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Von der Gründung Deutschösterreichs zum Anschluß 1918-1938.
Eine Dokumentensammlung.

14. Appell Dr. Seipels an den Völkerbundsrat.

6. September 1922.        
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Meine Herren! Ich habe zu Beginn meiner Ausführungen in kurzen ernsten, aber - wir ich versichern möchte - keineswegs übertreibenden Worten gesagt, wie sehr die österreichische Frage im gegenwärtigen Stand ihrer Entwicklung eine politische ist. Meine letzten Bemerkungen zeigen Ihnen, nachdem ich eine Zeitlang von finanziellen Dingen gesprochen habe, wieder, wie wenig sich die politischen Erwägungen von den finanziellen trennen lassen, ja, wie sogar durch die praktische Möglichkeit und den Wert aller Lösungsversuche deren politische Kehrseite mitbestimmt wird. Die Erkenntnis, daß die österreichische Frage, das heißt die Frage, ob unser Land politisch und auf die Dauer auch wirtschaftlich unabhängig erhalten werden kann, eine politische Frage ersten Ranges geworden ist, hat mich bewogen, vor einigen Tagen mehrere unserer Nachbarländer zu besuchen, um zu hören, was sie über Österreich denken, und weil ich nicht, ohne mit ihnen gesprochen zu haben, vor den Völkerbund treten wollte. Meine Reise hatte aber noch einen anderen Zweck. Ich gestehe offen: Ehe das Volk Österreichs in seiner Absperrung zugrunde geht, wird es alles tun, um die Schranken und Ketten, die es beengen und drücken, zu sprengen. Daß dies ohne Erschütterung des Friedens und ohne die Beziehungen der Nachbarn Österreichs untereinander zu trüben, geschehe, dafür möge der Völkerbund sorgen!



[204] 14a. Genfer Protokoll über Garantie, Internationale Anleihe und Kontrolle für Österreich
4. Oktober 1922.        

Die Regierung Seiner Britischen Majestät, die Regierung der Französischen Republik, die Regierung seiner Majestät des Königs von Italien und die Regierung der Tschechoslowakischen Republik,

Einerseits,

Im Augenblick, wo sie es unternehmen, Österreich in seinem Werke der wirtschaftlichen und finanziellen Wiederherstellung zu helfen,

Ausschließlich im Interesse Österreichs und des allgemeinen Friedens handelnd sowie in Übereinstimmung mit den Verpflichtungen, die sie bereits übernommen haben, als sie einwilligten, Mitglieder des Völkerbundes zu werden,

Erklären feierlich:

Daß sie die politische Unabhängigkeit, die territoriale Unversehrtheit und die Souveränität Österreichs achten werden;

Daß sie keinen besonderen oder ausschließlichen Vorteil wirtschaftlicher Art suchen werden, der diese Unabhängigkeit unmittelbar oder mittelbar zu gefährden geeignet wäre;

Daß sie sich jeder Haltung enthalten werden, die dem Geiste der Konventionen zuwider sein könnte, die gemeinschaftlich zum wirtschaftlichen und finanziellen Wiederaufbau Österreichs vereinbart werden sollen, oder die den Garantien abträglich sein könnte, welche die Mächte zur Wahrung der Interessen der Gläubiger und der Garantiestaaten vereinbart haben werden;

Und daß sie sich gegebenenfalls, um die Achtung dieser Grundsätze seitens aller Nationen zu gewährleisten, in Gemäßheit der Bestimmungen des Paktes des Völkerbundes, sei es einzeln, sei es gemeinsam, an den Rat des Bundes wenden werden, damit er die zu ergreifenden Maßnahmen erwägt, und daß sie sich den Entscheidungen genannten Rates fügen werden.

Die Regierung der Bundesrepublik Österreich,

Andererseits,

Verpflichtet sich nach dem Wortlaut des Artikels 88 des Vertrages von Saint-Germain, ihre Unabhängigkeit nicht auf- [205] zugeben; sie wird sich jeder Verhandlung und jeder wirtschaftlichen oder finanziellen Verpflichtung enthalten, die diese Unabhängigkeit unmittelbar oder mittelbar zu gefährden geeignet wäre.

Diese Verpflichtung steht nicht im Widerspruch damit, daß Österreich vorbehaltlich der Bestimmungen des Vertrages von Saint Germain seine Freiheit auf dem Gebiete der Zolltarife und der Handels- oder Finanzabkommen sowie im allgemeinen für alles bewahrt, was sein Wirtschaftswesen oder seine Handelsbeziehungen betrifft, wobei indessen verstanden ist, daß sie seiner wirtschaftlichen Unabhängigkeit nicht durch Gewährung einer Sonderbehandlung oder ausschließlicher Vorteile Eintrag tun kann, die diese Unabhängigkeit zu bedrohen geeignet sind.

Das gegenwärtige Protokoll bleibt zur Unterzeichnung für alle Staaten offen, die ihm beitreten wollen.

Urkund dessen haben die Unterfertigten, zu diesem Zweck gehörig bevollmächtigt, die gegenwärtige Erklärung unterzeichnet (Protokoll I).

Gefertigt zu Genf in einem einzigen Exemplar, das im Sekretariat des Völkerbundes niedergelegt bleibt und von ihm sofort registriert werden wird, am 4. Oktober eintausendneunhundertundzweiundzwanzig.

      Balfour. Seipel.
      G. Hanotaux.
      Imperiali.
      Kramář
      Pospiśil.



15a. Beginn des Führerbuches "Mein Kampf"

1. Band verfaßt in der Festungshaft 1924, erschienen München 1925.

1. Kapitel.

Als glückliche Bestimmung gilt es mir heute, daß das Schicksal mir zum Geburtsorte gerade Braunau am Inn zuwies. Liegt doch dieses Städtchen an der Grenze jener zwei deutschen Staaten, deren Wiedervereinigung mindestens uns Jüngeren [206] als eine mit allen Mitteln durchzuführende Lebensaufgabe erscheint!

Deutschösterreich muß wieder zurück zum großen deutschen Mutterlande, und zwar nicht aus Gründen irgendwelcher wirtschaftlicher Erwägungen heraus, Nein, nein; Auch wenn diese Vereinigung, wirtschaftlich gedacht, gleichgültig, ja selbst wenn sie schädlich wäre, sie müßte dennoch stattfinden. Gleiches Blut gehört in ein gemeinsames Reich....



15b. Aus dem Lager der Anschlußgegner: "Der österreichische Mensch",
von Oscar A. H. Schmitz

Diese 1914 erschienene Schrift eines reichsdeutschen Literaten zum Anschauungsunterricht für Europäer, insbesondere für Reichsdeutsche, die einer "europäischen Tafelrunde" gewidmet war, erhielt eine eingehende österreichische Widerlegung in dem Buche Der deutschösterreichische Mensch und der Anschluß von Fr. Kleinwächter (Wien 1926.)

Auf viele heutige Österreicher, welche die Orientierung nach Wien verloren haben, übt München eine starke Anziehungskraft aus. Hier blüht jedoch nicht der deutsche Geist, mit dem sich Vermählung lohnt. Diese Atmosphäre hat eine krankhafte Anziehungskraft für wurzellose Menschen aller Art, daher auch für Österreicher, die den Sinn ihres Österreich verloren haben... Auf diese gründet sich auch der Ruhm Hitlers, dessen Nationalsozialismus stark in die österreichischen Alpenländer hinüberwirkt. Ja, es besteht die Gefahr, daß hier nachträglich ein neuer, sich "kerndeutsch" fühlender Typus entsteht, der noch einmal in Reinkultur alles das an deutschen Fehlern und Irrtümern zusammengefaßt, was unsere Kriegsgegner unter dem Wort "boche" der Verachtung aller bessern Geister, auch in Deutschland, preisgegeben haben... Das nationale Großdeutschtum ist nach der Sozialdemokratie das größte Hindernis am Neuaufbau Österreichs. Die revolutionäre Politik erreicht vorübergehende Klassenvorteile auf Kosten des Ganzen; das [207] mag oft verbrecherisch sein, aber die völkische Politik ist schlimmer als verbrecherisch, sie ist dumm. Sie stellt den Gipfel des bekannten politischen Unverstandes der Deutschen überhaupt dar...

In den Vereinigten Staaten Europas wird Österreich eine besondere Rolle spielen als die natürliche Brücke zwischen Ost und West, die es in geringerem Maße und weniger bewußt immer gewesen ist. Bis dahin kann freilich noch viel Zeit vergehen. Was soll aber inzwischen dieses kleine, auf die Dauer allein nicht existenzfähige Land tun? Ein Anschluß wird über kurz oder lang nötig sein, aber welcher? Der an das Reich wäre, wie gesagt, die schlechteste Lösung, denn dabei würde Österreich seine Individualität verlieren... Zwar hat man den Gedanken einer Donauföderation fallen gelassen, aber es besteht die Möglichkeit, daß sich die Kleine Entente zu einem osteuropäischen Block ohne Rußland auswächst. Das wäre der politische Ersatz für die alte Monarchie. Hier sich anzuschließen, entspricht Österreichs alter Tradition wie seinem gegenwärtigen Interesse, solange der Augenblick noch nicht gekommen ist, in den Vereinigten Staaten Europas die deutschsprechende Mitte zu bilden.

(Gekürzter Schlußteil.)        



16. Der Anschluß als Programmpunkt der parlamentarischen Parteien Österreichs

Veröffentlicht in der Monatsschrift Der Anschluß des Österreichisch-Deutschen Volksbundes (Führung: Generaldirektor Dr. Ing. Hermann Neubacher, Rechtsanwalt Dr. Arthur Seyß-Inquart, die Universitätsprofessoren Wilhelm Bauer, Hans Eibl u. a.) am 15. Februar 1927.

Christlichsoziale Partei:

Insbesondere verlangt sie auch die Gleichberechtigung des deutschen Volkes in der europäischen Völkerfamilie und die Ausgestaltung des Verhältnisses zum Deutschen Reiche auf Grund des Selbstbestimmungsrechtes.

(Punkt 8 des Sylvesterprogramms 1926).        

[208] Sozialdemokratische Partei:

Die Sozialdemokratie betrachtet den Anschluß Deutschösterreichs an das Deutsche Reich als notwendigen Abschluß der nationalen Revolutionen von 1918. Sie erstrebt mit friedlichen Mitteln den Anschluß an die Deutsche Republik.


Großdeutsche Volkspartei:

Der unverrückbare Leitstern unserer Außenpolitik ist der Anschluß Österreichs an das Deutsche Reich. Das Streben nach der Vereinigung aller Volksgenossen in einem staatlichen Verband liegt naturnotwendig im Wesen der Volksgemeinschaft. Denn soll sich die Volkskraft auf kulturellem und wirtschaftlichem Gebiete voll entfalten, so ist hierfür die breiteste Grundlage, also die Heranziehung aller Volksgenossen und kräftigste Unterstützung und Förderung, wie sie nur die staatliche Macht zu bieten vermag, erforderlich.... Die Angleichung unsrer Rechts-, Wirtschafts- und Verwaltungseinrichtungen haben den Anschluß vorzubereiten und zu erleichtern.


Landbund für Österreich:

Der Landbund will im deutschen Landvolk das natürliche Einheitsgefühl heben und vertiefen. Der Zusammenschluß aller deutschen Stämme im geschlossenen Sprachgebiet zu einem einigen Deutschen Reich bildet sein unverrückbares, außenpolitisches Ziel.

(Zu den Novemberwahlen 1930 folgten auch Schober-Block und Heimat-Block [Starhemberg!] mit ähnlichen Erklärungen; 1933 unterstellten sich die Großdeutschen Hitler, während die anderen Parteien ihre Anschluß-Artikel strichen.)



17a. Entschließung des Nationalrates zur österreichisch-deutschen Rechts- und Wirtschaftseinigung

(Einstimmig angenommen.)

23. Mai 1928.        

Die Bundesregierung wird aufgefordert, in der begonnenen Angleichung des gesamten Eisenbahnrechtes an das reichsdeutsche durch ständige Fühlungnahme mit den deutschen Regierungsstellen weiter fortzufahren. Der Nationalrat erblickt in [209] einer beschleunigten Angleichung österreichischer Rechts- und Wirtschaftsverhältnisse an jene des Deutschen Reiches ein dringendes Gebot und eine unerläßliche Voraussetzung für eine günstige Zukunftsentwicklung Österreichs.



17b. Dr. Seipel über Mitteleuropa und Anschluß

Erklärung im Nationalrat.

27. Juli 1928.        

Was wir, wenn solche (gegen den Anschluß gerichtete) Erklärungen (wie die des amtierenden jugoslawischen Außenministers Marinkovic) auch jetzt wieder abgegeben wurden, aus ihnen lernen können, ist, daß es nicht an der Zeit ist, mit einer Erfüllung des Anschlußgedankens zu rechnen, und daß es auch gar nicht an der Zeit ist, selbst diesen Gedanken in öffentlichen Aussprachen mehr in den Vordergrund zu rücken, als es notwendig ist, weil wir ja wissen, daß wir derzeit auf jede solche Äußerung ein Nein zur Antwort bekommen. Irgendein Versuch, uns zu veranlassen, daß wir etwa selbst auch uns zu diesem Nein bekennen, das die andern ausgesprochen haben, oder daß wir uns zur Hoffnungslosigkeit bekennen, als ob die künftige Entwicklung der europäischen Politik nicht irgendeinmal in anderer Richtung vor sich gehen könne, als sie durch ein solches Nein angedeutet ist, - ein Versuch, dahin zu bringen, ist nicht gemacht worden. Deshalb habe ich die Meinung, daß wir uns frei halten müssen, hineinzugehen in eine größere oder kleinere, eine europäische, mitteleuropäische, deutsche Lösung, sobald sich uns die Tür in dieses oder jenes größere Wirtschaftsgebiet öffnet. Aber niemals werden wir glauben, daß die mitteleuropäische Frage gelöst ist, wenn der große Staat, der das eigentliche Mitteleuropa ausfüllt, das Deutsche Reich, bei dieser Lösung nicht dabei ist.



18. Aus der Regierungserklärung des Bundeskanzlers Johann Schober

27. September 1929.        

Es sei mir gestattet, nunmehr auch noch einige Worte über die Führung der auswärtigen Politik der Republik zu sagen. [210] Sie hat nach dieser Richtung hin von der neuen Regierung keine Veränderung des nun schon traditionellen Kurses zu erwarten.

Unsere Politik ist erstens eine Politik der Freundschaft mit allen Staaten und ganz besonders mit unsern Nachbarn. Daraus folgt, daß sie zweitens eine Politik der Neutralität ist und bleiben muß. Wir treten keiner Staatengruppe bei und richten unsere Politik gegen niemanden. Wir wünschen außenpolitisch neutral zu sein und glauben damit nicht nur unseren Interessen, sondern auch denen aller andern europäischen Staaten zueinander weitaus am besten zu dienen.

Zum dritten ist unsere Politik eine friedliche. Sie lehnt in rückhaltloser Aufrichtigkeit den Krieg als Werkzeug staatlicher Politik ab und unterstützt alle Bestrebungen, die auch im Verhältnis der Staaten zueinander Gewalt durch Recht ersetzen und eine gerechte, vernünftige und friedliche Ordnung der Dinge in Europa herbeiführen wollen.

Wir wissen uns in dieser Politik eins mit dem Deutschen Reiche, dem wir in bösen wie in guten Tagen brüderliche Treue halten wollen.



18a. Telegramm des Bundeskanzlers an den amtierenden Reichskanzler Müller

Bei der Übernahme der Regierungsgeschäfte der Republik Österreich ist es mir ein aufrichtiges Bedürfnis, Sie, Herr Reichskanzler, zu versichern, daß mir und allen Mitgliedern der Regierung die Pflege und der Ausbau der innigsten Beziehungen zwischen dem deutschen Brudervolke und Österreich besonders am Herzen liegt.



19. Deutsches Studentenrecht in Österreich

Verordnung des Akademischen Senats der Universität Wien.

1. Die ordentlichen Hörer der Universität Wien, die gleicher Abstammung und Muttersprache sind und mindestens ein Prozent aller ordentlichen Hörer zählen, werden als eine Studentennation angesehen. Ordentliche Hörer einer Nation, welche wegen zu geringer Anzahl keine Studentennation darstellen oder [211] eine solche wegen ihrer die Mindestzahl nur wenig überschreitenden Mitgliedzahl nicht zu bilden wünschen, können mit einer anderen Studentennation vereinbaren, daß diese ihre Vertretung übernimmt.

2. Die deutsche Studentennation wird Deutsche Studentenschaft genannt, die übrigen Studentennationen werden nach ihrer Volkszugehörigkeit bezeichnet.

3. Die ordentlichen Hörer, die wegen gemischter Abstammung keine Studentennation darstellen, bilden die Gemischte Studentenschaft.

Dem Akademischen Senat steht es jederzeit zu, die Anerkennung der Vertretung einer Studentenschaft mit Angabe der Gründe auf ein oder zwei Semester, höchstens vier Semester, aufzuheben. Als ausreichende Gründe gelten wiederholte Verstöße gegen die allgemeinen und akademischen Gesetze und für die Studentenschaft geltende Satzung, die Nichterfüllung der übernommenen Verpflichtungen oder die Überschreitung der ihr zukommenden Rechte, die Verletzung der Interessen der Hochschule im allgemeinen, im besonderen Bestrebungen, die den deutschen Charakter der Hochschule beeinträchtigen.

Diese Studentenordnung wird auf Grund des Beschlusses des Akademischen Senates vom 20. März 1930 verlautbart.

      Wien, 8. April 1930.
            Der Rektor der Wiener Universität.
                  Gez.: Gleispach e. h.



20. Aus dem Anschlußgelöbnis auf der Klagenfurter Tagung des Österreichisch-deutschen Volksbundes: Alle Parteien einig!
Juni 30.
Der Volksbund erreichte damals einen Stand von
rd. 1 300 000 Mitgliedern durch korporativen Beitritt
von Gewerkschaften, Bünden usw.

Der Volksbund hat bei dieser Jahrestagung die gewaltigen Fortschritte feststellen dürfen, die er organisatorisch gemacht hat. Das deutsche Volk, das gesamte Ausland kann aus der Beteiligung so vieler bedeutender Männer und Frauen der Po- [212] litik, Wirtschaft und Kunst feststellen, daß die Anschlußbewegung ständig im Steigen begriffen ist, daß der Anschlußwille sich mit aller Kraft für den Tag vorbereitet, an dem Deutschösterreich sein Selbstbestimmungsrecht ausüben wird.

Der Volksbund, der von allen vier Parteien des Nationalrates Zustimmung und Unterstützung findet, richtet an die parlamentarische Vertretung - sowohl an den Nationalrat wie an den Reichstag - die Aufforderung, es nicht bei Wünschen und Hoffnungen zu belassen, sondern zu jenen Taten zu schreiten, die heute möglich sind: Wir fordern die doppelte Staatsbürgerschaft! Wir fordern die Zollunion!

(Veröffentlicht im Anschluß vom 26. 6. 1930.)

Tatsächlich brachte die NSDAP. nach ihrem Wahlsiege am 17. 10. 1930 im Reichstag einen Antrag auf Abschluß einer Zoll- und Wirtschaftsunion mit Österreich ein.



20a. Der Versuch einer deutschösterreichischen Zollunion

Das Wiener Protokoll, abgeschlossen zwischen Bundesminister Dr. Schober und Reichsaußenminister Dr. Curtius (Auszug).

19. März 1931.        

Im Verfolg der Besprechungen, die Anfang März 1931 in Wien stattgefunden haben, haben die Deutsche Regierung und die Österreichische Regierung vereinbart, alsbald in Verhandlungen über einen Vertrag zur Angleichung der zoll- und handelspolitischen Verhältnisse ihrer Länder auf Grund und im Rahmen der nachstehenden Richtlinien einzutreten:

I.
1. Unter voller Aufrechterhaltung der Unabhängigkeit der beiden Staaten und unter voller Achtung der von ihnen dritten Staaten gegenüber übernommenen Verpflichtungen soll der Vertrag dazu dienen, den Anfang mit einer Neuordnung der europäischen Wirtschaftsverhältnisse auf dem Wege regionaler Vereinbarungen zu machen.

2. Insbesondere werden beide Teile sich in dem Vertrage verbindlich dazu bereit erklären, auch mit jedem anderen Lande, auf dessen Wunsch, in Verhandlungen über eine gleichartige Regelung einzutreten.
[213]

II.
1. Deutschland und Österreich werden ein Zollgesetz und einen Zolltarif vereinbaren, die übereinstimmend in beiden Zollgebieten mit dem Vertrage und für dessen Dauer in Kraft zu setzen sind.

2. Änderungen des Zollgesetzes und Zolltarifs können während der Dauer des Vertrages nur auf Grund einer Vereinbarung der beiden Teile vorgenommen werden.

III.
1. Im Warenverkehr zwischen den beiden Ländern sollen während der Dauer des Vertrages keine Einfuhr- und Ausfuhrzölle erhoben werden.

2. Die beiden Regierungen werden sich in dem Vertrage darüber verständigen, ob, für welche bestimmten einzelnen Warenkategorien und für welche Zeit Zwischenzölle sich als erforderlich erweisen.



20b. Der Haager Schiedsspruch

(Auszug des Rechtsgutachtens des ständigen Internationalen Gerichtshofes, nach Fritz Berber, "Das Diktat von Versailles," Bd. 1, 562 ff.)

5. September 1931.        

Von den acht Richtern der Mehrheitsentscheidung haben sechs, nämlich die Richter Guerrero (San Salvador), Graf Rostworowski (Polen), Fromageot (Frankreich), Altamira (Spanien), Urrutia (Kolumbien), und Negulesco (Rumänien) erklärt, daß nach ihrer Ansicht das Zollunionsprojekt nicht nur gegen das Genfer Protokoll, sondern auch gegen den Artikel 88 des Vertrages von St. Germain verstoße, weil es die Unabhängigkeit Österreichs auf wirtschaftlichem Gebiet zu bedrohen geeignet sei und deshalb einen Akt darstelle, der die Unabhängigkeit Österreichs in Gefahr zu bringen vermöge. Von den beiden anderen Richtern der Mehrheit war der Richter de Bustamente (Kuba) dagegen der Ansicht, daß das Zollunionsprojekt gegen Artikel 88 nicht verstoße. Daher bilden die obenerwähnten sechs Richter in diesem Punkt nicht die Mehrheit.

Die Richter Adatci (Japan), Kellogg (Vereinigte Staaten von Amerika), Baron Rolin-Jaequemyns (Belgien), Sir Cecil Hurst [214] (England), Schücking (Deutschland), van Eysinga (Holland) und Wang (China) erklärten, der Mehrheitsentscheidung auch darin nicht beistimmen zu können, daß eine Unvereinbarkeit mit dem Genfer Protokoll vorliege.

Auch die dissentierende Meinung geht davon aus, daß Österreich sich seiner Unabhängigkeit nicht entäußern kann und sie auch nicht gefährden darf, es sei denn mit Zustimmung des Rates. Aber weder eine "aliénation" der Unabhängigkeit eines Staates, der auf seinem Gebiet alle Befugnisse eines unabhängigen Staates ausübe, liege in dem Projekt, noch sei der Tatbestand des "compromettre" gegeben; denn dieser Tatbestand liege nur vor, wenn die fortdauernde Existenz Österreichs als eines Staates, der auf seinem Gebiet alle Befugnisse eines unabhängigen Staates auszuüben vermag, gefährdet sei. Das Protokoll von 1922 habe die Verpflichtung des Vertrages von St. Germain wiederholt und nur ihren Ausdruck leicht verändert. Der Sinn des zweiten Absatzes des Protokolls sei der, klarzustellen, daß innerhalb der ihm verbliebenen Freiheit Österreich das Recht nicht verloren habe, Abkommen im Interesse seines Handels zu treffen. Der Zusatz, nach welchem solche Abkommen die wirtschaftliche Unabhängigkeit Österreichs nicht durch ein Sonderregime oder ausschließliche Vorteile zugunsten eines anderen Staates gefährden dürfen, stellt nach Ansicht der dissentierenden den Richter keine Ausdehnung, sondern nur eine Bestätigung der im Vertrag von St. Germain übernommenen Verpflichtung dar.

Die dissentierenden Richter gehen davon aus, daß im allgemeinen eine Zollunion die Unabhängigkeit der vertragschließenden Staaten für die Zukunft nicht gefährde, und daß vollends keiner der Staaten seine Unabhängigkeit durch einen solchen Schritt einbüße. Da im vorliegenden Fall kein Einzelbeweis für die Gefährdung der Unabhängigkeit, abgesehen von jener allgemeinen Präsumption, erbracht sei, könne die im übrigen nicht begründete Ansicht der Mehrheit nicht zutreffen.

Ein begründetes Sondergutachten des Richters Anzilotti (Italien), in welchem er sich zwar der Entscheidung der Mehrheit anschließt, ihre Beweisführung aber durchaus ablehnt, verdient besondere Beachtung, da es die außenpolitischen Motive des Konfliktes offen behandelt.



[215] 20c. Verzichterklärung Dr. Schobers vor dem Völkerbundsrat
3. September 1931.        

Der Unterausschuß der Wirtschaftsexperten hat in seinem Bericht in mutiger Weise die Frage aufgeworfen, ob es nicht möglich wäre, durch ein neues Konzept der europäischen Zusammenarbeit eine neue Sachlage zu schaffen, die geeignet wäre, gleichzeitig zur Sicherung des wirtschaftlichen Aufschwunges wie des dauerhaften Friedens in Europa beizutragen. Der Unterausschuß hat u. a. die Bedingungen untersucht, denen Zollunionen unterworfen werden müßten, um das soeben erwähnte Ziel zu erreichen.

Da die österreichische Bundesregierung aus den Ereignissen der letzten Monate feststellen konnte, daß im Gegensatz zu ihren Absichten Schwierigkeiten für die vertrauensvolle Zusammenarbeit der europäischen Völker aus der Durchführung des Zollprojektes entstehen könnten, erklärt sie, weil für sie das Interesse an dieser Zusammenarbeit eng mit den österreichischen Interessen verbunden ist, ihren Entschluß, das Projekt der Zollunion nicht weiter zu verfolgen.

Ich hoffe, daß diese Erklärung wesentlich dazu beitragen wird, die so notwendige allgemeine Beruhigung herbeizuführen und eine Stimmung zu schaffen, welche konstruktives Zusammenwirken der Regierungen ermöglichen wird. In den letzten Monaten hat sich aus sehr verschiedenen Ursachen, die den Gegenstand der Untersuchungen der wirtschaftlichen Organisation des Völkerbundes bilden, die Wirtschaftskrise nicht nur in Österreich und Deutschland, sondern in einem großen Teil der europäischen Staaten außerordentlich verschärft und ausgebreitet. Es ist eine weitreichende Vertrauenskrise entstanden, die die Grundlagen des europäischen Wirtschaftslebens erschüttert. Dem Zwecke, das gegenseitige Vertrauen wiederherzustellen, soll auch die Erklärung dienen, die ich soeben bei der ersten sich hierfür bietenden Gelegenheit abgegeben habe.

(Gleichzeitig erfolgte eine sinngemäße Erklärung des Reichsaußenministers.)


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Der Staat wider Willen
Österreich 1918-1938
Dr. Reinhold Lorenz