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Der Weg zum Dritten Reich
s sind nicht wenige gewesen, die im November 1918 in
all dem Taumel den inneren Halt verloren und aus dem nationalen Lager in das der
Demokratie gingen, weil sie glaubten, daß
nun - wenn auch unter Schmerzen - ein Reich geboren werden könne, das
alle deutschen Stämme umfaßt, und so ihrem großdeutschen
Sehnen Erfüllung werden würde. Die Fürsten waren gefallen.
Was stand noch der Schaffung eines einheitlichen, einigen Deutschen Reiches
entgegen? Österreich verkündete seinen Willen zum Anschluß,
und eine Bewegung ging durch alle deutschen Volksteile Europas: Hin zum Reich!
Die Fürsten gingen - die Bonzen
kamen
er günstige Augenblick fand nur kleine Geister.
Die Fürsten
gingen - die Bonzen kamen. Die Zerrissenheit des Reiches blieb und wuchs; wuchs
in einem solchen Maße, daß es Augenblicke gab, in denen sie fast den
Rahmen des Reiches sprengte. Reich gegen Länder und Länder
gegen Reich. Das ist immer wieder das innerpolitische Thema in den 14
Jahren Weimarer Republik gewesen. Es gab Reichsexekutionen gegen
Länder, Länderdrohungen gegen das Reich. Regierungen wurden mit
militärischer Hilfe abgesetzt. Gemeinden sagten den Ländern den
Gehorsam auf, Länder griffen in die gemeindliche Selbstverwaltung ein.
Ferner denn je erschien der Tag, an dem einmal die Grenzpfähle im Innern
des Reiches fallen würden.
"Jeder einmal Minister"
er Drang zur Futterkrippe siegte über den Drang
zum einigen Reich. "Jeder einmal Minister" wurde die Parole, und die Vielzahl der
kleinen Landesregierungen, deren Ministerzahl oft im umgekehrten
Verhältnis zur Größe des Landes anschwoll, bot
genügend Möglichkeiten dafür. Regierungskrisen in
Reich und Ländern waren an der Tagesordnung. Womit sollte sich
auch sonst die Vielzahl der Parlamente beschäftigen? Zur positiven Arbeit
waren sie nicht fähig, so beschäftigten sie sich dann
ausschließlich mit reinen Machtkämpfen, mit Kämpfen um
Formen und Posten. Nie jedoch waren die Folgen ihres Wirkens positive
Maßnahmen für das deutsche Volk.
Es ist eine Binsenweisheit, daß eine Regierung zur Erzielung großer
Leistungen der Stetigkeit bedarf. Ein Parlament ist niemals zur Erzielung
großer Leistungen fähig. Denn jeder geniale Plan, jede gute Idee wird
im Parlament zunächst von den Vertretern der Parteien zerredet, von denen
keine der anderen den Ruhm gönnt, Urheberin irgendeiner wirkungsvollen
Aktion zu sein.
So sind in den Jahren 1918 bis 1933 ganz ohne Zweifel viele gute Anregungen im
Reichstag und den zahlreichen Parlamenten in ihren Ausschüssen und
Unterausschüssen untergegangen, weil die eigene Unzulänglichkeit
der Parlamentarier sie vor den Auswirkungen jeden größeren Planes
erschrecken ließ. Hätte jenem Reichstag ein Adolf Hitler seinen Plan
zur Bau der Reichsautobahnen vorgelegt, man hätte ihn für irrsinnig
und größenwahnsinnig erklärt, und wenn etwa der Reichstag
sich schließlich herbeigelassen haben sollte, sich überhaupt auf die
Behandlung des Themas einzulassen, dann wären vielleicht "probeweise"
12 Kilometer Autobahn gebaut
worden - damit hätte man sich für alle Zeiten begnügt.
Die Tatsache, daß die Zeit von 1918 bis 1933 bar jeder
größeren Leistung blieb, daß dort nichts geschah oder
geschaffen wurde, was irgendwie über das Normalmaß hinausgeragt
hätte, liegt nicht zuletzt im parlamentarischen System begründet. Wenn eine
Regierung jeden Tage gewärtig sein muß, von einem Parlament
davongejagt zu werden, woher soll sie dann die innere Ruhe und Sammlung
nehmen, Pläne auf lange Sicht zu fassen und mit der Durchführung
von Aufgaben zu beginnen, für die eine Reihe von Jahren benötigt
wird?
24 Regierungen hat das deutsche Volk von 1918 bis 1933 über sich
ergehen lassen müssen, von denen einige nur wenige Tage oder Wochen am
Ruder waren. Der Rekord einer Regierungszeit betrug in diesen Jahren 21 Monate,
steht aber vereinsamt auf seiner Höhe. Nur 5 von 24 Kabinetten haben
länger als ein Jahr regiert.
Die persönliche Unzulänglichkeit der meisten
Minister dieser Systemjahre ist bei dieser Betrachtung gar nicht in
Rechnung gestellt. Es sind nicht wenige von ihnen, die schließlich wegen
Korruption und anderer Verbrechen vor Gericht gestellt werden mußten
und deren sachliche und menschliche Unzulänglichkeit sich an zahlreichen
Beispielen schlaglichtartig zeigt. (Reichskanzler Bauern, Reichspostminister
Höfle u.a.)
Folgende Regierungen haben sich in einem Zeitraum von 14 Jahren und zwei
Monaten am deutschen Volke versucht:
| 9. 11. 1918 - 16. 11. 1918 |
 |
Kabinett Ebert |
 |
|
|
7 |
Tage |
| 16. 11. " |
 |
Rat der Volksbeauftragten (Ebert/Haase) |
 |
1 |
Mon. |
13 |
" |
| 29. 12. " |
 |
Rat der Volksbeauftragten
(Ebert, Ausscheiden der
Unabhängigen) |
 |
1 |
" |
15 |
" |
| 13. 2. 1919 |
 |
Kabinett Scheidemann (Soz.) |
 |
4 |
" |
7 |
" |
| 21. 6. " |
 |
1. " Bauer
(Soz.) |
 |
3 |
" |
12 |
" |
| 3. 10. " |
 |
2. " Bauer
(Soz.) |
 |
5 |
" |
24 |
" |
| 27. 3. 1920 |
 |
1. " H.
Müller (Soz.) |
 |
2 |
" |
24 |
" |
| 21. 6. " |
 |
"
Fehrenbach (Zentr.) |
 |
10 |
" |
19 |
" |
| 10. 5. 1921 |
 |
1. " Wirth
(Zentr.) |
 |
5 |
" |
16 |
" |
| 26. 10. " |
 |
2. " Wirth
(Zentr.) |
 |
12 |
" |
26 |
" |
| 22. 11. 1922 |
 |
"
Cuno |
 |
8 |
" |
21 |
" |
| 13. 8. 1923 |
 |
1. " Stresemann
(DVP.) |
 |
1 |
" |
23 |
" |
| 6. 10. " |
 |
2. " Stresemann
(DVP.) |
 |
1 |
" |
24 |
" |
| 30. 11. " |
 |
1. " Marx
(Zentr.) |
 |
6 |
" |
3 |
" |
| 3. 6. 1924 |
 |
2. " Marx
(Zentr.) |
 |
7 |
" |
12 |
" |
| 15. 1. 1925 |
 |
1. " Luther
(DVP.) |
 |
12 |
" |
5 |
" |
| 20. 1. 1926 |
 |
2. " Luther
(DVP.) |
 |
3 |
" |
27 |
" |
| 17. 5. " |
 |
3. " Marx
(Zentr.) |
 |
8 |
" |
12 |
" |
| 29. 1. 1927 |
 |
4. " Marx
(Zentr.) |
 |
17 |
" |
|
|
| 29. 6. 1928 |
 |
2. " H.
Müller (Soz.) |
 |
21 |
" |
1 |
" |
| 30. 3. 1930 |
 |
1. "
Brüning (Zentr.) |
 |
18 |
" |
12 |
" |
| 12. 10. 1931 |
 |
2. "
Brüning (Zentr.) |
 |
7 |
" |
21 |
" |
| 2. 6. 1932 |
 |
"
v. Papen |
 |
6 |
" |
1 |
" |
| 3. 12. " |
 |
"
v. Schleicher |
 |
1 |
" |
27 |
" |

280 Millionen Mark für die
Parlamente
eutschland hatte im Jahre durchschnittlich 2.200
Parlamentarier zu ernähren, die sich auf den Reichstag und die
einzelnen Landtage verteilten. Der Gesamtverbrauch an Parlamentariern in
Reich und Ländern in der Zeit von 1918 bis zum 30. Januar 1933 betrug
10.683. Über zehntausend kleine "Könige" haben also versucht,
Deutschland zu regieren. Die Kosten für diese Parlamentarier
betrugen von 1919 bis 30. Januar 1933 ca. 200 Millionen Mark, unter
Ansatz der Kosten, die die Aufrechterhaltung des gesamten parlamentarischen
Apparates (Personal, Gebäude usw.) verursachte, in 14 Jahren sogar 280
Millionen Mark. Sie standen also im umgekehrten Verhältnis zu den
Leistungen der Herren. Der Schaden allerdings, den sie angerichtet haben,
beträgt ein Vielfaches dieser Summe.
Verantwortung im nationalsozialistischen
Staat
er nationalsozialistische Staat hat an die Stelle der
Verantwortung von unten nach oben die Verantwortung von oben nach unten
gesetzt. Sein Grundsatz lautet: Je höher die Stellung, desto
größer die Verantwortung. Er hat die Hoheit der Länder
beseitigt, die Zahl der Länderminister auf das geringstmögliche
Maß heruntergesetzt, die Länderparlamente abgeschafft, die
Verwaltung verbilligt und vereinfacht und der Regierungsarbeit die Stetigkeit
gegeben, die die allein tragfähige Grundlage für all die großen
Leistungen der letzten vier Jahre gewesen ist.
Er hat in der Erkenntnis der Tatsache, daß nicht eine anonyme Vielheit
regieren und bestimmen, sondern immer nur einer führen kann, die
Regierungsarbeit aus dem Reichstag in das Reichskabinett verlegt und den
Reichstag wieder zu dem gemacht, was er eigentlich sein soll, eine Vertretung des
Volkes, die zur Beratung und Unterstützung der Reichsregierung bestimmt
ist und nicht eine Nebenregierung sein darf, die die praktische Regierungsarbeit
lahmlegt.
Moderne Demokratie
m Staate Adolf Hitlers ruht das Fundament der
Regierung wieder direkt im Volke. In keinem Staat der Welt ist die unmittelbare
Verbindung zwischen Regierung und Volk so eng wie gerade im
nationalsozialistischen Staat, der damit der demokratischste Staat der Welt ist. Wie
keine Regierung der Welt hat die Regierung Adolf Hitlers Jahr um Jahr an das
deutsche Volk appelliert und ihm Gelegenheit gegeben, in Abstimmungen zur
Politik der Reichsregierung und wichtigen Lebensfragen der Nation Stellung zu
nehmen. Sie konnte das in dem Bewußtsein tun, so fest im Volke
verankert zu sein, daß sie die Entscheidung des Volkes nicht zu scheuen
brauchte.
Am 5. März 1933 waren es 17.269.629 Deutsche, die sich mit 43,9
Prozent aller abgegebenen Stimmen bei der Reichstagswahl zum Führer und
zur NSDAP. bekannten.
Am 12. November 1933, als der Führer den Austritt des Deutschen
Reiches aus dem Völkerbund bekanntgab und gleichzeitig das Volk zur
Abstimmung über diese Politik und zur Neuwahl des Reichstages aufrief,
dokumentierte sich das Vertrauen, das er und seine Mitarbeiter sich in einem
halben Jahre im Volke errungen hatten, dadurch, daß 39.655.212 Deutsche
bei einer Gesamtzahl von 43.053.616 Wählern ihm und der NSDAP. ihre
Stimme gaben.
Als am 19. August 1934 das Gesetz über das Staatsoberhaupt zur
Abstimmung stand, durch den das Amt des Reichspräsidenten mit dem des
Reichskanzlers vereinigt wurde, gaben abermals 38,4 Millionen oder 90 Prozent
freudig ihr Ja.
Die Krönung aber dieses Bekenntnisses des Volkes zum
Führer wurde der denkwürdige 29. März 1936. Bei
dieser Volksabstimmung lautete die Begründung:
"In der Absicht, dem deutschen Volke Gelegenheit
zu geben, der mit dem heutigen Tage abgeschlossenen dreijährigen Politik
der Wiederherstellung der nationalen Ehre und Souveränität des
Reiches, verbunden mit dem aufrichtigen Bestreben nach einer wahren
Völkerversöhnung
und -verständigung auf der Grundlage gleicher Rechte und gleicher
Pflichten, seine feierliche Zustimmung erteilen zu können, löse ich
den Reichstag mit der Wirkung vom 28. März 1936 auf. Neuwahlen zum
Reichstag finden am 29. März 1936 statt."
Wie immer stellte sich der Führer selbst an die Spitze des Wahlvorschlages.
Das, was in der ganzen Welt niemand für möglich hielt, was nirgends
ein Gleichnis hat, wurde zur Tatsache. 98,8 Prozent der Bevölkerung,
44.411.911 Deutsche, zeugten in einer Abstimmung für den Führer,
die eine Wahlbeteiligung wie kaum jemals in der Welt eine Abstimmung
aufwies.
So wurde dem Sehnen des deutschen Volkes nach einer wahrhaften Demokratie im
Staate Adolf Hitlers die Erfüllung, die ihm in der Weimarer Republik
versagt blieb.
Keine Verfassung vom grünen
Tisch
er Führer hat in seiner Rede vom 11. Februar
1933 gesagt, daß der Aufbau des neuen nationalsozialistischen Staates sich
organisch vollziehen werde. So hat der Nationalsozialismus nach der praktischen
Beseitigung der Weimarer Verfassung darauf verzichtet, durch einen guten Juristen
auf dem Papier eine neue Verfassung entstehen zu lassen und das freie Leben im
jungen Staat durch papierne Formeln in Fesseln zu schlagen.
In der Weimarer Republik dachte man umgekehrt. Das Wichtigste war die
Verfassung auf dem Papier. Sie war so brüchig und so schlecht, daß
man sich erst spät dazu entschließen konnte, den Tag ihrer
Einführung zu feiern, daß es der Ankündigung von
Gratisschokolade und der kostenlosen Verabreichung von warmen
Würstchen bedurfte, um wirklich Volk zu diesen Feiern zu locken. Die
Väter dieser Verfassung haben sie später im stillen oft selbst
verflucht. Bezeichnend ist die Geschichte der Entstehung der Verfassung von
Weimar, wie sie Dr. Goebbels am 10. Juli 1928 im Reichstag
schilderte:
"Ich darf Ihnen jetzt ein unverdächtiges
Dokument vorlegen, wie diese Verfassung, für die Sie einen Nationalfeiertag
einführen wollen, in Wirklichkeit zustande gekommen ist. Im
Vorwärts schrieb damals ein unverdächtiger
Zeuge - Paul Nathan - folgendes:
'In jenen Spätherbsttagen betrat Preuß,
der sonst keine Besuche zu machen pflegte, überraschend meine Wohnung
und legte mir eine Frage vor. Ebert hat mir angetragen, die deutsche
Reichsverfassung der Republik zu entwerfen.
(Hört! Hört! bei den Nationalsozialisten.)
Soll ich in das Ministerium eintreten? Soll ich diesen Auftrag annehmen? Und
ohne zu zögern, sagte ich: Natürlich, wenn Ihnen freie Hand für
die Schaffung einer demokratischen Verfassung garantiert wird. Eine halbe Stunde
später waren wir bei Theodor Wolff vom Berliner Tageblatt.
Unmittelbar darauf trat dort auch Witting ein, der Bruder Maximilian Hardens, der
frühere Oberbürgermeister von Posen, und wir alle, die Preuß
zusammengerufen hatte, waren einig, daß Preuß eine Zusage an Ebert
geben müßte, die nötige Unabhängigkeit der Bewegung
vorausgesetzt, und so fuhr Preuß von der Jerusalemer Straße nach der
Wilhelmstraße.'
Der einzig richtige Weg!
Von der Jerusalemer Straße in die Wilhelmstraße hinein; die
Jerusalemer Straße fabrizierte in der Wilhelmstraße dieses Machwerk,
von dem Sie von uns verlangen, daß wir dafür einen nationalen
Feiertag einführen sollen."

"Erst Rechtsvereinheitlichung,
dann Reichsvereinheitlichung"
rst Rechtsvereinheitlichung, dann
Reichsvereinheitlichung, das ist der Grundsatz, nach dem der nationalsozialistische
Staat an das Problem der Reichsreform, an dem die Novemberrepublik so
kläglich scheiterte, herangegangen ist. Organisch soll sich der Aufbau des
neuen Reiches entwickeln. 17 Staatswesen haben bis zum Jahre 1933 noch ein
starkes Eigenleben geführt. Jedes dieser Staatswesen verfügte
über einen völlig eigenen Verwaltungsaufbau, über eine eigene
Polizei, über ein eigenes Beamtentum, eine eigene Beamtenordnung, ein
eigenes Steuerwesen und eigene Steuergesetze, über eine eigene
Gemeindeordnung, sofern nicht gar im gleichen Staate verschiedene
Gemeindeordnungen galten, Kreisordnungen verschiedenster Art, eine eigene
Justiz, eigene Haushaltsordnungen usw. Eine territoriale Umgliederung des
Reiches ist aber erst dann möglich, wenn in ganz Deutschland auf allen
Lebensgebieten gleiches Recht herrscht und in ganz Deutschland ein völlig
organischer gleichartiger Verwaltungsaufbau durchgeführt ist.
Schritt für Schritt ist der nationalsozialistische Staat in diesen vier Jahren
dem großen Ziel nähergerückt: jenem Tage, an dem
endgültig die willkürlich gezogenen und nur aus der dynastischen
Entwicklung gewordenen Ländergrenzen verschwinden und an ihre Stelle
der in Reichsgaue gegliederte nationalsozialistische Einheitsstaat tritt, der
die Vorteile der Zentralisierung und der Dezentralisation durch eine kluge
Aufgabenverteilung zwischen dem Reiche und den Reichsgauen in sich vereinigt.
Vier Jahre Reichsreform
ie Reichstagswahl vom 5. März 1933 gibt dem
Führer den nötigen Rückhalt, nunmehr eine Einheitlichkeit der
Politik und Verwaltung und der Arbeit von Reich und Ländern
herbeizuführen. Zunächst werden die rebellierenden
Länderregierungen abgesetzt und zuverlässige alte Nationalsozialisten
zu Reichskommissaren ernannt. Am 23. März 1933 verabschiedet der
Reichstag das "Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich", das
sogenannte Ermächtigungsgesetz, gegen die Stimmen der Sozialdemokraten.
Am gleichen Tage nimmt auch der Reichsrat das Gesetz an und schon am
nächsten Tage tritt es in Kraft. Damit hat der Führer die
notwendige Vollmacht zur völligen Neugestaltung des Reiches in der
Hand.
Das "Vorläufige Gesetz zur Gleichschaltung der Länder mit dem
Reich" vom 31. März 1933 ist der nächste Schritt. Durch dieses
Gesetz werden die Landtage der Länder und die gemeindlichen
Selbstverwaltungskörper, die Kreistage, Bezirkstage, Stadtverwaltungen,
Gemeinderäte aufgelöst und nach dem Ausfall der Reichstagswahl
vom 5. März 1933 umgebildet. Die Landesregierungen erhalten das Recht,
selbst Landesgesetze zu beschließen und dabei von den Landesverfassungen
abzuweichen.
Ihm folgt kurz darauf das "Zweite Gesetz über die Gleichschaltung
zwischen Reich und Ländern" vom 27. April 1933, das sogenannte
Reichsstatthaltergesetz, das als entscheidender Schritt zum Umbau des
Reiches angesprochen werden kann.
Dieses Gesetz bestimmt die Einsetzung von Reichsstatthaltern für die
deutschen Länder, auf die ein wesentlicher Teil der Aufgaben der
Landesregierungen übergeht, die die Aufsicht über die
Landesregierungen führen, den Ministerpräsidenten und die Minister
ernennen und entlassen, das Recht zur Auflösung und Neuwahl der
Landtage und das Begnadigungsrecht erhalten, die Ausführung und
Verkündung der Landesgesetze übernehmen usw. Sie sind dem
Reichskanzler für die Politik der Länder verantwortlich.
Für Preußen übernimmt der Führer selbst die Aufgaben
des Reichsstatthalters, die er zum größten Teil auf den
Preußischen Ministerpräsidenten, Hermann Göring,
überträgt.
Nach mehrfachen Änderungen wird das Reichsstatthaltergesetz
schließlich am zweiten Jahrestag der nationalsozialistischen Revolution
durch das neue Reichsstatthaltergesetz vom 30. Januar 1935 ersetzt, durch
das die Reichsstatthalter in noch engere Bindung zum Reich treten und erweiterte
Befugnisse erhalten. Sie können nunmehr auch die Führung der
Landesregierungen direkt übernehmen und handeln nur noch im Auftrag des
Führers, der selbst das Verfügungsrecht über die
Landesbeamten übernimmt, das Gnadenrecht ausübt, die
Reichsstatthalter ernennt und entläßt und ihnen die Amtsbezirke
zuweist.
Schon am 30. Januar 1934, dem ersten Jahrestag der nationalsozialistischen
Revolution, hatte der Reichstag das "Gesetz über den Neubau des
Reiches" beschlossen, durch das bestimmt wurde:
| 1. |
Die Volksvertretungen der Länder
werden aufgehoben. |
| 2. |
Die Hoheitsrechte der Länder gehen auf das Reich über. Die
Landesregierungen unterstehen der Reichsregierung. |
| 3. |
Die Reichsstatthalter unterstehen der Dienstaufsicht des Reichsministers des
Inneren. |
| 4. |
Die Reichsregierung kann neues Verfassungsrecht setzen. |
Auf diesem Gesetz baut sich praktisch seitdem die gesamte Reichsreform auf, weil
durch dieses Gesetz ausdrücklich der Reichsregierung das Recht
gegeben wird, Verfassungsrecht zu setzen, also langsam und Zug um Zug das
Reich neu zu bauen und damit in der Praxis eine neue Verfassung zu schaffen. Die
Hoheit der Länder verschwindet. Sie sind nur noch Verwaltungsbezirke des
Reiches. So ist dieses Gesetz Abschluß einer jahrhundertelangen Epoche
und Auftakt zu neuem Werden.
Es hat nur noch formale Bedeutung, daß in Verfolg dieses Gesetzes, das die
Hoheit der Länder beseitigt, am 14. Februar 1934 durch Reichsgesetz
der Reichsrat aufgehoben wird und die diplomatischen Vertretungen der
Länder beim Reich, Überbleibsel aus der Zeit des Deutschen
Zollvereins, fortfallen. Schon am 13. Oktober 1933 sind die Parlamente der
Länder ohne Ansetzung von Neuwahlen aufgelöst worden.
Das "Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums" vom 7. April
1933 bildet die Grundlage zur Reinigung des gesamten Beamtentums von all den
unliebsamen Erscheinungen, die in der Zeit der Weimarer Republik den deutschen
Beamtenkörper zu durchsetzen begonnen hatten. Zum ersten Male wird
hier der Arierparagraph eingeführt.
Das "Deutsche Beamtengesetz" vom 26. Januar 1937 mit der
"Reichsdienststrafordnung" vom gleiche Tage ist ein weiterer Schritt zur
Reichsreform, denn dieses Gesetz schafft nunmehr ein einheitliches Recht
für alle Beamten des Reiches, der Länder, der Gemeinden und der
sonstigen Körperschaften des öffentlichen Rechts und macht sie alle zu
mittelbaren oder unmittelbaren Reichsbeamten. Es verpflichtet die Beamten dem
Führer persönlich durch Treueid zu Treue und Gehorsam bis zum
Tode, zur Beachtung der Gesetze und gewissenhaften Erfüllung der
Amtspflicht. Zum ersten Male wird in einem Beamtengesetz Kameradschaft
gegenüber den Mitarbeitern zu einer Dienstpflicht gemacht. Durch die Treue
zum Führer als dem Staatsoberhaupt wird der Beamte Diener des gesamten
Volkes, das geeint ist durch die NSDAP., die den Staat trägt, in dessen
Dienst der Beamte steht. So wird der Beamte im Dritten Reich zum
Vollstrecker des Willens des von der NSDAP. getragenen Staates.
Wenn man heute rückschauend alle jene Maßnahmen zusammenstellt,
von denen jede eine Stufe von jener breiten Treppe darstellt, die ins neue Reich
führt, dann erkennt man bewundernd, mit welcher Folgerichtigkeit hier
Stein auf Stein gesetzt, jede Stufe erst auf ihre Tragfähigkeit geprüft
wurde und so allmählich ein kunstvoll gegliederter Bau entstand, der nicht
jene Konstruktionsfehler und vielen Risse und Spalten aufweist, mit denen der Bau
der Weimarer Republik behaftet war.
Das "Gesetz über Volksabstimmung" vom 14. Juli 1933 gibt der
Reichsregierung die Möglichkeit einer unmittelbaren Volksbefragung. Das
"Gesetz gegen die Neubildung von Parteien" vom 14. Juli 1933 macht mit
dem Parteiunwesen ein Ende und das "Gesetz zur Sicherung der Einheit von
Partei und Staat" vom 1. Dezember 1933 enthält in seinem § 1
bereits den Grundstein für den gesamten Bau des Dritten Reiches, indem es
den totalen nationalsozialistischen Staat proklamiert. Der § 1 lautet:
"Nach dem Sieg der nationalsozialistischen
Revolution ist die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei die
Trägerin des Staatsgedankens und mit dem Staat unlöslich
verbunden."
Das "Gesetz über das Staatsoberhaupt des Deutschen Reiches" vom
1. August 1934, durch das nach dem Tode des Reichspräsidenten,
Generalfeldmarschall von Hindenburg, das Amt des Reichspräsidenten mit
dem des Reichskanzlers in der Hand des Führers zusammengefaßt
wird, ist ein Eckpfeiler im Bau des deutschen Führerstaates.
Der 30. Januar 1935 brachte dem deutschen Volke die so lange ersehnte
einheitliche "Deutsche Gemeindeordnung", die nun an die Stelle der
zahllosen Gemeindeordnungen und Stadtrechte im Reich tritt und eine
einheitliche Verwaltungsgrundlage für alle deutschen Gemeinden
bildet, die Gemeinden gleichzeitig von vielen alten hemmenden Bestimmungen
befreit und die enge Verbindung zwischen der Arbeit der Partei und der
Gemeinden herstellt, aus der die Kräfte erwachsen, die die deutschen
Gemeinden zur neuen Blüte bringen sollen.
Nach jahrhundertelanger Pause tagt am 15. September 1935 zum ersten Male
wieder ein Reichstag zu Nürnberg. Und abermals werden hier
Stufen ins neue Reich gebaut. Durch das "Reichsflaggengesetz" wird die
Hakenkreuzflagge, die sieghafte Sturmfahne der nationalsozialistischen Revolution,
zur alleinigen Reichsflagge erklärt. Die
alte ruhmreiche schwarz-weiß-rote Flagge, die ihre Träger am 9.
November 1918 kampflos in den Schmutz sinken ließen und die der
nationalsozialistische Staat noch einmal aufzog, damit sie in Ehren wehe, wird an
diesem Tag eingerollt und gehört der Geschichte an. Die Flaggen der
Länder verschwinden.
Am gleichen Tage wird das "Reichsbürgergesetz" verkündet,
durch das bestimmt wird, wer künftig im nationalsozialistischen Staat
Bürgerrechte besitzt.
Das "Gesetz zum Schutz des deutschen Blutes und der deutschen Ehre"
bringt die gesetzliche Grundlage für die Lösung der
Judenfrage und eine klare Scheidung zwischen Ariern und Juden. Es beseitigt
gleichzeitig damit alle Zweifel und gibt die Möglichkeit, das Judentum
allmählich aus dem Volkskörper auszuscheiden.
Am 17. Juni 1936 ernennt der Führer auf Vorschlag
des Reichs- und Preußischen Ministers des Innern, Dr. Frick, den
Reichsführer SS. Heinrich Himmler zum Chef der deutschen
Polizei im Reichsministerium des Innern. Damit wird der Anfang gemacht
zur Schaffung einer schlagkräftigen einheitlichen Reichspolizei,
die an die Stelle des zersplitterten Polizeiwesens der Länder tritt. Das
"Gesetz über Finanzmaßnahmen auf dem Gebiet der Polizei"
vom 19. März 1937 führt diese Entwicklung weiter, die mit dem
Inkrafttreten des deutschen Polizeigesetzes am 1. Juli 1937 ihren Abschluß
findet.
So erhält die Polizei des nationalsozialistischen Staates ein neues Gesicht.
Zwei Maßnahmen sind für den Wandel auf diesem Gebiet besonders
bezeichnend: Die Abschaffung des Gummiknüppels und die
Verminderung der Polizeikräfte des Reiches um ein Drittel als
unmittelbare Folge der Ruhe und Ordnung und der Reichssicherheit, die der
nationalsozialistische Staat mit eherner Energie wieder hergestellt hat. Durch die
ideenmäßige und organisatorische Verbindung der Polizei mit den
Schutzstaffeln der NSDAP. wurde aus der Knüppelgarde marxistischer
Polizeiminister eine nationalsozialistische Volkspolizei. Ein
außerordentlicher Rückgang der Kriminalität und nach
Durchführung energischer Maßnahmen ein Absinken der Zahl der
Verkehrsunfälle können unter vielen anderen als weitere Erfolge
hervorgehoben werden.
| Strafbare Handlung |
Rechtskräftig verurteilte Personen |
| |
1932 |
1936 |
 |
| Gewalt und Drohung gegen Beamte |
17 475 |
6 040 |
|
| Hausfriedensbruch |
7 210 |
2 700 |
|
| Arrestbruch |
7 852 |
1 400 |
|
| Geldfälschung |
702 |
200 |
|
| Gefährliche Körperverletzung |
31 764 |
15 900 |
|
| Nötigung und Bedrohung |
5 764 |
2 140 |
|
| Einfacher Diebstahl |
85 315 |
56 800 |
|
| Schwerer Diebstahl |
27 253 |
13 800 |
|
| Unterschlagung |
38 027 |
14 900 |
|
| Raub und räuberische Erpressung |
1 471 |
620 |
|
| Einfache Hehlerei |
10 882 |
6 200 |
|
| Betrug |
57 888 |
33 300 |
|
| Fälschen öffentlicher Urkunden |
12 604 |
7 700 |
|
| Einfacher und betrüglicher Bankrott |
639 |
100 |
|
Auch die Realsteuerreform vom 1. Dezember 1936, durch die 22
Landesgesetze abgelöst wurden, ist ein Schritt zur Reichsreform, denn es
galt nunmehr im deutschen Reichsgebiet nur noch einheitliches Grundsteuer-
und Gewerbesteuerrecht. Dadurch, daß zur Erhebung der Grund- und
Gewerbesteuer im gesamten Reichsgebiet nur noch die Gemeinden berechtigt sind,
werden die Länder bei der Erhebung dieser Steuern ausgeschaltet und die
Lasten auf Reich und Gemeinden verteilt. Es wird aber auch für die
Wirtschaft ein klares übersichtliches Steuerwesen geschaffen, das
außerordentliche Erleichterungen allein in der Verwaltung bringt.
Die ersten Reichsgaue
o ist schon Ende 1936 der Zeitpunkt gekommen, wo
bereits der territorialen Neugliederung des Reiches vorgegriffen werden kann. Am
1. Dezember 1936 schafft das "Gesetz über die Verfassung und
Verwaltung der Reichshauptstadt Berlin" den endgültigen Reichsgau
Berlin, das "Gesetz
über Groß-Hamburg und andere Gebietsbereinigungen" vom 26.
Januar 1937 den Reichsgau Hamburg in seiner endgültigen Gestalt.
Das, was Generationen vordem nicht glückte und was gerade in der
Novemberrepublik besonderen Schwierigkeiten begegnete, wird nun zur
Tatsache: der gesamte hamburgische Wirtschaftsraum wird zu einem einheitlichen
Gebilde geformt. Altona, Wandsbek
und Harburg-Wilhelmsburg werden in den
Gau Groß-Hamburg eingegliedert. Damit ist der Weg frei für eine
sinnvolle Gestaltung dieses Wirtschaftsraumes, in dem bisher allein vier
verschiedene Hafenverwaltungen nebeneinander arbeiteten, eine sinnvolle
Gestaltung, deren Nutznießer in erster Linie der schaffende deutsche Mensch
ist.
Gleichzeitig werden in ganz Norddeutschland alle Enklaven beseitigt und
die Staatsgrenzen abgerundet. Eine Fülle von Schwierigkeiten wird damit
für die Einwohner dieser Orte beseitigt. Lübeck und der
oldenburgische Landesteil Eutin werden in den Verband der
Provinz Schleswig-Holstein, Cuxhaven in die Provinz Hannover eingegliedert,
Wilhelmshaven mit der oldenburgischen Stadt Rüstringen zu einem
starken Gemeinwesen verschmolzen, und das oldenburgische Ländchen
Birkenfeld an der Grenze der Saarpfalz in die Rheinprovinz
eingegliedert.
Ohne Überstürzung und mit der gleichen Folgerichtigkeit wie in den
ersten vier Jahren nationalsozialistischer Staatsführung geht nun der Weg
weiter, hinein in jenes große Reich aller Deutschen, das den Besten der
deutschen Nation zu allen Zeiten vorschwebte und dem Ulrich von Hutten den
Namen gab:
Deutschland!
 
Gebt mir vier Jahre Zeit!
Dokumente zum ersten Vierjahresplan des Führers
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