SucheScriptoriumBuchversandArchiv IndexSponsor

[145]
Nr. 87:

Der Chef des Oberkommandos der Wehrmacht an den Generalstab des Heeres und den Führungsstab des Oberbefehlshabers der Luftwaffe
(Fernschreiben)

den 20. 6. 1940
Der Führer und Oberste Befehlshaber der Wehrmacht hat befohlen, daß

  1. von den an der Westküste Frankreichs nach Süden vorgehenden Teilen des Heeres die Linie Royan - Saintes - Cognac - Angoulême zunächst nicht überschritten wird;

  2. gegen die Stadt Bordeaux keine Luftangriffe geführt werden, da die Französische Regierung mitgeteilt hat, daß Bordeaux eine offene Stadt ist.
Chef OKW.

Seite zurückInhaltsübersichtnächste
Seite


Dokumente über die Alleinschuld Englands
am Bombenkrieg gegen die Zivilbevölkerung

Hg. vom Auswärtigen Amt