpritschen dienten als Lager, Heizung (es war im Januar) fehlte, Strohsäcke waren nur vereinzelt vorhanden. Kranke wurden ärztlich nicht versorgt. Erst auf dringende Vorstellungen hin wurden Decken ausgegeben und für Verpflegung gesorgt. Die Verhafteten wurden wie Verbrecher behandelt, von allen Seiten photographiert, gemessen und Fingerabdrücke von ihnen genommen. Diesen Qualen erlagen zwei Beamte: der Schutzmann Schn. schnitt sich die Pulsadern auf, der Polizeikommissar C. erhängte sich. Letzteren ließ man ohne ärztliche Behandlung einfach liegen, sonst hätte er gerettet werden können. Erst nach 11tägiger Gefängnishaft wurden sie nach Deutschland transportiert.
      Januar 1919 Metz. Franz. Behörden.

Die wahre Kultur und Herzensroheit der Franzosen zeigte sich erst recht beim Uebertritt der Ausgewiesenen auf deutsches Gebiet.
      Wie Verbrecher wurden sie von Soldaten mit aufgepflanztem Seitengewehr zum Gespött des Publikums durch die Straßen geführt.
      An der Kehler Rheinbrücke waren es besonders farbige Kolonialsoldaten, die sich an Drangsalierungen der Deutschen überboten.
      Die Leibesuntersuchung erfolgte in der schamlosesten, barbarischsten Weise. Frauen wurden von Marokkanern in der schimpflichsten Weise untersucht. Erst später fanden diese Untersuchungen durch Frauen statt, aber in Räumen, wo französische Soldaten aus- und eingingen. In zahlreichen Fällen mußten sich die Frauen dabei völlig entkleiden, wobei die Untersuchung von einem französischen Offizier überwacht wurde. Teilweise fand diese Untersuchung in ungeheizten Schuppen statt. Auch Männer und Frauen mußten sich in gleichen Räumen entkleiden. Weigerungen wurden mit Mißhandlungen beantwortet.
      Eine Frau, die Ausgewiesenen beim Abschied zurief: "Grüß' mir unser deutsches Vaterland!", wurde in Haft gesetzt. Ihre drei kleinen Kinder mußten mit dem Mädchen mittellos in der Straßburger Wohnung zurückbleiben.

Den Ausgewiesenen wurde vielfach von den französischen Behörden jeder Schutz versagt.
      Stillschweigend wurden die Ausschreitungen des Pöbels gegen die Abschüb- [41-42] linge geduldet. Man ließ sie ruhig unflätig beschimpfen, anspeien und mit Steinen und Straßenkot bewerfen.
      Auch Diebstählen bei der Gepäckuntersuchung an der Kehler Rheinbrücke wehrte man nicht mit dem nötigen Nachdruck. Oft waren aus dem Gepäck, das Soldaten übergeben war, einzelne Gegenstände gestohlen. Manchmal fehlten ganze Gepäckstücke. Vielfach wurde für abgenommenes Geld keinerlei Quittung ausgestellt, es wurde einfach vereinnahmt.

In dieser rechts- und kulturwidrigen Form benahm sich Frankreich in Elsaß-Lothringen. In gleicher Form benehmen sich aber die französischen Behörden auch jetzt nachträglich im besetzten deutschen Gebiet, namentlich im Saargebiet. Besonders sind es die Beamten und führenden Persönlichkeiten des politischen und wirtschaftlichen Lebens, die in der willkürlichsten Weise der Ausweisung unterliegen.
      So wurden am 8. und 9. 4. 19 gemäß Verfügung des Generalverwalters des Saargebietes, Generals Andlauer, 16 Herren der führenden Kreise aus Saarbrücken, Dudweiler, Dillingen und Saarlouis rechtsrheinisch ohne Begründung ausgewiesen.
      Unter diesen befanden sich Landrat v. S., Bürgermeister Dr. G., Schuldirektoren, Lehrer, leitende Männer der Industrie und Pfarrer. Keiner dieser Ausgewiesenen hatte in irgendeiner Form gegen die Besatzungstruppen gearbeitet.
      Auch der Nachfolger des Generals Andlauer, Generalleutnant Wirbel, setzte diese Ausweisungen in rigorosester Weise fort.
      So wurden z. B. der Landrat von Saarbrücken, v. H., der Regierungsassessor v. S., die Bürgermeister von Ottweiler und St. Ingbert abgeschoben.
      Als einige Vertreter der bürgerlichen und Arbeiterparteien gegen die Ausweisung des allgemein beliebten Landrats v. H. Protest einlegen wollten, wurde ihnen geraten, davon Abstand zu nehmen, andernfalls hätten sie mit Verhaftung und Ausweisung zu rechnen. Die deutsche Protestnote über die Ausweisung des v. H. und v. S. durfte nicht veröffentlicht werden. Der "Neue Saarkurier", der sie trotzdem brachte, wurde verboten.
      In ähnlicher Weise wurden viele andere Personen ausgewiesen. Es handelt sich bei vielen dieser Ausgewiesenen um Männer, die viele Jahre, oft sogar seit ihrer Geburt, im Saargebiet ansässig sind, treu bewährte Persönlichkeiten von vielfach höherem Lebensalter, denen man in keiner Weise eine franzosenfeindliche Haltung nachsagen kann, sondern die lediglich ihrer deutschen Gesinnung treu blieben.

Die Verhaftung und Ausweisung dieser Männer erfolgte teilweise in der brutalsten und rücksichtslosesten Weise.
      Plötzlich und unerwartet wurden sie in ihren Geschäftsräumen oder Wohnungen verhaftet. Die für die Abreise gesetzte Frist war so kurz – oft handelte es sich nur um Minuten oder eine Stunde – angesetzt, daß nur das Allernotwendigste mitgenommen werden konnte. Die Verhafteten, z. B. in Saarbrücken, wurden dann von französischen Gendarmen in das Militärgefängnis eingeliefert, wo sie in schmutzigen Zellen häufig stundenlang eingesperrt blieben. Dann erfolgte ihre Ueberführung in die staubige Reitbahn der Ulanen-Kaserne. Einzelne Herren mußten dort die bis zum Ueberlaufen vollen Abortbottiche heraustragen, leeren und spülen. Der Abtransport zur Bahn erfolgte in schmachvoller Weise. Marokkanische Infanterie mit aufgepflanztem Seitengewehr umgab eng die einzelnen Trupps. Außerdem begleiteten französische Dragoner zu Pferde mit gezogenem Säbel die Abschüblinge. Wie brutal bei diesen Abschüben verfahren wurde, soll ein Beispiel zeigen. Ein 70jähriger herzleidender Geheimrat konnte dem schnellen Marschtempo nicht folgen und blieb, gestützt von anderen Herren, zurück. Er wurde in der rohesten Weise durch Kolbenstöße vorwärtsgetrieben.
      Unter schwerer Bewachung wurden die Abschüblinge in den Abteilen eingepfercht. Fenster und Türen durften nicht geöffnet werden.

Ebenso wurden auch Arbeiterführer und Arbeiter, die sich irgendwie mißliebig gemacht hatten, verhaftet, verurteilt oder ausgewiesen.
      [43-44] So im April 1919 über 100. Die von der deutschen Waffenstillstandskommission wegen dieser rechtswidrigen Ausweisungen erhobenen Proteste blieben bis zum 13. Juli unbeantwortet. Dann erfolgte am 13. 7. 19 folgende Antwort (inhaltlich wiedergegeben):
      "Die stattgehabten Ausweisungen waren notwendig zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung nach Friedensschluß."

Dieser kurze Abriß zeigt schon zur Genüge, daß die Franzosen am allerwenigsten ein Recht haben, sich über die Ausweisungen ihrer Landsleute während des Weltkrieges zu beklagen.

Belgien hat, wie der Abschnitt E 3 zeigt, von Anbeginn des Krieges an rücksichtslos alle Deutschen ausgewiesen. Frankreich hat sie meist sofort unter gröbsten Verstößen gegen die Menschlichkeit interniert.

Frankreich ist es, das auch jetzt noch, nach Waffenstillstand und nach Friedensschluß, grundlos und unter Knebelung des Rechts von der Maßnahme der Ausweisung im besetzten deutschen Gebiet Gebrauch macht. Nicht aus zwingenden militärischen Gründen etwa, sondern lediglich aus dem brutalen Willen, das deutsche Leben in den besetzten Gebieten auszurotten und diese zu französisieren.

Diese Tatsache möchte sich die Welt recht genau vor Augen halten!

Sogar im Abstimmungsgebiet, in dem der Entente keinerlei Hoheitsrechte, sondern nur Kontrollrechte zustehen, werden Beamte wider jedes Recht abgesetzt und ausgewiesen.

Die Interalliierte Kommission hatte im Amtsblatt von Oberschlesien einen Amnestie-Erlaß herausgegeben, kraft dessen auch gerichtlich bereits anhängige Verfahren niedergeschlagen werden sollen. Die Strafkammer in Oppeln hat unter dem Vorsitz des Landrichters H. diesen Amnestie-Erlaß insoweit für rechtsunwirksam erklärt, als er mit den deutschen Gesetzen in Widerspruch steht, nach denen gerichtlich anhängige Verfahren nur im Wege des Gesetzes niedergeschlagen werden können. Das Recht der Gesetzgebung steht aber der Interalliierten Kommission nach dem Friedensvertrage nicht zu.

Als Antwort auf dieses Urteil hat die Interalliierte Kommission, die dem Lande eine neue Aera der Gerechtigkeit und Freiheit verheißen hat, den Vorsitzenden der Strafkammer seines Amtes entsetzt und ihn binnen 24 Stunden aus dem Abstimmungsgebiet von Oberschlesien ausgewiesen. Dieser Willkürakt sucht seinesgleichen. Die Kommission hat hiermit gezeigt, daß sie unter Hintenansetzung von Recht und Gerechtigkeit nur brutale Gewalt gelten lassen will und glaubt, deutsche Richter zwingen zu können, ihr genehme, wenn auch mit den deutschen Gesetzen in Widerspruch stehende Urteile zu fällen. Nach geltendem deutschen Recht sind die Richter unabsetzbar und unverletzbar. Der Kommission steht weder nach dem Friedensvertrage noch nach den Versailler Abmachungen das Recht zu, richterliche Beamte ihres Amtes zu entheben, von einer Ausweisung nicht zu reden.






Die Wahrheit über die deutschen Kriegsverbrechen:
Die Anklagen der Verbandsmächte
in Gegenüberstellung zu ihren eigenen Taten.

Otto v. Stülpnagel