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Danzigs Schicksal seit Versailles (Teil
3)
Karl Hans Fuchs
Danzig unter dem Nationalsozialismus -
Die Abrechnung mit dem Völkerbund -
Die Ära der Verständigung mit Polen (Teil 2)
Es war keinesfalls Polens Verdienst, wenn deutscherseits damals die
Konsequenzen aus dem polnischen Verhalten nicht gezogen wurden. Die bereits
vollzogene Aufhebung
der deutsch-Danziger Zollgrenzen, die zur Sicherstellung der Danziger
Ernährung und seiner wirtschaftlichen Existenz vorgenommen worden war,
hätte sehr wohl ein erster Schritt zur allmählichen
Überleitung Danzigs in das Reich werden können. Und kein Mensch
hätte es Deutschland verübeln können, wenn es damals die
alten Forderungen nach einer Gesamtrevision
der deutsch-polnischen Grenzziehung wieder aufgenommen hätte. Im
Interesse des allgemeinen Friedens und in der Hoffnung, daß Polen
schließlich doch noch die Linie eines vernünftigen Ausgleichs finden
würde, wurden diese Konsequenzen deutscherseits damals nicht
gezogen.
Bereits mehrfach wurde die Tatsache der Erbauung Gdingens und die
sich daraus ergebenden politischen, rechtlichen und praktischen Folgen für
den Danziger Hafen bis zur nationalsozialistischen Machtübernahme
erwähnt. Wie gestaltete sich nun dieses Hafenproblem in der Zeit
der Verständigung zwischen Polen
und Deutschland-Danzig?
Gleich nach dem Regierungsantritt der Nationalsozialisten in Danzig im Juni
1933 wurde im Geiste der Politik der direkten Aussprache mit Polen eine
Verständigung über die Frage der Konkurrenz Gdingens gegen
Danzig gesucht, obwohl Danzig einen international bestätigten
Rechtsanspruch auf volle Ausnutzung seines Hafens besaß, also
an sich keinerlei moralische Veranlassung hatte, über diesen Anspruch
überhaupt noch zu verhandeln. Es stellte also ein sehr
großzügiges Entgegenkommen dar, wenn
Danzig - allerdings bei voller Aufrechterhaltung seines grundsätzlichen
Rechtsanspruches - praktisch auf der Basis der Gleichberechtigung
Gdingens mit Danzig verhandelte, obwohl es die "volle Ausnutzung" seines
Hafens durch Polen beanspruchen konnte! So kam es am 5. August 1933 zu
einem Danzig-polnischen Übereinkommen, in dem sich Polen
verpflichtete, den Danziger Hafen "unter Berücksichtigung der
Quantität und der Qualität der Ware" an dem seewärtigen
Warenverkehr Polens in gleicher Weise zu beteiligen wie Gdingen. In einem
Protokoll vom 19. September 1933 wurde diese Verpflichtung
präzisiert.
Die Hoffnungen, die seitens der vielgeprüften Danziger Wirtschaft an diesen
Verständigungsversuch geknüpft wurden, waren nicht gering. Um so
größer war die Enttäuschung. Bereits nach kurzer Zeit
mußte festgestellt werden, daß der Umschlag des Danziger Hafens
trotz dem Übereinkommen eine weiter anhaltende Benachteiligung in
wertmäßiger und struktureller Beziehung gegenüber Gdingen
erfuhr. Eine erneute Vereinbarung vom 5. Januar 1937, in der von
Danziger Seite wesentliche Zugeständnisse bezüglich der
Behandlung polnischer Firmen in Danzig gemacht wurden, hat diese Entwicklung
ebenfalls nicht zu ändern vermocht. Während die erwähnten
Verpflichtungen von Danziger Seite in loyalster Weise erfüllt wurden,
wurden und werden polnischerseits keine wirksamen Maßnahmen ergriffen,
um der Benachteiligung Danzigs zugunsten Gdingens ein Ende zu setzen. Der
Anteil Danzigs am Wert des seewärtigen Warenverkehrs Polens unterliegt
weiter einer fortgesetzten Schrumpfung zugunsten Gdingens, die
Veränderung der Struktur des Danziger Umschlages durch die
Abwanderung des hochwertigen Stückgüterverkehrs setzt sich in
beängstigender Weise fort. Ebenso wurden in den vergangenen sechs
Jahren von den zentralen Warschauer Stellen keine Ansätze gemacht, um
die Maßnahmen abzustoppen, die eine völlige Ausschaltung des
Danziger Kaufmanns und Unternehmers aus dem Außenhandel Polens
bezwecken.
Das Hafenproblem ist die Lebensfrage Danzigs, in das alle anderen Probleme auf
irgendeine Weise immer wieder einmünden. Ja, darüber hinaus kann
man
dieses Problem Danzig-Gdingen als
die deutsch-polnische Kardinalfrage bezeichnen, als den eigentlichen
Kreuzungspunkt
der deutsch-polnischen Interessenüberschneidung. Polen ist derjenige
Partner
im deutsch-polnischen Verhältnis gewesen, der das erste Interesse daran
haben mußte, den bestehenden Zuständen den Charakter eines
Normalzustandes zu verleihen. Auch während der Ära der
Verständigung hat Polen jedoch in der entscheidendsten Danziger Frage,
der Hafenfrage, nach wie vor jede Einsicht und jeden guten Willen vermissen
lassen.
Auch in allen anderen Fragen, die vor dem Jahre 1933 Gegenstand von
Danzig-polnischen Konflikten gewesen waren, war in den sechs Jahren
deutsch-polnischer Verständigungspolitik ganz deutlich die Tendenz
Polens zu beobachten, an seinen Maximalzielen festzuhalten. Das gilt, wie bereits
erwähnt, ebenso in der Frage der "Führung der
auswärtigen Angelegenheiten Danzigs", wie in der
Eisenbahnfrage, im Postwesen wie überhaupt ganz
besonders für das Gebiet der militärischen Aspirationen.
Mit auffälliger Konsequenz wurden von Polen immer wieder aus
lächerlichen Anlässen Beschwerden vorgebracht über
angeblich mangelhafte polizeiliche Sicherungen in Danzig. Das Schwergewicht
dieser militärpolitischen Bemühungen aber wurde in den letzten
Jahren ganz offensichtlich auf die Institution der polnischen Zollinspektoren
in Danzig verlegt. Zwar ist diese Frage erst im Mai dieses Jahres akut
geworden, als im Zusammenhang mit der Ermordung des Danziger
Nationalsozialisten Max Grübnau in Kalthof das Interesse der
Öffentlichkeit auf die polnischen Zollinspektoren aufmerksam gemacht
wurde; sie ist jedoch schon seit mehreren Jahren Gegenstand sorgfältiger
Beobachtung und energischer Proteste der Danziger Regierung. Die polnischen
Zollinspektoren bei den Danziger Zollämtern und Zollgrenzstationen sind
eine durch das sogenannte "Warschauer Abkommen" zwischen Danzig und Polen
vom 24. Oktober 1921 zugestandene Einrichtung. Ihre Zuständigkeit ist
dort ganz eindeutig auf eine rein beobachtende und gegebenenfalls konsultative
Tätigkeit beschränkt; sie besitzen weder administrative Funktionen
noch irgendeine Anweisungsbefugnis gegenüber den Danziger
Zollbeamten. Die Zahl dieser polnischen Zollinspektoren ist nun innerhalb der
Jahre von 1929 bis 1939 von 27 auf 100 gestiegen. Vierzig Danziger
Oberbeamten im Zolldienst stehen jetzt hundert polnische Zollinspektoren
gleichen Ranges gegenüber. Diese Vermehrung führt zu so
grotesken Zuständen, daß bei den Zollämtern an
der deutsch-Danziger Grenze, zum Beispiel in Kalthof, auf einen Danziger
Oberbeamten zwölf polnische Zollinspektoren, in Einlage an der Nogat auf
einen Danziger zehn polnische und in Pieckel auf zwei mittlere Danziger Beamte
fünf polnische Zollinspektoren kommen. Die Tendenz, die Polen damit
verfolgt, ist klar: Die Polen vertraglich zustehende generelle Kontrolle der
Danziger Zollverwaltung wird in eine spezielle Kontrolle einzelner
Diensthandlungen umgewandelt und so zu einer administrativen Funktion
ausgebaut. Auf diesem Wege versucht Polen, dem als autonome Danziger
Staatsbehörde verwalteten Zolldienst auf dem Gebiet der Freien Stadt
allmählich den Charakter einer paritätischen
Danzig-polnischen Institution zu verleihen. Auch hier wieder das gleiche, immer
wiederkehrende Prinzip: Systematische Aushöhlung der Rechtsgrundlage
zwecks Ausdehnung des polnischen Einflusses.
Nun ist es durch wiederholte Vorkommnisse besonders in der letzten Zeit
zweifelsfrei erwiesen, daß diese "Zollinspektoren", die besonders gern an
die Grenzstationen zwischen Danzig und dem Deutschen Reich geschickt werden,
ganz andere als zolltechnische Aufgaben für den polnischen Staat auf
Danziger Boden zu versehen haben, nämlich militärische. Sie tragen
nicht etwa, wie die entsprechenden Beamten in Polen selbst, die Uniform
der Zoll- und Finanzbeamten sondern die Uniform des polnischen
"Grenzschutzkorps", das der Aufsicht des Kriegsministeriums untersteht und rein
militärische Aufgaben erfüllt. Es hat sich denn auch immer wieder
gezeigt, daß diese Beamten von Zollfragen so gut wie gar keine Ahnung
haben, dagegen ein auffälliges Interesse für Dinge beweisen, die von
militärischer Bedeutung sein könnten. Seit langer Zeit und
besonders im Jahre 1939 wurden wiederholt Fälle beobachtet, für
die das Wort "Spionage" die einzig richtige Bezeichnung ist.
Ein ganz besonderes Kapitel war die Entwicklung der Tätigkeit innerhalb
der polnischen Volksgruppe in Danzig. Bekanntlich ist diese mit 3,4
v.H. der Bevölkerung eine Minderheit von absoluter
zahlenmäßiger Bedeutungslosigkeit. Nachdem Polen mit seiner
während des Krieges verbreiteten Propagandalüge, daß Danzig
eine polnische Mehrheit habe, keinen Erfolg gehabt hatte, wollte es
wenigstens nachträglich diesen Zustand erreichen. Dazu bediente es sich
der verschiedensten Mittel, wovon einige, wie die der wirtschaftlichen
Verdrängung der Danziger deutschen Bevölkerung durch polnische
Elemente, die Schaffung von aufgeblähten Beamtenkörpern bei
Eisenbahn und Post und anderes mehr, bereits erwähnt wurden. Alle diese
Maßnahmen fanden jedoch darin ihre Grenze, daß das landfremde,
zugewanderte Element in Danzig nicht eingebürgert werden konnte und
seine polnische Staatsangehörigkeit behalten mußte. In den
polnischen Vorschlägen zum Pariser Vertrag von 1920 war daher bereits
die Forderung enthalten, daß die in der Freien Stadt ansässigen
polnischen Staatsbürger dort auch die politischen Rechte der Danziger
Staatsbürger genießen sollten und umgekehrt, was praktisch eine
Aufhebung oder wenigstens eine Entwertung der besonderen Danziger
Staatsangehörigkeit bedeutet hätte. Auch in dieser Frage wieder hat
Polen nicht geruht, über die Vertragsgrundlagen, in denen die polnische
Forderung nicht erfüllt worden war, hinauszugelangen. Im Jahre 1930
richtete der damalige diplomatische Vertreter Polens in Danzig, der oft zitierte
Minister Strasburger, einen Klageantrag zum Minderheitenschutz in
Danzig an den Völkerbund. Dort verlangte Polen dieselben Vorteile und
Vorrechte, deren sich die Bevölkerung erfreue, "die heute die nationale
Mehrheit in Danzig bilde". Dieses Wörtlein "heute" war
außerordentlich vielsagend! Es sollte doch offenbar nichts anderes

Am 20. April 1939, dem 50.
Geburtstag des Führers, überreichte Gauleiter Albert Forster
Adolf Hitler den Ehrenbürgerbrief der deutschen Stadt Danzig.
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bedeuten, als daß die heutige nationale Mehrheit Danzigs, die eine
deutsche ist, künftig durch eine andere, nämlich eine
polnische, ersetzt werden würde. Als interessante Tatsache sei
nebenbei erwähnt, daß der polnische Außenminister Beck am
5. Mai 1939 dieselbe Formulierung gebrauchte, indem er sagte: "Die
Bevölkerung Danzigs ist heute in ihrer überwiegenden
Mehrheit deutsch."
Die geringfügige polnische Minderheit war eine allzu schmale Basis
für die Forderung nach einer erweiterten Rechtsgrundlage. So mußte
denn die Propaganda die Wirklichkeit ersetzen. Von den rund 12.000 Polen mit
Danziger Staatsangehörigkeit sind nur 7.562 in der Danziger Organisation
der polnischen
Volksgruppe "Gmina Polska-Polenverband" organisiert. Die übrigen 3.937
Mitglieder dieses Verbandes sind keine Danziger Staatsangehörige. Wenn
man diese Zahl von 7.562 mit der Gesamteinwohnerzahl Danzigs von 407.517
vergleicht, so erkennt man, daß an sich von einem polnischen
Minderheitenproblem in Danzig nicht einmal gesprochen werden kann.
Trotzdem ist unter der Ägide der diplomatischen Vertretung Polens in
Danzig ein System von Vereinen und Verbänden aufgezogen worden,
deren Zahl in keinem Verhältnis zu den genannten Kopfzahlen der
Minderheit steht und nur dadurch zu erklären ist, daß jeder polnische
Minderheitsangehörige mehreren Organisationen gleichzeitig
angehört. Dieses System dient dazu, durch die Addierung von
Mitgliederzahlen, durch konsequente Entsendung von Delegationen zu allen
möglichen Veranstaltungen und Kongressen, vor allen Dingen aber durch
unzählige Pressemeldungen über an sich bedeutungslose
Veranstaltungen dieser Vereine, deren Mitglieder meist polnische
Staatsangehörige sind, vor dem polnischen Volk und im Ausland den
Eindruck einer starken polnischen "Bevölkerung" in Danzig zu erwecken.
Die Propaganda nach innen und nach außen ist denn auch nach eigenem
Eingeständnis das Haupttätigkeitsgebiet der polnischen
Dachorganisation in Danzig. Auf diesem fiktiven Hintergrund mußten
natürlich die konsequent wiederholten Beschwerden und die alarmierenden
Nachrichten über eine angebliche Benachteiligung und
Unterdrückung der polnischen "Bevölkerung" in Danzig eine ganz
andere Wirkung haben. Die polnischen Beschwerden in der Frage des
Minderheitenschutzes stellen den größten Teil der von 1920 bis 1933
vor die Völkerbundsinstanzen gebrachten Streitfragen dar!
Im Jahre 1933 nun haben die Polen ganz besonders günstige Bedingungen
für diese ihre "Volkstumsarbeit" gewonnen. Die nationalsozialistische
Regierung hatte in dem stolzen Gefühl der nationalen Geschlossenheit des
Deutschtums der Danziger Bevölkerung mit Polen am 18. September 1933
ein Minderheitenabkommen abgeschlossen, das gewissermaßen
eine besondere Danziger Zusatzleistung zu dem von Polen bekanntlich nicht
eingehaltenen Hafenabkommen von 1933 darstellte. In diesem
Minderheitenabkommen räumte die Danziger Regierung ihren
Staatsangehörigen polnischer Nationalität eine Rechtsstellung ein,
wie sie keine nationale Minderheit in der ganzen Welt besitzt. Einige
Formulierungen in diesem Vertrage werden polnischerseits in einer Weise
interpretiert, die praktisch auf eine völlige Gleichstellung der Polen mit
Danziger und der Polen mit polnischer Staatsangehörigkeit
hinausläuft und eine Eximierung dieser Personen von allen denjeniger
Danziger Grenzen und Verordnungen bedeuten würde, die von ihnen als
unbequem empfunden und deshalb als mit den polnischen Anschauungen
angeblich nicht vereinbar bezeichnet werden. Auf Grund dieses Abkommens
konnte ferner ein großzügiger Ausbau des polnischen
Schulwesens auf Danziger Gebiet erfolgen, über dessen Entwicklung
polnische Veröffentlichungen mit großem Stolz berichten.
Es konnte keineswegs überraschen, daß Polen sich nicht darauf
beschränkte, in diesem großzügigen Rahmen seinen
völkischen Besitzstand in Danzig zu wahren, sondern in diesen Vorteilen
eine neue Basis zu Polonisierungsvorstößen erblickte. Es liegen
zahlreiche Beweise dafür vor, daß Polen immer wieder versuchte,
mit materiellen Versprechungen und Androhungen wirtschaftlicher Repressalien
gegen Personen, die von polnischen Instituten und Firmen abhängig sind,
in deutsche Familien einzudringen und deren Kinder für die polnische
Schule einzufangen. Protestiert Danzig dagegen, so gibt man die zynische
Antwort, es handele sich nicht um unerlaubte Entnationalisierungsversuche
sondern nur um eine Rückführung, "Repolonisierung", gewaltsam
germanisierter Elemente. Wird von Danzig wirksamer Widerstand gegen diese
Methoden geleistet, so ertönt in Presse und Rundfunk ein Geschrei von
angeblicher "Unterdrückung des Polentums in Danzig", das
gewöhnlich empfindliche Repressalien gegen das Deutschtum im Korridor
zur Folge hat. Diese Minderheitenfragen, die meist außerordentlich
geringfügigen Charakters waren, sind im Laufe der sechs sogenannten
"Verständigungsjahre" von den Polen systematisch mit allen politischen,
wirtschaftlichen, sozialen und sonstigen Problemen verquickt worden, die
zwischen Danzig und Polen zur Debatte standen. Sie haben die Danziger
Regierungsstellen notgedrungen unverhältnismäßig stark
beschäftigt und oft genug verhindert, daß überhaupt praktische
Ergebnisse auf den einzelnen Sachgebieten erzielt werden konnten.
Es lag nicht in der Art der nationalsozialistischen Führung, sich im Jahre
1933 mit der Hoffnung auf die Früchte der Verständigung mit Polen
für die Danziger Wirtschaft zufrieden zu geben beziehungsweise sich auf
rein konservierende Maßnahmen zur Erhaltung des nationalen
Besitzstandes zu beschränken. Auf allen Gebieten des staatlichen und
völkischen Lebens setzte daher eine lebhafte Initiative ein. Von der
allgemeinen weltanschaulichen und politischen Angleichung an das Deutsche
Reich wurde bereits gesprochen. Darüber hinaus jedoch war die
nationalsozialistische Führung Danzigs von dem Ehrgeiz beseelt, auch auf
wirtschaftlichem und sozialem Gebiet trotz allen Schwierigkeiten den deutschen
Aufstieg wenigstens annähernd mitzumachen. Mit größter
Energie ging die Danziger Regierung daran, die Not der Wirtschaft aus eigenen
Kräften zu überwinden, die Verluste auf dem Gebiet des Handels
wettzumachen durch eine Binnenmarktordnung, durch Arbeitsbeschaffung,
durch Ankurbelung der mittleren und kleineren Industrien, durch
Förderung des Handwerks und die nach Durchführung einer
umfassenden Entschuldung herbeigeführte Lebensfähigkeit der
Landwirtschaft durch die mannigfachen Maßnahmen aufrechtzuerhalten.
Alles in allem ein Aufbauwerk, das nur durch die Geschlossenheit der
nationalsozialistischen Volksgemeinschaft möglich war. Mit berechtigtem
Erstaunen nimmt man angesichts der unleugbaren Erfolge dieser
Bemühungen Kenntnis von den Schlußfolgerungen, die man in
England daraus gezogen hat. Diese lauten: Danzig biete ja den Eindruck einer
völlig deutschen Stadt, in der die Bevölkerung die
uneingeschränkte Möglichkeit zur Befriedigung ihrer
völkischen, ideellen und parteilichen Bedürfnisse besitze. Sogar die
Arbeitslosigkeit sei beseitigt, die Menschen seien zwar nicht
übermäßig wohlhabend, machten aber einen gutgekleideten
und wohlernährten Eindruck. Wenn sich also Danzig schon heute in keiner
Weise von irgendeiner anderen Stadt des nationalsozialistischen Deutschen
Reiches unterscheide, wozu wolle man dann überhaupt die polnischen
Interessen schädigen durch eine Loslösung des "einzigen Zugangs"
Polens zu Ostsee aus dem polnischen Wirtschaftsgebiet usw. usw. Darauf kann es
nur eine Antwort geben: Wenn heute in Danzig niemand ohne Arbeit
herumlungert, wie in anderen Kulturländern, wenn niemand hungert und
friert, Anstand und Sauberkeit und geordnete Verhältnisse herrschen, wenn
nicht zuletzt auch auf kulturellem Gebiet der gleiche Aufschwung zu verzeichnen
ist wie im Deutschen Reich, so ist das nicht infolge sondern trotz der
Zugehörigkeit Danzigs zum polnischen Wirtschaftsgebiet
möglich gewesen, weil deutsche Tüchtigkeit eben die Nachteile
selbst eines solchen Zustandes zu überwinden vermag. Es wäre
einfach unfair und verlogen, wenn man diese Leistungen nun zum Nachteil der
tüchtigen deutschen Danziger ausschlachten wollte, anstatt sie durch eine
gerechte Lösung zu belohnen.

Der letzte Abschnitt hat begonnen!

In engster
Schicksalsverbundenheit feiert Danzig mit dem Reich die
Festtage der Nation. Im Bewußtsein seiner eigenen Zukunft
gedenkt es des deutschen Sieges in der Saarabstimmung am 13.
Januar 1935 und der Heimkehr des Saarlandes zum Reich. Es
erlebt mit allen Deutschen in stolzer Dankbarkeit die Heimkehr
der Ostmark und des Sudetenlandes, der alten Reichsländer
Böhmen und Mähren und des Memellandes ins
Großdeutsche Reich.
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Wenn man die beiden Abschnitte des Danziger Schicksalsweges seit Versailles,
das heißt die Zeit von 1928 bis 1933 und die letzten Jahre von 1933 bis
1939 einmal in dieser Zusammenfassung überblickt, so wird klar,
daß Polen von vornherein die Tendenz hatte, den status quo in
Danzig nicht zu achten sondern die vertragliche Lösung durch eine
endgültige Einkassierung der "Freien Stadt" zu ersetzen. Man muß
ferner feststellen, daß die deutsche Politik des Entgegenkommens
polnischerseits nur mit einer Änderung der Taktik, nicht aber der
Grundsätze beantwortet worden ist. Wenn später einmal die Archive
geöffnet werden, wird sich erweisen, daß außer den in den
normalen Verhandlungen liegenden Chancen auch sonst von deutscher Seite oft
genug ausdrücklich die Möglichkeiten aufgezeigt worden sind, zu
einem gentleman['s] agreement in der Danziger Frage zu kommen, was
das Stadium der provisorischen Versuche beendigen und zu einer
endgültigen Klärung der Situation überleiten sollte. Polen ist
darauf nicht eingegangen sondern hat die praktischen Ausgleichsversuche, die
von deutscher und Danziger Seite trotz allen üblen Erfahrungen seit 1933
immer wieder unternommen worden sind, stets zur einseitigen Ausweitung seiner
Rechte und Vorteile mißbraucht. Da also auf dem organischen,
evolutionären Wege keine vernünftige Endlösung zu erzielen
war, erfolgte der Vorschlag zu einer klaren und radikalen Lösung der
Danziger Frage, wie ihn der Führer in seiner Rede vom 28. April 1939
erwähnte.
Der Führer ging dabei von der Feststellung aus, daß "die eigenartige
Festlegung des Korridors Polens zum Meer" "die schwerste Wunde" gewesen ist,

Treuekundgebung der
Danziger Bevölkerung zum Reich am 17. Juni 1939.
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die Deutschland in Versailles zugefügt wurde und "das allerschmerzlichste
Problem" Deutschlands genannt werden muß. Der Führer stellte
ferner fest, "Danzig ist eine deutsche Stadt, und sie will zu
Deutschland!" Angesichts dieser allgemeinen Voraussetzungen und der
Kette von polnischen Vertrauensbrüchen, die den Weg
der deutsch-polnischen Ausgleichspolitik seit 1933 säumten, mußte
das "einmalige" Angebot des Führers, das unter anderem die
Rückkehr Danzigs "als Freistaat" zum Reich vorsah, wobei Polen
"sämtliche wirtschaftlichen Rechte" in Danzig behalten und noch dazu
einen Freihafen "beliebiger Größe und bei vollständig freiem
Zugang" in Danzig bekommen sollte, als ein Beweis äußerster
Mäßigung angesehen werden. Polen hat auch diesmal abgelehnt.
Damit hat der letzte Abschnitt der Geschichte der "Freien Stadt"
begonnen.
Auch die Polen scheinen dies begriffen zu haben und einzusehen, daß die
Zeit der Kompromisse vorüber ist. Sie geben sich daher auch gar keine
Mühe mehr, die wahren Absichten der polnischen Politik gegenüber
Danzig zu verbergen. Ganz offen fordern Regierungsanhänger und
Oppositionelle die Verbreiterung des polnischen Meereszuganges nach Westen
und nach Osten durch den Erwerb Pommerns und Ostpreußens und
darüber hinaus die Errichtung der polnischen Vorherrschaft in der Ostsee
und im mitteleuropäischen Raum. So hat zum Beispiel der Stabschef des
polnischen Regierungslagers Oberst Wenda erklärt, Polen, das
niemals eine Verringerung seiner Rechte in Danzig zulassen werde, habe nicht
nur etwas zu verteidigen sondern sogar noch einiges zu erobern. Damit wird
erneut die Anschauung bestätigt, daß der Besitz des Korridors und
die erstrebte Annexion Danzigs von Polen stets nur als eine Ausgangsstellung zur
Erreichung imperialistischer Ziele gedacht worden ist. Die groteske Form
allerdings, in der diese Bestätigung heute erfolgt, läßt auf
einen bedenklichen Verfall des Selbstvertrauens und der Nervenverfassung in
Polen schließen. "Nerven sind Nerven, und ein Entschluß ist ein
Entschluß", dieser einst mit Bezug auf
die deutsch-polnische Verständigung getane Ausspruch des polnischen
Außenministers Beck dürfte die heutige Situation Polens und
Deutschlands in der Danziger Frage am besten charakterisieren. Der
Würfel ist gefallen!
 
Deutschland und der Korridor
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