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Erstes Kapitel   (Forts.)
Entwicklung der Deutsch-Polnischen Beziehungen

B. Deutschlands Bemühen
um eine Verständigung mit Polen, 1933 bis 1939

V. Verhandlungen
über eine Deutsch-Polnische Minderheitenerklärung
(Januar bis November 1937)

Nr. 81
Unterredung des Reichsministers des Auswärtigen
mit dem Polnischen Außenminister Beck

Aufzeichnung

Berlin, den 20. Januar 1937

Ich machte Herrn Beck auf den Ablauf des Genfer Abkommens über Oberschlesien44 aufmerksam und betonte dabei die Notwendigkeit, für eine Reihe von wirtschaftlich-technischen Fragen rechtzeitige Verabredungen zu treffen. Herr Beck erklärte, die Absicht, baldmöglichst zu verhandeln, bestehe auch auf polnischer Seite und Herr Lipski sei bereits beauftragt, zunächst über die Eisenbahnfragen hier zu sprechen. Auch über die anderen neu zu regelnden Fragen sollen die Sachverständigen baldmöglichst zusammentreten.

Die politische Frage des Minderheitenschutzes wurde nur kurz gestreift. Herr Beck war der Auffassung, daß man zunächst einmal an die praktischen Fragen herangehen sollte. Ich habe mich damit einverstanden erklärt.

Frhr. von Neurath



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Nr. 82
Der Reichsminister des Auswärtigen
an den Deutschen Botschafter in Warschau

Erlaß
Berlin, den 22. Februar 1937

Die Besprechungen mit der Polnischen Regierung über den bevorstehenden Ablauf des Genfer Abkommens haben sich auf die wirtschaftlich-technischen Bestimmungen des Genfer Abkommens beschränkt.

Nicht berührt wurde jedoch bisher der bekannte Hauptpunkt, nämlich die Frage des Minderheitenschutzes, die den Kern des Genfer Abkommens darstellt und der politisch weittragende Bedeutung zukommt.

Sinn und Zweck des Genfer Abkommens war nach seiner Präambel neben der Sicherstellung des Wirtschaftslebens zugleich der Schutz der Minderheiten in Oberschlesien und für diesen Schutz hat die Deutsche Regierung sich in jahrelangem Kampf mit stärkstem Nachdruck eingesetzt.

Diese Bestimmungen treten mit Ablauf des 14. Juli 1937 außer Kraft und es ist nicht ersichtlich, wie die deutsche Volksgruppe in Ostoberschlesien, deren schwierige Lage die Deutsche Regierung nach wie vor mit Sorge erfüllt, künftig geschützt werden kann. In der polnischen Verfassung werden zwar allen Staatsbürgern gleiche Rechte ausdrücklich zugesichert. Wenn dessen ungeachtet die Minderheit schon nach der bisherigen Praxis namentlich des Woiwoden Grażyński in Kattowitz unterschiedlich behandelt worden ist, so wird sie in Zukunft ohne besondere Schutzbestimmungen der Willkür der polnischen Behörden völlig preisgegeben sein.

Polen bleibt auch nach dem 14. Juli 1937 an die in Artikel 64 bis 72 des Genfer Abkommens enthaltenen allgemeinen Minderheiten-Schutzbestinunungen, die dem Vertrage zwischen den Alliierten und Assoziierten Hauptmächten und Polen vom 28. Juni 191945 entnommen sind, gebunden, da der Beschluß der Botschafterkonferenz vom 20. Oktober 1921 und der Artikel 64 des Genfer Abkommens eine Befristung nur für das Reich, nicht aber für Polen vorsehen.

Wie ihnen bekannt ist, haben wir erwogen, der Polnischen Regierung den Abschluß eines deutsch-polnischen Volksgruppenvertrags vorzuschlagen. Entwurf und Denkschrift eines solchen Vertrags, die lediglich die anzustrebenden Verhandlungsziele aufzeigen und den deutschen Unterhändlern gegebenenfalls als Richtlinien dienen sollen, sind jetzt fertiggestellt.

Ich bitte daher, bei nächster sich bietender Gelegenheit der Polnischen Regierung die Frage vorzulegen, wie sie sich den Schutz der beiderseitigen Minderheiten in Oberschlesien nach Ablauf des Genfer Abkommens vorstellt und ob sie gegebenenfalls bereit wäre, mit der Deutschen Regierung in Verhandlungen über den Abschluß eines neuen Abkommens zum Schutz dieser Minderheiten einzutreten.

Über das Ergebnis bitte ich gefälligst unverzüglich berichten zu wollen.

Frhr. von Neurath



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Nr. 83
Der Deutsche Botschafter in Warschau an das Auswärtige Amt
Bericht
Warschau, den 16. März 1937

Da Außenminister Beck erst nach Ostern hierher zurückkehren wird, habe ich in einer mehr als einstündigen Unterredung, die ich heute mit Graf Szembek über die verschiedenen Fragen des Genfer Abkommens hatte, auch das Problem der Minderheiten angeschnitten und ihm dabei die Frage vorgelegt, wie sich die Polnische Regierung den Schutz der beiderseitigen Minderheiten in Oberschlesien nach Ablauf des Genfer Abkommens vorstelle und ob sie gegebenenfalls bereit wäre, mit der Deutschen Regierung in Verhandlungen über den Abschluß eines neuen Abkommens zum Schutz der Minderheiten einzutreten.

Graf Szembek erwiderte, daß, soweit er orientiert sei, die Polnische Regierung der Frage eines zweiseitigen Minderheitenschutzvertrages ablehnend gegenüberstehe. Für die deutsche Minderheit in Polnisch-Oberschlesien sei eine vertragliche Sicherung der Minderheitenrechte nicht notwendig, weil die polnische Verfassung bereits weitgehenden Schutz garantiere. Für die polnische Minderheit in Deutsch-Oberschlesien andererseits verspreche man sich hier von einem Abkommen keine besonderen Vorteile, weil sie, ganz im Gegensatz zu der deutschen Minderheit in Polen, viel zu schlecht organisiert sei, um aus einem zweiseitigen Minderheitenvertrage Nutzen ziehen zu können.

Ich habe Graf Szembek erklärt, daß nach den bisherigen Erfahrungen der durch die Verfassung gewährte Schutz leider nicht als ausreichend angesehen werden könne, und habe an Hand von Beispielen nachgewiesen, daß und weshalb die Skepsis in dieser Hinsicht berechtigt sei. Ich habe ferner hervorgehoben, wie sehr gerade die Minderheitenfragen zu einer Belastung der politischen Beziehungen führten und mit daran schuld seien, wenn die Stimmung in Deutschland gegenüber Polen sich in letzter Zeit nicht unwesentlich verschlechtert habe. Weit mehr als in der Presse ersichtlich sei, sei die öffentliche Meinung in Deutschland in wachsendem Maße beunruhigt, da sie immer wieder feststellen müsse, daß sich in den Unterdrückungsmethoden durch die deutsch-polnische Verständigungspolitik nicht das geringste geändert habe und daß die polnischen Behörden darauf ausgingen, das Deutschtum in Polen rücksichtslos zu dezimieren. Wir seien unter diesen Umständen der Auffassung, daß der Abschluß eines neuen Minderheitenabkommens sowohl im Interesse der Minderheit liege, als auch in politischer Beziehung gute Dienste leisten könne.

Graf Szembek gab gegenüber den von mir vorgebrachten Unterlagen zu, daß hinsichtlich der Behandlung der Minderheit in der Tat bei den Verwaltungsbehörden nicht alles in Ordnung sei, und erklärte sich schließlich bereit, die Angelegenheit in einer ihrer Bedeutung entsprechenden Form zum Gegenstand eines Vortrages im Ministerrat zu machen und dessen Entscheidung herbeizuführen.

Ich habe klargestellt, daß unser Vorschlag sich nur auf Oberschlesien bezieht, habe aber gleichzeitig von mir aus gebeten, auch die Auffassung des Ministerrats zu dem Gedanken eines allgemeinen Minderheitenabkommens festzustellen.

von Moltke



[86]
Nr. 84
Der Deutsche Botschafter in Warschau an das Auswärtige Amt
Bericht
Warschau, den 19. April 1937

Ich habe heute eingehend mit Außenminister Beck über die Frage des Ablaufs des Genfer Abkommens gesprochen. Hierbei habe ich zunächst darauf hingewiesen, daß nach Auffassung der Deutschen Regierung beide Staaten daran interessiert seien, gemeinsam zu prüfen, ob durch den Fristablauf nicht lebenswichtige Rechts- und Wirtschaftsformen in Zukunft wegfielen, deren Erhaltung notwendig oder zweckmäßig erscheine. Nach Darlegung der bei dieser Prüfung zu behandelnden Fragen habe ich unter Bezugnahme auf die wiederholten Unterredungen mit Graf Szembek zum Ausdruck gebracht, daß die Deutsche Regierung hoffe, auch in der Frage des Minderheitenschutzes mit der Polnischen Regierung zu einer Verständigung zu gelangen, die dem Geiste des Nichtangriffspaktes entspreche und von dem Wunsch der Aufrechterhaltung guter Beziehungen zwischen unseren beiden Ländern getragen sei.

Herr Beck erwiderte, daß sowohl nach seiner Auffassung als auch nach der Auffassung des Kabinetts hinsichtlich der technischen und wirtschaftlichen Fragen geprüft werden müsse, ob irgendwelche Materien des Genfer Abkommens einer Sonderregelung über den Termin des 15. Juli hinaus bedürfen. Diese Prüfung müsse beschleunigt durchgeführt werden, damit am 15. Juli nicht eine Lücke entstände, die zu Mißstimmung und Unzufriedenheit Anlaß geben könnte. Was die Minderheitenfrage anbetreffe, so sei er aber leider nicht in der Lage, unseren Wunsch zu erfüllen. Das Kabinett stände auf dem Standpunkt, daß eine Bindung internationalen Charakters in Minderheitenfragen eine Beeinträchtigung der Souveränität sei und nur allzu leicht zur Einmischung in innere Angelegenheiten führen könne. Man sei in Polen außerordentlich empfindlich in allen Fragen, die die souveränen Rechte des Staates angingen. Gerade was die Minderheitenregelung anbetreffe, so habe Polen lange genug unter der einseitigen Belastung sowie unter der politischen Ingerenz des Völkerbundes gelitten, um irgend etwas akzeptieren zu können, was nach der Fortsetzung dieses Zustandes aussehen würde. Die im September 1934 erfolgte Aufkündigung der Minderheitenverpflichtung46 sei ein ernster Schritt gewesen, den Polen gründlich vorher bedacht habe. Aber wenn es damals zu Schwierigkeiten gekommen wäre, wäre Polen lieber aus dem Völkerbund ausgetreten, als den bisherigen Zustand weiter hinzunehmen; so stark sei hier die Abneigung gegen Beeinträchtigungen der Souveränität und gegen Einmischung in innere Angelegenheiten. Er glaube auch nicht, daß ein zweiseitiges Minderheitenabkommen die Beziehungen zwischen den Staaten und die Stimmung der öffentlichen Meinung günstig beeinflussen könne. Die öffentliche Meinung würde bei jeder Gelegenheit eine Intervention verlangen und politisch würde dadurch eher ein Schaden als ein Nutzen entstehen. Für die Polnische Regierung sei jedenfalls ein solches Abkommen untragbar.

Ich antwortete, daß wir ebenfalls sehr empfindlich in allen die Souveränität angehenden Fragen seien und daß wir in dieser Hinsicht auf unerfreuliche Erfahrungen zurückblicken könnten. Wir könnten aber in einer zweiseitigen Bindung über Minderheitenfragen keine untragbare Schmälerung unserer [87] Souveränität erblicken. Gewisse Beeinträchtigungen der Handlungsfreiheit brächten mehr oder weniger schließlich alle internationalen Verträge mit sich. Überdies sei aber doch ein großer Unterschied zwischen einer einseitigen Servitut mit internationaler Kontrolle und der freien Entschließung zweier Regierungen, sich über eine Frage zu verständigen, die die politischen Beziehungen störe. Daß eine solche Belastung vorliege, sei doch wohl kaum zu bestreiten. Die gegenwärtige Lage sei nicht gut, habe sich in den letzten Monaten ständig verschlechtert und die Einstellung des schlesischen Woiwoden lasse für die Zukunft nichts Besseres erwarten. Die deutsche Öffentlichkeit reagiere mit Empfindlichkeit auf Nachrichten über die Lage ihrer Minderheit, und daß das gleiche auch auf polnischer Seite der Fall sei, bewiesen die fast täglich über dieses Thema erscheinenden Nachrichten und Artikel, die im übrigen, wie ich immer wieder Gelegenheit hätte festzustellen, in den meisten Fällen unrichtig oder übertrieben seien. Wenn in Zukunft jegliche Bindung entfiele, würde das Mißtrauen beiderseits sich noch steigern und die die Atmosphäre vergiftende Pressehetze nur noch größer werden. Es sei deshalb dringend erwünscht, für die Zukunft gewisse Richtlinien über die beiderseitige Behandlung der Minderheit festzulegen. Der von Herrn Beck gefürchtete Druck auf die Regierung zwecks Vornahme von Interventionen würde sowieso entstehen, ob Bindungen vorhanden seien oder nicht. Eine Regelung des Minderheitenschutzes sei aber ein wertvoller Beitrag für die Verständigung unserer beiden Völker.

Herr Beck gab zu, daß die gegenwärtige Lage unbefriedigend sei, und erklärte, daß er das Problem, das zu unseren Vorschlägen geführt hätte, in seiner Bedeutung durchaus würdige. Auch er mache sich Sorge darüber, daß die Minderheitenfrage die deutsch-polnischen Beziehungen beeinträchtigen könnte, und es sei richtig, daß sie von großer Bedeutung für die öffentliche Meinungsbildung und für die Förderung guter Beziehungen zwischen unseren beiden Völkern sei. Es handele sich aber um eine sehr heikle Materie. Er habe keine Befürchtungen hinsichtlich der großen Linie der deutsch-polnischen Beziehungen, aber die kleineren Fragen seien in der Tat nicht ungefährlich. Wenn er auch mit mir darin übereinstimme, daß man praktische Lösungen suchen müsse, so halte er doch den von uns vorgeschlagenen Weg nicht für gut. Polen habe auf dem Gebiet der Minderheitenfragen große Erfahrungen und so könne er darauf hinweisen, daß in der Tschechoslowakei trotz des zweiseitigen Minderheitenvertrages die Situation der polnischen Minderheit ganz außerordentlich schlecht sei, während auf der anderen Seite das Beispiel Lettlands zeige, daß, wo kein Vertrag vorhanden sei, sondern die Minderheitenfragen auf Grund souveräner Entscheidung gehandhabt würden, die Lage der Minderheit eine durchaus befriedigende sei. Auch die unteren Verwaltungsbehörden würden in allen die Minderheit betreffenden Entscheidungen freier sein, wenn das Gefühl, unter dem Drucke eines internationalen Abkommens zu stehen, beseitigt würde. Die ablehnende Haltung der Polnischen Regierung gegenüber einer Bindung in Fragen des Minderheitenschutzes schließe aber keineswegs aus, daß die tatsächliche Lage - er wiederholte des öfteren mit Betonung: "situation de fait" - einer gemeinsamen Prüfung unterzogen würde. Die ganze Materie sei allerdings zu delikater Natur, um der Prüfung durch eine Delegation von Sachverständigen überlassen zu werden. Es käme vielmehr hierfür ausschließlich der diplomatische Weg in Frage. Entweder könnte Herr Lipski in Berlin oder ich mit ihm über diese Angelegenheiten sprechen, vielleicht könnte er auch gelegentlich einer Durchreise durch Berlin persönlich mit Herrn von Neurath verhandeln. Als [88] ich darauf hinwies, daß die zur Erörterung stehenden Fragen meines Erachtens viel zu komplex seien, um auf diesem Wege behandelt zu werden, meinte Herr Beck, es sei nicht ausgeschlossen, daß man für die eine oder andere Frage auch einmal einen Experten hinzuziehen könne. Grundsätzlich dürften nach Auffassung der Polnischen Regierung diese heiklen Dinge aber nur im rein diplomatischen Verkehr behandelt werden. Auf diesem Wege würde man nach Auffassung der Polnischen Regierung zu besseren Resultaten gelangen, als eine irgendwie geartete Vereinbarung sie bieten könnte. Freundschaftliche Verständigung in Einzelfragen sei besser als eine Intervention auf Grund von Verträgen.

Ich habe unter Anführung verschiedener Beispiele aus der Praxis mich noch weiter bemüht darzulegen, daß ohne Vereinbarung gemeinsamer Richtlinien nützliche Arbeit nicht geleistet werden könne. Herr Beck blieb aber auf seinem Standpunkt unter Berufung auf eine Kabinettsentscheidung, mit der er sich persönlich in vollem Umfange identifizierte.

Ich habe nicht den Eindruck, daß polnischerseits die Absicht besteht, die "Prüfung der Lage" sehr zu vertiefen, möchte vielmehr glauben, daß dieser Ausweg nur gewählt worden ist, um die Ablehnung unseres Vorschlages nicht zu schroff erscheinen zu lassen. Wenn ich mir daher auch nicht allzuviel von einem Eingehen auf die Becksche Anregung versprechen kann, so scheint es mir doch nicht ratsam zu sein, den Gedanken a limine abzulehnen.

von Moltke




Nr. 85
Aufzeichnung eines Beamten der Politischen Abteilung
des Auswärtigen Amts
Berlin, den 14. Mai 1937

Die hiesigen Verhandlungen über die mit dem Ablauf des Genfer Abkommens zusammenhängenden Fragen47 nehmen einen schleppenden Verlauf.

Soweit es sich um Fragen handelte, die im Zusammenhang mit dem weiteren Schicksal der Minderheit stehen, zeigte sich polnischerseits eine ablehnende Haltung. Dies bezieht sich in erster Linie auf die Weitergeltung gewisser Schutzbestimmungen des Genfer Abkommens und insbesondere auf den sogenannten Schutz erworbener Rechte (Artikel 4 des Genfer Abkommens), auf den wir im Hinblick auf die Gefahren der polnischen Agrargesetzgebung größtes Gewicht legen.

Der polnische Verhandlungsführer Herr Kunicki bezog sich in dieser Frage auf eine ausdrückliche Weisung des Polnischen Außenministers und erklärte, daß er sich zur Zeit außerstande sehe, eine Erörterung dieses Themas in Aussicht zu stellen.

von Lieres



[89]
Nr. 86
Die Deutsche Delegation in Warschau an das Auswärtige Amt
Bericht
Warschau, den 28. Mai 1937

Sämtliche zur Zeit in Warschau geführten Verhandlungen über die mit dem Ablauf des Genfer Abkommens zusammenhängenden Fragen48 lassen erkennen, daß die Ressortministerien stark vom oberschlesischen Woiwoden unter Druck gesetzt sind und daß deshalb politische Rücksichten in erheblichem Maße bei der Fassung sachlicher Entscheidungen mitsprechen. Das ließ sich sowohl bei den Verhandlungen über die Eisenbahnfrage wie auch besonders bei der Besprechung mit Herrn Kunicki erkennen. Herr Kunicki ist offenbar ein Sachbearbeiter, der die Regelung der oberschlesischen Fragen mit Objektivität und dem Wunsch, zu einer möglichst freundschaftlichen Regelung zu kommen, behandelt. Er ließ mich jedoch unzweideutig erkennen, daß das Außenministerium in manchen der Fragen nicht so entscheiden könne, wie es seiner Meinung nach vielleicht zweckmäßig sei. Besonders in seinem Verlangen auf Durchführung der Abwanderung der Optanten entspricht wohl das Außenministerium den Wünschen der oberschlesischen Aufständischen,49 die offenbar ein Opfer verlangen.

Mackeben




Nr. 87
Der Reichsminister des Auswärtigen
an den Deutschen Botschafter in Warschau

Erlaß
Berlin, den 28. Mai 1937

Unter Bezugnahme auf die mündliche Besprechung der Minderheitenfrage während Ihres letzten Besuchs in Berlin bitte ich Sie, die Angelegenheit möglichst bald erneut bei Herrn Beck zur Sprache zu bringen.

Sollte Herr Beck bei der Unterhaltung nicht nur vertragliche Abmachungen der einen oder anderen Art wiederum a limine ablehnen, sondern auch die fortdauernde Gültigkeit der internationalen Verpflichtung Polens bestreiten, so bitte ich, ihm gegenüber sofort ausdrücklich festzustellen, daß dann in dieser wichtigen Frage ein offener Dissens zwischen den beiden Regierungen bestehe. Sie könnten nur hoffen, daß sich das tatsächliche Schicksal der deutschen Minderheit in Polen künftig so gestalte, daß sich aus diesem grundsätzlichen Dissens keine Beeinträchtigung der deutsch-polnischen Beziehungen ergebe. Im übrigen müßten Sie natürlich der Reichsregierung die weitere Entschließung vorbehalten.

Einem Bericht über den Verlauf Ihrer Demarche sehe ich mit besonderem Interesse entgegen.

Frhr. von Neurath



[90]
Nr. 88
Der Deutsche Botschafter in Warschau an das Auswärtige Amt
Bericht
Warschau, den 1. Juni 1937

Ich habe heute bei Herrn Beck die mir aufgetragene Demarche ausgeführt unter Überreichung des anliegenden Memorandums, das ich eingehend mündlich erläuterte. Herr Beck hörte sehr aufmerksam zu, gab aber während meiner Ausführungen weder Zeichen der Zustimmung noch der Ablehnung zu erkennen. Als ich abschließend darauf hinwies, daß der mir von Herrn von Neurath erteilte Auftrag vom Führer und Reichskanzler angeordnet worden sei, zeigte Herr Beck sich sichtlich beeindruckt und erwiderte, daß Wünsche des Führers hier immer einer besonders ernsten Beachtung sicher seien. Er werde selbstverständlich die von mir vorgetragene Angelegenheit unverzüglich dem Ministerpräsidenten bzw. dem Kabinett unterbreiten und behielte sich vor, demnächst die Stellungnahme der Polnischen Regierung mitzuteilen.

Im übrigen beschränkte sich Herr Beck auf einige kurze Bemerkungen, in denen er zunächst zum Ausdruck brachte, daß in der Tat unsere verständnisvolle Haltung gelegentlich des Vorstoßes der Polnischen Regierung in Genf vom Herbst 193450 hier seinerzeit große Befriedigung ausgelöst habe. Herr Beck fand dann einige Worte der Verteidigung gegenüber meinen Darlegungen bezüglich der tatsächlichen Lage der deutschen Minderheit in Polen, ohne aber hierbei in das Detail zu gehen, und brachte zum Ausdruck, daß bei eigenmächtigem Vorgehen der untergeordneten Behörden der Ministerpräsident sicherlich bereit sein würde, mit der ihm eigenen Energie einzuschreiten. Herr Beck versuchte, die Schwierigkeiten des gesamten deutsch-polnischen Minderheitenproblems mit der Verschiedenheit der inneren Konstruktion der beiden Staaten zu erklären, wie denn überhaupt nach seiner Ansicht das ganze Minderheitenproblem außerordentlich komplex sei. Herr Beck wiederholte nicht seine früheren Argumente gegen unseren Vorschlag, kam aber auch mit keinem Wort auf die heute von mir weisungsgemäß vorgebrachten prinzipiellen Gesichtspunkte zu sprechen.

von Moltke


Anlage

Memorandum

Warschau, den 1. Juni 1937

1. Die Stellungnahme der Polnischen Regierung zu dem deutschen Vorschlag eines zweiseitigen Vertrages über die Minderheiten51 hat in Berlin bei den maßgebenden Stellen sehr überrascht und nicht nur Enttäuschung, sondern auch ernste Besorgnisse hervorgerufen. Die Reichsregierung hat, politisch gesehen, volles Verständnis für die Abneigung der Polnischen Regierung gegen einseitige Bindungen in der Frage der Minderheiten. Das hat sie seinerzeit schon durch die Haltung bewiesen, die sie anläßlich des polnischen Vorstoßes im Völkerbunde im September 1934 eingenommen hat. Der deutsche Stand- [91] punkt zu dieser Frage ist dem Polnischen Herrn Außenminister am 19. November 1934 ausführlich dargelegt worden.52 In dem gleichen Sinne hat die Reichsregierung jetzt geglaubt, mit ihrem Vorschlag eines völlig paritätischen zweiseitigen Vertrages über die Minderheiten ein bedeutsames Entgegenkommen zu beweisen und der Polnischen Regierung eine Möglichkeit zu eröffnen, das Problem in einer Weise zu lösen, die dem polnischen Widerstreben gegen einseitige Bindungen Rechnung tragen und zugleich beide Teile der Notwendigkeit entheben würde, sich über die aus der Vergangenheit herrührenden prinzipiellen Fragen auseinanderzusetzen.

2. Wenn polnischerseits der Standpunkt vertreten wird, daß nach den bisher gemachten Erfahrungen den Minderheiten mit einer völlig freien souveränen Behandlung ihrer Angelegenheiten durch die Landesbehörden mehr gedient sei als mit internationalen Abmachungen und daß eine freundschaftliche Verständigung in Einzelfragen besser sei als eine Intervention auf Grund von Verträgen, so ist das eine nach deutscher Ansicht nicht zutreffende Beurteilung des Problems. Die deutscherseits gewünschte Klärung der Rechtsgrundlagen bedeutet selbstverständlich nicht, daß wir einer Politik der Interventionen oder überhaupt einer Politik formaler Prozeduren zuneigen. Auch deutscherseits wird es für die einzig fruchtbare und überdies der großen Linie der deutsch-polnischen Beziehungen entsprechende Methode gehalten, sich über die jeweils auftauchenden Einzelfragen freundschaftlich zu verständigen. Eine solche Verständigung wird aber durch den Abschluß einer nach den Grundsätzen voller Gegenseitigkeit aufgebauten Vereinbarung nicht nur nicht erschwert, sondern im Gegenteil wesentlich erleichtert werden. Falls man, entsprechend dem polnischen Vorschlage, über Minderheitenfragen zwischen Deutschland und Polen stets nur als über eine Situation de fait spricht, liegt die Gefahr, daß die Vorstellungen und Wünsche der einen Seite von der anderen Seite als unberechtigte Einmischung in innere Angelegenheiten empfunden werden würden, viel näher, als wenn es sich um die freundschaftliche Aussprache über die Durchführung vertraglicher Abmachungen handelt. Darüber hinaus würde aber das Fehlen einer Klärung der Rechtsgrundlagen einen Unsicherheitsfaktor in die ganzen deutsch-polnischen Beziehungen hineintragen, der sich auf die Dauer als bedenkliche Störung bemerkbar machen müßte.

3. Davon abgesehen, dürfte auch die Polnische Regierung Verständnis dafür haben, daß die Deutsche Regierung nicht einfach stillschweigend die Position preisgeben kann, die sich für sie aus der bekannten Entstehung des deutsch-polnischen Minderheitenproblems ergibt. Die Deutsche Regierung hat im Herbst 1934 davon absehen können, den polnischen Vorstoß gegen die Mitwirkung des Völkerbundes in Minderheitenfragen zu beanstanden, weil sie diese Mitwirkung längst als wertlos erkannt und weil sie es als einen der wichtigsten Zwecke der deutsch-polnischen Vereinbarung vom Januar 193453 angesehen hat, deutsch-polnische Angelegenheiten nicht vor internationalen Instanzen, sondern im unmittelbaren Gedankenaustausch zu erörtern. Hierbei wurde aber selbstverständlich davon ausgegangen - wie es auch in der obenerwähnten Unterredung vom 19. November 1934 zum Ausdruck gekommen ist -, daß sich die polnische Aktion lediglich gegen die Kontrolltätigkeit des Völkerbundes richten, dagegen die materiellen Verpflichtungen Polens unberührt lassen sollte. Auch der bevorstehende Ablauf der Genfer Konvention ändert ja zweifellos nichts daran, daß die allgemeinen Minderheitenver- [92] pflichtungen Polens in Kraft bleiben, und zwar sowohl in Ostoberschlesien als auch in den übrigen Teilen Polens. Da aber die speziellen Schutzbestimmungen für Ostoberschlesien jetzt in Fortfall kommen, ergibt sich von neuem ein dringender Anlaß zur Erörterung der Frage, ob es nicht im beiderseitigen Interesse geboten wäre, über die künftige Handhabung jener allgemeinen Schutzbestimmungen zu einer Verständigung zu gelangen, und zwar wiederum nicht nur für Ostoberschlesien, sondern für ganz Polen.

4. Die Deutsche Regierung, die sich an dem Schicksal der auf polnischem Gebiet lebenden Menschen deutschen Stammes unmöglich desinteressieren kann, hat den Wunsch gehabt und hat ihn noch, sich bei der Betätigung ihres Interesses für diese Bevölkerungsteile nicht letzten Endes auf das Faktum stützen zu müssen, daß Polen als integrierenden Bestandteil der Gesamtregelung von 1939 einseitige Minderheitenverpflichtungen übernommen hat. Gerade um jeder Mißdeutung deutscher politischer Absichten vorzubeugen und um künftigen Erörterungen über die Minderheitenfragen von vornherein jede politische Schärfe zu nehmen, sind deutscherseits zweiseitige Abmachungen vorgeschlagen worden, die Deutschland in gleicher Weise wie Polen verpflichten. Wenn die Polnische Regierung diesen Vorschlag trotz des darin liegenden deutschen Entgegenkommens wirklich endgültig ablehnen sollte, so gibt es für eine grundsätzliche Verständigung über die Behandlung des Minderheitenproblems wohl nur noch einen Weg: Man könnte daran denken, daß die beiden Regierungen, jede für sich, aber gleichzeitig und sachlich übereinstimmend, eine öffentliche Erklärung über den Schutz der auf ihrem Gebiet lebenden deutschen bzw. polnischen Minderheiten abgeben. Obwohl dieser Weg im Vergleich mit der Methode vertraglicher Vereinbarungen manchen Nachteil hat, würde sich die Deutsche Regierung damit schließlich doch abfinden, weil dadurch die Situation wenigstens einigermaßen geklärt würde.

5. Neben den vorstehend angedeuteten prinzipiellen Gesichtspunkten und noch stärker als diese drängt aber die Entwicklung der tatsächlichen Lage der deutschen Minderheit in Polen darauf hin, daß es zu einer Verständigung zwischen den beiden Regierungen über das ganze Minderheitenproblem kommt. Zu ihrem eigenen Bedauern sieht die Deutsche Regierung gerade in dieser tatsächlichen Lage der deutschen Minderheit ein unabweisbares Argument gegen die polnische These, daß die Minderheit am besten führe, wenn ihre Behandlung dem ungebundenen Ermessen der Landesbehörden überlassen bliebe. In der Tat lassen seit längerer Zeit, insbesondere aber im letzten Jahre, die Beobachtungen leider keinen Zweifel, daß mit Unterstützung amtlicher Stellen und behördlich geförderter privater Organisationen planmäßig daran gearbeitet wird, das wirtschaftliche Fundament der deutschen Minderheit in Polen zu erschüttern und alle diejenigen, die sich zum Deutschtum bekennen, zu einer Änderung in ihrer Einstellung zum Deutschtum zu veranlassen.

6. Es ist nicht beabsichtigt, schon jetzt in die Erörterung von Einzelheiten einzutreten. Um aber die deutsche Beschwerde nicht als vage und unsubstanziiert erscheinen zu lassen, sei kurz auf folgende Punkte hingewiesen:

    a) auf die übermäßige Heranziehung des deutschen Grundbesitzes zur Bodenabgabe auf Grund der Agrarreform, wie sie vor allem im letzten Jahr erfolgt ist;

    b) auf die fortschreitende Polonisierung des seit Generationen in deutscher Hand befindlichen Grundbesitzes durch Ausübung des Wiederkaufs- und des Vorkaufsrechtes;

    [93] c) auf die praktisch in erster Linie gleichfalls gegen das Deutschtum gerichtete Auslegung der Grenzzonengesetzgebung;54

    d) auf die Tatsache, daß seit einiger Zeit Angehörige der deutschen Minderheit nur noch in Ausnahmefällen die behördliche Genehmigung zur Eröffnung von Läden, Geschäften und wirtschaftlichen Betrieben erhalten und daß deutschstämmigen Ärzten, Apothekern und Rechtsanwälten von den Behörden größte Schwierigkeiten bei der Eröffnung ihrer Praxis gemacht werden;

    e) auf die ebenso offenkundige Tatsache, daß deutsche Angestellte und Arbeiter unter dem Druck polnischer Organisationen entlassen werden und keine Anstellung finden, solange sie noch deutschen Vereinigungen angehören oder ihre Kinder in deutsche Schulen schicken;

    f) auf die traurige Situation der jungen Leute, die die vom polnischen Staat zugelassenen deutschen Schulen absolviert haben, dann aber bei der Vorbereitung für einen Beruf so großen Schwierigkeiten ausgesetzt sind, daß ein unverhältnismäßig hoher Prozentsatz der deutschstämmigen Jugend bisher noch nicht in das Berufsleben hat eingestellt werden können;

    g) auf den neuerdings sogar öffentlich verkündeten Boykott aller deutschen Geschäfte in den abgetrennten Gebieten.

Selbstverständlich ist in Deutschland die Tatsache, daß die Angehörigen der deutschen Minderheit in immer größerem Umfange ihre Existenzbasis verlieren, bei den vielen persönlichen und verwandtschaftlichen Beziehungen der Grenzbevölkerung nicht unbemerkt geblieben. Mit wachsender Erregung wird an die Reichsregierung die Forderung gestellt, Gleiches mit Gleichem zu vergelten und den Angehörigen der polnischen Minderheit in Deutschland, die bislang völlig unbehindert ihren Beruf ausüben, den Lebensraum einzuengen. Die Reichsregierung hat selbstverständlich den Wunsch, gegenüber Polen nicht den Weg von Repressalien beschreiten zu müssen, kann aber andererseits nicht die Augen davor verschließen, daß der auf dem Deutschtum in Polen lastende, ständig zunehmende Druck Befremden und Unwillen im Reich hervorruft und daß die Volkstümlichkeit einer großzügigen Verständigungspolitik mit Polen unter diesen Maßnahmen nachgeordneter polnischer Stellen schweren Schaden erleidet.

7. Die Reichsregierung bittet daher mit allem Nachdruck, die Minderheitenfrage unter Berücksichtigung der vorstehenden Gesichtspunkte noch einmal zu prüfen. Sie hofft, daß die Polnische Regierung sich doch noch zu Besprechungen über die eine oder die andere Form einer grundsätzlichen Regelung entschließt, und daß sie außerdem möglichst bald Maßnahmen ergreift, um den in den polnischen Westprovinzen vorhandenen Chauvinismus zu zügeln, der die ernste Gefahr in sich schließt, die so glücklich eingeleitete Zusammenarbeit zwischen der Deutschen und der Polnischen Regierung an einer fruchtbaren Weiterentwicklung zu hindern.




44Mit dem 15. Juli 1937 liefen die wesentlichsten Teile des am 15. Mai 1922 in Genf unterzeichneten deutsch-polnischen Abkommens über Oberschlesien ab. Der Abschluß dieses Abkommens war beiden Staaten durch die Entscheidung der Botschafterkonferenz vom 20. Oktober 1921 auferlegt worden, um, wie es in der Präambel des Abkommens heißt, die Aufrechterhaltung des Wirtschaftslebens in Oberschlesien sowie den Schutz der Minderheiten sicherzustellen.
      Da nach Auffassung der Deutschen Regierung beide Staaten daran interessiert waren, gemeinsam zu prüfen, ob durch den Fristablauf nicht lebenswichtige Rechte und Wirtschaftsformen in Zukunft in Wegfall kämen, deren Erhaltung notwendig oder zweckmäßig erschien, war die Deutsche Regierung bestrebt, mit Polen zu einer den berechtigten Interessen der beiderseitigen Wirtschaft Rechnung tragenden Verständigung zu kommen. Die Verhandlungen hierüber wurden unmittelbar nach der oben wiedergegebenen Unterredung begonnen und durch besondere Delegationen, teils in Berlin, teils in Warschau, geführt. (Vgl. Nr. 82, 85, 86 und 92.) Das Ergebnis war indessen wegen der ablehnenden Haltung der Polnischen Regierung nur ein verhältnismäßig geringes. Wenn es auch gelang, sich über einige technische und wirtschaftliche Fragen zu verständigen, so blieben die das Leben der Bevölkerung hauptsächlich berührenden Punkte des Wohnrechts der Optanten und des Schutzes der vor dem Übergang der Souveränität von natürlichen und juristischen Personen erworbenen Rechte ("wohlerworbene Rechte") ungeregelt. Die Polnische Regierung war bestrebt, von den von ihr als lästig empfundenen Bindungen endgültig befreit zu werden. Ohne Rücksicht auf menschliche und wirtschaftliche Zusammenhänge wurde die Grenze, die in der 15jährigen Übergangszeit durch die Einführung besonderer Verkehrskarten in gewisser Weise unsichtbar gemacht worden war, fast ganz geschlossen. Tausende von deutschen Optanten wurden des Landes verwiesen und die Enteignung des deutschen Grundbesitzes durch Maßnahmen der Agrarreform in die Wege geleitet (vgl. Nr. 167). ...zurück...

45Vgl. Nr. 4. ...zurück...

46Vgl. Nr. 49. ...zurück...

47Vgl. Nr. 81, Anm. [44]. ...zurück...

48Vgl. Nr. 81, Anm. [44]. ...zurück...

49Es handelt sich um die polnischen Aufständischen des Jahres 1921, die sich später zu einem Verbande zusammenschlossen mit dem Ziel, die Entdeutschung Oberschlesiens mit allen Mitteln zu betreiben. ...zurück...

50Vgl. Nr. 51 bis 53. ...zurück...

51Vgl. Nr. 84. ...zurück...

52Vgl. Nr. 53. ...zurück...

53Vgl. Nr. 37. ...zurück...

54Durch die Grenzzonenverordnung vom 23. Dezember 1927 und die dazu erlassenen Ausführungsverordnungen wurden Beschränkungen des Aufenthaltes und des Erwerbs von Grundbesitz innerhalb einer bestimmten Zone eingeführt. Zu dieser Zone gehörte ganz Pommerellen, also das gesamte Korridorgebiet, fast die ganze Provinz Posen und ganz Oberschlesien. Trotz dieser deutschen Vorstellungen wurde die Grenzzonenverordnung am 1. Juli 1937 weiter verschärft. Vgl. auch Nr. 170. ...zurück...


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