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Nr. 85:

Protokoll der Übergabeverhandlung von Paris

Ecouen, den 14. 6. 1940
I. Um zu vermeiden, daß Paris Kriegsgebiet wird, ist erforderlich, daß:
  1. In Paris bis zur Linie St. Germain - Versailles - Juvisy - St. Maur - Meaux kein Widerstand von Truppen oder durch die Bevölkerung geleistet wird.
  2. In Paris keine Zerstörungen der Brücken oder lebenswichtiger Betriebe (insbesondere Wasser- und Elektrizitätsversorgung) und der Nachrichtenanlagen stattfindet.

    Gelingt diese friedliche Lösung dem Generalgouverneur nicht, so wird der Widerstand in der Stadt mit schärfsten Mitteln zur Erde und aus der Luft gebrochen werden.

    Zur Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung bleibt:

  1. die Kommunalpolizei im Dienst, übernimmt den Schutz gegen Verbrecher und Plünderer usw. und verhindert Sabotageakte.
  2. die Einwohnerschaft, vom Zeitpunkt des Einmarsches der deutschen Truppen ab, auf die Dauer von 48 Stunden in den Häusern.
II. Der deutsche Befehlshaber nimmt Kenntnis, daß der Generalgouverneur von Paris die in Ziffer I aufgeführten Bedingungen nur im Raum, der aus beigefügter Karte zu ersehen ist, durchführen wird.

III. Der Generalgouverneur wird versuchen, sich in Verbindung mit dem Französischen Generalstab zu setzen, um die in Ziffer I festgesetzte Linie zu erreichen.

Für den deutschen Befehlshaber:             Für den Generalgouverneur von Paris:
Heinrich, Major i. G.                              Dentz, Kommandant      

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